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Kreiselternrat

Aufgaben des Kreiselternrates

Der Kreiselternrat (KER) fungiert nach Paragraph 82 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) als zentrale Vertretung der Elterninteressen auf Ebene des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Er bündelt die Anliegen der Schulelternräte aller Schulformen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich und bringt diese gegenüber dem Schulträger sowie den zuständigen Schulbehörden ein.

Eine seiner wesentlichsten Funktionen ist die gesetzlich verankerte Anhörung bei allen grundlegenden schulorganisatorischen und kommunalen Weichenstellungen. Der Schulträger ist verpflichtet, den Kreiselternrat vor wegweisenden Entscheidungen einzubinden.

Dies betrifft insbesondere die Schulentwicklungsplanung – wie etwa die Errichtung, Zusammenlegung oder Auflösung von Schulstandorten -, grundlegende Konzepte der baulichen Unterhaltung und Ausstattung der Schulen sowie die Gestaltung der Schülerbeförderung. Wenn Maßnahmen des Schulträgers mehrere Schulen gleichzeitig betreffen, nimmt der Kreiselternrat dieses Anhörungsrecht stellvertretend für die einzelnen Schulelternräte wahr.

Darüber hinaus berät der Kreiselternrat die kommunalen Gremien und die Schulverwaltung in allen schulträgerrelevanten Fragen. Zur Vernetzung und Mitgestaltung über die kommunale Ebene hinaus wählt und entsendet der Kreiselternrat zudem Vertreterinnen und Vertreter in den Kreisschulbeirat sowie in den Landeselternrat Brandenburg.

Kontakt

Kreiselternrat

Vorsitzende C. Baars,

stellvertretende Vorsitzende A. Schulze und C . Bongard

E-Mail: Kreiselternrat.BRBt-online.de

Kreisschulbeirat

Vorsitzender C. Bongard

E-Mail: Kreisschulbeirat.BRBt-online.de