Beauftragte für Datenschutz und IT-Sicherheit
Beauftragte für Datenschutz und IT-Sicherheit
Der Schutz personenbezogener Daten ist ein wichtiger Bestandteil des Verwaltungshandelns der Stadt Brandenburg an der Havel. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind insbesondere die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) sowie weitere bereichsspezifische datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Die Stadt Brandenburg an der Havel hat nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften eine behördliche Datenschutzbeauftragte benannt.
Desiree Twieg berät und unterstützt die Stadtverwaltung in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten und überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Zugleich ist sie Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger bei Fragen und Anliegen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Brandenburg an der Havel.
Zuständigkeit
Sie können sich an die behördliche Datenschutzbeauftragte wenden, wenn Sie
- Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadtverwaltung haben,
- Ihre datenschutzrechtlichen Rechte wahrnehmen möchten oder
- Hinweise oder Beschwerden zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten durch die Stadtverwaltung haben.
Die behördliche Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartnerin für datenschutzrechtliche Angelegenheiten der Stadt Brandenburg an der Havel. Für andere Behörden, private Unternehmen, Vereine oder sonstige Stellen ist sie grundsätzlich nicht zuständig. In diesen Fällen können Sie sich an die betreffende Stelle oder die jeweils zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.
Die Verantwortung für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten liegt bei der Stadt Brandenburg an der Havel beziehungsweise der für die jeweilige Verarbeitung zuständigen Organisationseinheit. Die Datenschutzbeauftragte nimmt eine unabhängige beratende Funktion wahr.
Ihre Rechte als betroffene Person
Werden Ihre personenbezogenen Daten durch die Stadt Brandenburg an der Havel verarbeitet, stehen Ihnen verschiedene datenschutzrechtliche Rechte zu. Ob und in welchem Umfang diese im Einzelfall bestehen, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen. Ergänzende oder einschränkende Regelungen können sich insbesondere aus dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz und aus bereichsspezifischen Rechtsvorschriften ergeben.
Sie können Auskunft darüber verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten die Stadt Brandenburg an der Havel über Sie verarbeitet. Die Auskunft kann unter anderem Informationen über Verarbeitungszwecke, Empfänger und Speicherdauer umfassen.
Sind Ihre personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig, können Sie deren Berichtigung beziehungsweise Vervollständigung verlangen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungs- oder Archivierungsvorschriften sowie die Erforderlichkeit der Verarbeitung zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben können einer Löschung entgegenstehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Sie verlangen, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt wird.
Datenübertragbarkeit – Artikel 20 DSGVO
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von Ihnen bereitgestellte personenbezogene Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten oder deren Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen.
Dieses Recht gilt insbesondere für Verarbeitungen auf Grundlage einer Einwilligung oder eines Vertrages, nicht jedoch für Verarbeitungen zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt.
Beruht die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.
Wie können Sie Ihre Rechte geltend machen?
Ihre Betroffenenrechte können Sie gegenüber der Stadt Brandenburg an der Havel beziehungsweise der für die jeweilige Datenverarbeitung zuständigen Organisationseinheit geltend machen. Sie können sich hierzu auch an die behördliche Datenschutzbeauftragte wenden.
Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst konkret und geben Sie, soweit möglich, den betreffenden Verwaltungsvorgang oder die zuständige Organisationseinheit an. Soweit erforderlich, können weitere Angaben zur eindeutigen Identifizierung oder Zuordnung des Vorgangs notwendig sein.
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde für die Stadt Brandenburg an der Havel ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: (033203) 356-0
E-Mail: poststellelda.brandenburg.de
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der Landesbeauftragten.
IT-Sicherheit
Neben ihrer Funktion als behördliche Datenschutzbeauftragte ist die Beauftragte auch im Bereich der IT-Sicherheit tätig.
Diese Tätigkeit ist im Wesentlichen nach innen gerichtet. Sie berät und unterstützt die Stadtverwaltung bei organisatorischen und konzeptionellen Fragestellungen der IT-Sicherheit.
Die Beauftragte für IT-Sicherheit ist keine allgemeine Anlaufstelle für technische Fragen oder Probleme bei der Nutzung digitaler Angebote der Stadt. Hierfür stehen die jeweils zuständigen Organisationseinheiten und Kontaktstellen zur Verfügung.

















