Was bei Geflügelpest in den Schutzzonen zu beachten ist

Allgemeine Infos zur Geflügelpest

Geflügelpest wurde in Weseram (Gemeinde Roskow, Landkreis Potsdam-Mittelmark) am 20. Oktober 2025 amtlich festgestellt.

Es wurden zwei Zonen festgelegt:

  • Schutzzone: 3 km um den betroffenen Betrieb
  • Überwachungszone: 10 km um den betroffenen Betrieb (inkl. der Schutzzone)

Übersichtskarte

Pressemitteilungen der Stadt Brandenburg an der Havel zur Geflügelpest

Pressemitteilung vom 28. Oktober 2025:

Ab 29. Oktober 2025 muss das Hausgeflügel in der gesamten Stadt Brandenburg an der Havel im Stall bleiben. Es besteht eine allgemeine Stallpflicht, die per Tierseuchen-Allgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025 (Amtsblatt Nummer 22) angeordnet ist.

Die Maßnahmen in der Schutz- und Überwachungszone (TS-Allgemeinverfügung vom 21. Oktober 2025) bleiben zusätzlich bestehen.

Das Veterinäramt bittet um Meldung von toten Kranichen, Wassergeflügel, Greifvögeln oder Krähen auf dem Stadtgebiet, da diese Tiere an der Geflügelpest (Vogelgrippe) verstorben sein könnten. Die Meldungen nimmt das Veterinäramt unter (03381) 5853 61 oder die Leitstelle der Feuerwehr (03381) 6230 entgegen. Dort gibt es weitere Informationen zur Bergung.

Tote Singvögel und Tauben müssen nicht gemeldet werden. Sie können mit Hilfe von Schippe oder Einweg-Handschuhen in der Mülltonne entsorgt werden.

Pressemitteilung vom 24. Oktober 2025

Pressemitteilung vom 22. Oktober 2025

Was gilt für beide Zonen (Schutz- und Überwachungszone)?

Meldung der Tiere

Jeder Geflügelhalter muss die Anzahl, Art, Standort und verendete Tiere sofort beim Veterinäramt melden:

Telefon:
(03381) 585361
E-Mail:
veterinaeramtstadt-brandenburg.de

Verbringungsverbot (Bewegungsverbot). Folgendes darf nicht in oder aus dem Bestand gebracht werden:

  • Lebende Vögel (z. B. Hühner, Enten, Gänse)
  • Eier
  • Fleisch von Geflügel oder Federwild
  • Gülle, Mist, Einstreu
  • Häute, Felle, Borsten, Wolle

Ausnahmen gelten nur nach Rücksprache mit dem Veterinäramt.

Stallpflicht: Geflügel muss vor Wildvögeln geschützt gehalten werden:

  • Entweder im geschlossenen Stall oder
  • unter einem Schutznetz mit dichter Abdeckung und seitlichem Schutz
  • Ab 29. Oktober 2025 muss das Hausgeflügel in der gesamten Stadt Brandenburg an der Havel im Stall bleiben. Das Veterinäramt bittet um Meldung von toten Kranichen, Wassergeflügel, Greifvögeln oder Krähen auf dem Stadtgebiet, da diese Tiere an der Geflügelpest (Vogelgrippe) verstorben sein könnten. Die Meldungen nimmt das Veterinäramt oder die Leitstelle der Feuerwehr entgegen und gibt weitere Informationen zur Bergung.

Tägliche Kontrolle der Tiere:

Tiere müssen jeden Tag auf Anzeichen von Krankheit kontrolliert werden. Auffälligkeiten sofort dem Veterinäramt melden.

Schädlingsbekämpfung

Maßnahmen gegen Ratten, Mäuse und Insekten müssen regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden.

Desinfektion

Zufahrten und Abfahrten zum Betrieb täglich desinfizieren (mit zugelassenen Mitteln).

Hygiene-Vorgaben

  • Nur mit Schutzkleidung in den Stall!
  • Nach Verlassen: Kleidung wechseln, reinigen oder entsorgen.
  • Hände waschen + desinfizieren beim Betreten und Verlassen.
  • Stiefel und Schuhe reinigen und desinfizieren.
  • Trennung von Straßen- und Stallkleidung ist Pflicht.

Besucherdokumentation

Jeder Besuch im Betrieb muss aufgezeichnet werden (Ausnahme: Besucher ohne Tierkontakt).

Entsorgung toter Tiere

Verendete Tiere müssen über die Firma SecAnim GmbH entsorgt werden:

  • Adresse: An der Chaussee, 03172 Bresinchen
  • Telefon: (03561) 6846-12

Verbot von Veranstaltungen

Es sind keine Geflügelausstellungen, Märkte oder ähnliche Veranstaltungen erlaubt.

Transport-Regeln

Transportfahrzeuge und Behälter müssen nach jeder Fahrt gereinigt und desinfiziert werden.

Verbot des Aussetzens von Vögeln

Kein Freilassen von gehaltenem Geflügel in die Natur!

Hinweise für Geflügelzüchter

  • Zonen bleiben mindestens 30 Tage bestehen.
  • Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten. Es drohen Geldbußen bis zu 30.000 €
  • Ausnahmen (z. B. Verbringen von Eiern, Bruteiern, Legehennen etc.) können schriftlich beim Veterinäramt beantragt werden.

Wenn Sie Geflügel halten, gilt:

  • Halten Sie Tiere sicher und getrennt von Wildvögeln.
  • Beachten Sie alle Hygiene- und Dokumentationspflichten.
  • Keine Tiertransporte oder Verkäufe ohne Genehmigung.

Allgemeinverfügung

Die aktuelle Allgemeinverfügung zur Geflügelpest.

Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025, die die allgemeine Stallpflicht festlegt.

Übersichtskarte

Pressemitteilung zum Thema Vogelgrippe des Umweltministeriums

Vogelgrippe bei Kranichen und anderen Wildvögeln in Brandenburg

Seit dem 13. Oktober 2025 gehen Meldungen bei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg im Landesamt für Umwelt (LfU) zu Beobachtungen zunächst einzelner geschwächter Kraniche ein. Ein am 14. Oktober tot geborgener Kranich wurde durch das Friedrich-Löffler-Institut untersucht. Der Verdacht auf einen Vogelgrippenausbruch bei Wildvögeln wurde bestätigt. Bis zum heutigen Tag werden allein die Verluste bei Kranichen auf über 1.000 Individuen geschätzt. Brandenburg ist aktuell wie viele andere Bundesländer von einem in dieser Größenordnung bislang einmaligen Ausbruch einer Wildtierseuche bei Kranichen betroffen.

Das Seuchengeschehen trifft die Kraniche während des Höhepunkts des Herbstzuges, der mit den größten Ansammlungen im gesamten Jahresverlauf einhergeht. Es ist daher mit einer signifikanten Zunahme weiterer Todesfälle sowie einer raschen Verbreitung in Mitteleuropa und auf dem weiteren Zugweg (Frankreich, Spanien) zu rechnen. Das Infektionsgeschehen tritt sehr schnell auf (perakut), dennoch ist eine Flugfähigkeit der frisch infizierten Vögel bis zum Beginn von Symptomen möglich. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurde festgestellt, dass sich die Problematik auf weitere Vogelarten ausweitet.

Am 13. Oktober 2025 bereits eine signifikante Abzugswelle von circa 20.000 Kranichen aus Linum in Richtung Westen/Südwesten verzeichnet. Wie in den Vorjahren wurde auch das Havelländische Luch, ein Gebiet, das für den Erhalt der letzten deutschen Großtrappenpopulationen von entscheidender Bedeutung ist, überflogen. Dort besteht eine akute Infektionsgefahr für die Großtrappen sowie für eine Vielzahl weiterer Vogelarten, darunter Wasservögel, Rabenvögel und Greifvögel als Konsumenten toter Vögel.

Ebenfalls infektionsgefährdet sind Geflügelhaltungen entlang der Flugwege, insbesondere Freilandhaltungen. Erste Ausbrüche in geflügelhaltenden Betrieben wurden bereits gemeldet. Die Übertragung des Infektionsgeschehens bis hin zu den spanischen Überwinterungsgebieten der Kraniche ist eine mögliche Entwicklung.

Aus diesem Grund sollte die Jagd auf Gänse und Wildenten sowie der Transport geschossener Vögel in den Siedlungsbereich aktuell unbedingt unterbleiben, damit auch private Geflügelhaltungen keiner unnötigen Gefährdung ausgesetzt werden.

Aktuell wird der Abtransport der Kadaver durch die Veterinärämter der Landkreise organisiert. Wenn Privatpersonen tote Vögel finden, gilt: Auf keinen Fall anfassen, sondern den Fund unverzüglich den zuständigen Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte melden.

Weitere Informationen des Umweltministeriums.

Informationen des Friedrich-Löffler-Institutes zur Geflügelpest.

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