Was bei Geflügelpest zu beachten ist
Pressemitteilungen der Stadt Brandenburg an der Havel zur Geflügelpest
Pressemitteilung vom 21. November 2025:
Ab Montag, 24. November 2025, wird die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 21. Oktober 2025 mit den Restriktionszonen (Schutzzone und Überwachungszone) aufgehoben.
Die Aufstallungspflicht für Geflügel bleibt weiterhin im gesamten Stadtgebiet bestehen.
Diese Regelung gilt aufgrund der Allgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025, die unverändert in Kraft ist und nicht aufgehoben wird. Sie dient weiterhin dem Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest (HPAI).
Das Veterinäramt bittet weiterhin um Meldung von toten Kranichen, Wassergeflügel, Greifvögeln oder Krähen auf dem Stadtgebiet, da diese Tiere an der Geflügelpest (Vogelgrippe) verstorben sein könnten. Die Meldungen nimmt das Veterinäramt oder die Leitstelle der Feuerwehr entgegen und gibt weitere Information zur Bergung.
Pressemitteilung vom 28. Oktober 2025:
Hinweise für Geflügelzüchter
Allgemeinverfügung
Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025, die die allgemeine Stallpflicht festlegt.
Pressemitteilung zum Thema Vogelgrippe des Umweltministeriums
Vogelgrippe bei Kranichen und anderen Wildvögeln in Brandenburg
Seit dem 13. Oktober 2025 gehen Meldungen bei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg im Landesamt für Umwelt (LfU) zu Beobachtungen zunächst einzelner geschwächter Kraniche ein. Ein am 14. Oktober tot geborgener Kranich wurde durch das Friedrich-Löffler-Institut untersucht. Der Verdacht auf einen Vogelgrippenausbruch bei Wildvögeln wurde bestätigt. Bis zum heutigen Tag werden allein die Verluste bei Kranichen auf über 1.000 Individuen geschätzt. Brandenburg ist aktuell wie viele andere Bundesländer von einem in dieser Größenordnung bislang einmaligen Ausbruch einer Wildtierseuche bei Kranichen betroffen.
Das Seuchengeschehen trifft die Kraniche während des Höhepunkts des Herbstzuges, der mit den größten Ansammlungen im gesamten Jahresverlauf einhergeht. Es ist daher mit einer signifikanten Zunahme weiterer Todesfälle sowie einer raschen Verbreitung in Mitteleuropa und auf dem weiteren Zugweg (Frankreich, Spanien) zu rechnen. Das Infektionsgeschehen tritt sehr schnell auf (perakut), dennoch ist eine Flugfähigkeit der frisch infizierten Vögel bis zum Beginn von Symptomen möglich. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurde festgestellt, dass sich die Problematik auf weitere Vogelarten ausweitet.
Am 13. Oktober 2025 bereits eine signifikante Abzugswelle von circa 20.000 Kranichen aus Linum in Richtung Westen/Südwesten verzeichnet. Wie in den Vorjahren wurde auch das Havelländische Luch, ein Gebiet, das für den Erhalt der letzten deutschen Großtrappenpopulationen von entscheidender Bedeutung ist, überflogen. Dort besteht eine akute Infektionsgefahr für die Großtrappen sowie für eine Vielzahl weiterer Vogelarten, darunter Wasservögel, Rabenvögel und Greifvögel als Konsumenten toter Vögel.
Ebenfalls infektionsgefährdet sind Geflügelhaltungen entlang der Flugwege, insbesondere Freilandhaltungen. Erste Ausbrüche in geflügelhaltenden Betrieben wurden bereits gemeldet. Die Übertragung des Infektionsgeschehens bis hin zu den spanischen Überwinterungsgebieten der Kraniche ist eine mögliche Entwicklung.
Aus diesem Grund sollte die Jagd auf Gänse und Wildenten sowie der Transport geschossener Vögel in den Siedlungsbereich aktuell unbedingt unterbleiben, damit auch private Geflügelhaltungen keiner unnötigen Gefährdung ausgesetzt werden.
Aktuell wird der Abtransport der Kadaver durch die Veterinärämter der Landkreise organisiert. Wenn Privatpersonen tote Vögel finden, gilt: Auf keinen Fall anfassen, sondern den Fund unverzüglich den zuständigen Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte melden.
Weitere Informationen des Umweltministeriums.
Informationen des Friedrich-Löffler-Institutes zur Geflügelpest.
















