Kurzübersicht Mietspiegel 2026
Inhaltsverzeichnis
Mietspiegel 2026 für die Stadt Brandenburg an der Havel für nicht preisgebundenen Wohnraum
Inkrafttreten: 30. Juni 2026
Gültig bis: 29. Juni 2028
Der Mietspiegel 2026 der Stadt Brandenburg an der Havel wurde von der Statistikstelle der Stadt erstellt und im Arbeitskreis Mietspiegel fachlich beraten. Am 3. Juni 2026 wurde er gemäß § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als qualifizierter Mietspiegel beschlossen. Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet und von den Interessenvertretungen der Vermieter- und Mieterseite anerkannt. Der Mietspiegel bietet eine aktuelle Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete und gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern sowie Geschosswohnungsbauten mit drei oder mehr Wohneinheiten in Brandenburg an der Havel.
Der Mietspiegel wurde als Tabellenmietspiegel erstellt und unterscheidet fünf Lagen, die das Stadtgebiet abdecken. Damit liegen ortsübliche Vergleichsmieten für die im Geltungsbereich erfassten Wohnungen im gesamten Stadtgebiet Brandenburg an der Havel vor. Zur besseren Orientierung enthält der Mietspiegel eine Übersicht der Lagen sowie eine Straßenauflistung, in der die Straßen den jeweiligen Lagen zugeordnet sind.
Für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2026 wurden im Rahmen der Datenerhebung 3.973 Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Eigentümergesellschaften von Wohngebäuden angeschrieben und um Auskunft zu ihren Mietverhältnissen gebeten. Die Statistikstelle der Stadt Brandenburg an der Havel dankt allen Vermieterinnen und Vermietern sowie vermietenden Unternehmen für die Bereitstellung der Mietdaten zur Erstellung des neuen Mietspiegels.
Berücksichtigt wurden Nettokaltmieten von Wohnungen, die innerhalb der letzten sechs Jahre neu vereinbart oder, abgesehen von Betriebskostenerhöhungen, geändert wurden.
Geltungsbereich
Dieser Mietspiegel gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern sowie Geschosswohnungsbauten mit drei oder mehr Wohneinheiten in Brandenburg an der Havel.
Der Mietspiegel gilt nach § 549 BGB nicht für:
- Wohnungen, die nur vorübergehend angemietet werden (Mietdauer laut Mietvertrag für maximal ein Jahr),
- Wohnraum, der Teil der von der Vermieterin oder dem Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den die Vermieterin oder der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum der Mieterin oder dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch gemeinsam mit ihrer oder seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen sie oder er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,
- Wohnraum, den eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege angemietet hat, um ihn Personen mit dringendem Wohnungsbedarf zu überlassen,
- Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim.
Darüber hinaus ist der Mietspiegel nicht unmittelbar anwendbar auf:
- Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern oder Geschäftshäusern mit weniger als drei Wohnungen,
- preisgebundene öffentlich geförderte Wohnungen (z. B. Wohnungen des 1. oder 3. Förderweges) oder Wohnungen, die der Mietpreisbindung unterliegen,
- Wohnungen, bei denen in der Nettokaltmiete Posten enthalten sind, die nicht separat ausgewiesen werden können,
- Wohnungen mit Serviceleistungen oder betreutem Wohnen,
- Wohnungen mit mehreren Mietverhältnissen,
- Wohnungen, die möbliert oder teilmöbliert vermietet werden (ausgenommen sind Einbauküchen),
- Wohnungen, die ganz oder teilweise gemäß Mietvertrag gewerblich genutzt werden,
- Wohnungen mit Gefälligkeitsmieten, Dienst- oder Werkswohnungen,
- Wohnraum in Wohnheimen oder einer anderen städtischen Unterkunft,
- Wohnungen, bei denen zwischen Vermieterseite und Mieterseite ein Verwandtschaftsverhältnis besteht,
- Wohnraum, der mietfrei überlassen wird.
Übersicht der Lagen
Die Zuordnung einer Mietwohnung oder eines Gebäudes zu einer Lage erfolgt mithilfe des im Mietspiegel 2026 enthaltenen Straßenverzeichnisses. Dabei ist zu beachten, dass einige Straßen mehreren Lagen zugeordnet sind.
Dies betrifft folgende Straßen:
- Am Büttelhandfaßgraben
- Am Gallberg
- Anton-Saefkow-Allee
- August-Bebel-Straße
- Bahnhofstraße
- Bauhofstraße
- Brielower Landstraße
- Caasmannstraße
- Falkenbergswerder
- Fohrder Landstraße
- Friedrichshafener Straße
- Fritze-Bollmann-Weg
- Geschwister-Scholl-Straße
- Klinikallee
- Plauer Landstraße
- Potsdamer Straße
- Riesaer Weg
- Schienenweg
- Upstallstraße
- Wilhelmsdorfer Landstraße
- Wredowstraße
- Zanderstraße
Das Straßenverzeichnis zum Mietpsiegel finden Sie hier:
Zustand des Gebäudes
Gut (Neubau oder Komplettmodernisierung)
- Neubauten ab dem Baujahr 2011
- Gebäude mit Fertigstellung der Komplettmodernisierung ab 01.01.2011
Eine Komplettmodernisierung eines Gebäudes liegt vor, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Folgende Modernisierungen oder Einbauten müssen vorhanden sein:
- Bad
- Innen-WC
- Zentralheizung
und
2. von den folgenden weiteren Modernisierungsmaßnahmen müssen mindestens fünf erfüllt sein:
- Einbau von isolierverglasten Fenstern
- Erneuerung bzw. Restaurierung der Dacheindeckung
- Modernisierung des Innenausbaus, z. B. Decken, Fußböden oder Wände
- Restaurierung der Fassade oder Wärmedämmung der Außenwände
- Modernisierung des Treppenhauses
- Verbesserung der Leitungssysteme, z. B. Trinkwasser, Abwasser oder Elektro
Normal (unsaniert oder teilweise modernisiert)
Alle Gebäude, die nicht dem Gebäudezustand „Gut“ zuzuordnen sind.
Ausstattung der Wohnung
Normale Ausstattung
- Grundausstattung
Gute Ausstattung
Eine gute Ausstattung liegt vor, wenn folgende Merkmale vorhanden sind:
- Bad mit Wanne oder Dusche und WC in der Wohnung
- Sammelheizung
- mindestens zwei der Sonderausstattungsmerkmale
Grundausstattungsmerkmale sind:
- Bad mit Wanne oder Dusche und WC in der Wohnung
- Sammelheizung, einschließlich Zentralheizung, Gasautomatik, Etagenheizung und Nachtstromspeicheröfen
Sonderausstattungsmerkmale sind:
- Aufzug
- Balkon, Terrasse oder Loggia
- Fußböden der Wohnräume aus Naturholz, z. B. Parkett oder Dielung, Keramik oder Naturstein
- Garage oder Stellplatz, sofern nicht separat gemietet, sondern in der angegebenen Nettokaltmiete enthalten
- zweiter Balkon, zweite Terrasse oder zweite Loggia
- zweites Bad und/oder separates WC
Mietspiegeltabellen
Lage 1
| Gebäudezustand | Wohnungsausstattung | Wohnungen unter 43 m² | Wohnungen 43-80 m² | Wohnungen über 80 m² |
|---|---|---|---|---|
| normal | normal | 8,05 (6,10 bis 11,26) | 6,03 (5,22 bis 7,22) | 6,55 (5,30 bis 8,00) |
| normal | gut | 5,97 (5,62 bis 6,80) | 6,58 (5,64 bis 8,54) | 7,16 (5,70 bis 9,00) |
| gut | normal | 7,69 (6,29 bis 9,50) | 6,47 (6,06 bis 7,60) | 7,31 (6,50 bis 8,50) |
| gut | gut | x | 8,89 (6,80 bis 11,34) | 9,41 (7,00 bis 12,25) |
Legende:
Leere Tabellenfelder bedeuten, dass für eine verlässliche Aussage keine ausreichende Anzahl an Mietwerten vorliegt (weniger als 10 Fälle). Mit * (15 bis 29 Fälle) oder ** (10 bis 14 Fälle) gekennzeichnete Tabellenwerte haben wegen der geringen Anzahl erhobener Mietwerte nur eine bedingte Aussagekraft und sind nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels.
Lage 2
| Gebäudezustand | Wohnungsausstattung | Wohnungen unter 43 m² | Wohnungen 43-80 m² | Wohnungen über 80 m² |
|---|---|---|---|---|
| normal | normal | 6,51 (5,80 bis 7,22) | 5,60 (5,12 bis 6,30) | 5,60 (4,62 bis 6,51) |
| normal | gut | 6,25 (5,28 bis 7,00) | 6,19 (5,11 bis 6,91) | 6,26 (6,02 bis 6,76) |
| gut | normal | 8,30 * (7,65 bis 8,79) | 6,60 (5,95 bis 7,20) | 7,04 (6,78 bis 7,40) |
| gut | gut | x | 6,48 (5,21 bis 7,50) | 6,84 ** (5,70 bis 7,50) |
Legende:
Leere Tabellenfelder bedeuten, dass für eine verlässliche Aussage keine ausreichende Anzahl an Mietwerten vorliegt (weniger als 10 Fälle). Mit * (15 bis 29 Fälle) oder ** (10 bis 14 Fälle) gekennzeichnete Tabellenwerte haben wegen der geringen Anzahl erhobener Mietwerte nur eine bedingte Aussagekraft und sind nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels.
Lage 3
| Gebäudezustand | Wohnungsausstattung | Wohnungen unter 43 m² | Wohnungen 43-80 m² | Wohnungen über 80 m² |
|---|---|---|---|---|
| normal | normal | 7,38 (6,20 bis 9,00) | 6,51 (5,79 bis 7,59) | 6,54 (5,62 bis 7,80) |
| normal | gut | 7,55 ** (6,26 bis 10,00) | 7,20 (5,91 bis 9,00) | 6,65 (5,69 bis 8,00) |
| gut | normal | 8,00 ** (7,52 bis 8,51) | 6,90 (5,80 bis 8,00) | 7,27 * (6,32 bis 8,50) |
| gut | gut | x | 8,85 (7,89 bis 9,75) | 9,03 (8,50 bis 9,60) |
Legende:
Leere Tabellenfelder bedeuten, dass für eine verlässliche Aussage keine ausreichende Anzahl an Mietwerten vorliegt (weniger als 10 Fälle). Mit * (15 bis 29 Fälle) oder ** (10 bis 14 Fälle) gekennzeichnete Tabellenwerte haben wegen der geringen Anzahl erhobener Mietwerte nur eine bedingte Aussagekraft und sind nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels.
Lage 4
| Gebäudezustand | Wohnungsausstattung | Wohnungen unter 43 m² | Wohnungen 43-80 m² | Wohnungen über 80 m² |
|---|---|---|---|---|
| normal | normal | 5,25 (5,08 bis 5,60) | 5,51 (5,13 bis 6,20) | 5,65 * (4,99 bis 7,00) |
| normal | gut | x | x | x |
| gut | normal | x | 6,41 (6,00 bis 8,68) | 6,40 ** (6,00 bis 7,43) |
| gut | gut | x | x | x |
Legende:
Leere Tabellenfelder bedeuten, dass für eine verlässliche Aussage keine ausreichende Anzahl an Mietwerten vorliegt (weniger als 10 Fälle). Mit * (15 bis 29 Fälle) oder ** (10 bis 14 Fälle) gekennzeichnete Tabellenwerte haben wegen der geringen Anzahl erhobener Mietwerte nur eine bedingte Aussagekraft und sind nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels.
Lage 5
| Gebäudezustand | Wohnungsausstattung | Wohnungen unter 43 m² | Wohnungen 43-80 m² | Wohnungen über 80 m² | |
|---|---|---|---|---|---|
| normal | normal | x | 5,73 (4,92 bis 6,51)) | 4,83 * (3,82 bis 6,19) | |
| normal | gut | x | 6,31 (5,19 bis 7,21) | x | |
| gut | normal | x | x | 10,66 * (8,00 bis 11,00) | |
| gut | gut | x | 8,70 ** (8,31 bis 9,50) | 9,19 * (8,43 bis 10,00) |
Legende:
Leere Tabellenfelder bedeuten, dass für eine verlässliche Aussage keine ausreichende Anzahl an Mietwerten vorliegt (weniger als 10 Fälle). Mit * (15 bis 29 Fälle) oder ** (10 bis 14 Fälle) gekennzeichnete Tabellenwerte haben wegen der geringen Anzahl erhobener Mietwerte nur eine bedingte Aussagekraft und sind nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels.

















