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Wahlrecht und Hintergrundinformationen

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Neuwahl des Ortsbeirates im Ortsteil Wust sind:

Wahlgebiet

Wahlgebiet ist für die Neuwahl des Ortsbeirates der Ortsteil Wust. Der Ortsteil bildet einen Wahlkreis.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt bei der Neuwahl des Ortsbeirates sind nur Deutsche, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ortsteil Wust und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Von Amts wegen werden alle wahlberechtigten Personen in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen, die am 27. September 2026 (Stichtag) im Ortsteil Wust mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind.

Wahlberechtigte Personen, die nach dem Stichtag aus einer anderen Gemeinde oder aus einem anderen Ortsteil in den Ortsteil Wust zuziehen und sich dort vor Abschluss des Wahlberechtigtenverzeichnisses anmelden, werden von Amts wegen in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen.

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