Neue Beschlüsse und Aktualisierung der Corona-Verordnung im Land Brandenburg

Pressemitteilung vom 10.01.2022

Neue Bund- und Länderbeschlüsse werden auch im Land Brandenburg umgesetzt.
Neue Bund- und Länderbeschlüsse werden auch im Land Brandenburg umgesetzt.
Thema:
Corona

Wir veröffentlichen hier in Teilen die Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg mit neuen Beschlüssen der Bund- und Länderkonferenz vom 7. Januar 2022.

Die Omikron-Variante des Coronavirus breitet sich in ganz Deutschland und damit auch in Brandenburg immer schneller aus. Deshalb wurden auf der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach am 7. Januar 2022 weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Ministerpräsident Dietmar Woidke im Anschluss:

Unsere Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung und die Impfkampagne haben dazu geführt, dass die Infektionslage über Weihnachten und den Jahreswechsel relativ stabil war. Mein Dank an alle Beteiligten. Durch Omikron steigen die Zahlen jetzt aber deutlich. Durch die Gleichzeitigkeit vieler Infektionen und einer noch zu geringen Impfquote besteht weiterhin die Gefahr einer starken Belastung des Gesundheitssystems und der sogenannten kritischen Infrastruktur. Darauf müssen wir vorbereitet sein und darauf beziehen sich die Beschlüsse der heutigen MPK. Jetzt ist es besonders wichtig, zügig insbesondere bei den Booster-Impfungen voranzukommen. Sie schützen neben Kontaktvermeidung am besten vor Omikron. Und für Personen, die geboostert sind, gibt es keine neuen Einschränkungen.

In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass Personen, die bereits eine Auffrischung („Booster“) erhalten haben, deutlich besser geschützt sind. Die Kampagne dazu läuft bundesweit sehr intensiv. Aber auch bereits eine erste Impfung schützt in der Regel vor einer besonders schweren Erkrankung. Bis Ende Januar sollen bundesweit weitere 30 Millionen Impfungen erfolgen. In Brandenburg liegt das Wochenziel bei 160.000 Impfungen, das bereits mehrfach überschritten wurde.

Vereinbart wurde,

  • bundesweit kurzfristig für Gaststätten, Bars und Kneipen die 2G+Regel eingeführt wird. Der Zutritt ist damit nur noch möglich, wenn man zweimal geimpft (bzw. genesen) ist und einen tagesaktuellen negativen Test vorlegt oder bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten hat (dann ist kein Testnachweis notwendig).

Aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante empfiehlt die MPK dringend das Tragen einer FFP2-Maske z. B. im Einzelhandel, im ÖPNV oder bei Kulturveranstaltungen. Eine medizinische Maske bietet nur einen geringeren Schutz.

Alle anderen früheren Regeln bleiben bestehen, dazu gehören:

  • private Zusammenkünfte auch von vollständig Geimpften/Genesenen (2G) bleiben auf 10 Personen beschränkt;
  •  für Ungeimpfte gilt weiter: 1 Haushalt + 2 Personen eines weiteren Haushaltes (Kinder bis 14 ausgenommen)
  • Clubs und Diskotheken („Tanzlustbarkeiten“) bleiben geschlossen; Tanzveranstaltungen bleiben verboten
  • flächendeckend 2G für Kultur- und Freizeitgestaltung; viele Veranstalter entscheiden sich optional für 2G+ oder das Tragen von FFP2-Masken während der Veranstaltungen, um die Sicherheit weiter zu erhöhen

Das Brandenburger Kabinett wird die Landesverordnung spätestens am 18. Januar aktualisieren. Durch die Eindämmungsmaßnahmen können viele Branchen weiterhin in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen. Deshalb begrüßt Woidke,

dass die Wirtschaftshilfen weitergeführt werden und die sogenannte Überbrückungshilfe IV zum Beispiel auch für Gastronomiebetriebe greifen soll, die sich aufgrund einschränkender Maßnahmen entscheiden, den Betrieb vorübergehend ganz zu schließen.

Die Zeiträume für Isolation und Quarantäne sollen neu geregelt werden.

  • Sie enden in der Regel nach 10 Tagen (bisher 14 Tage); man kann sich jedoch bereits nach 7 Tagen freitesten (PCR oder zertifizierter Antigen-Schnelltest „Bürgertest“).
  • Für Beschäftigte in Einrichtungen mit besonderes verletzlichen Personen (z. B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen) ist das Freitesten nach 7 Tagen nur mit PCR-Test möglich. Für Kontaktpersonen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, entfällt die Quarantänepflicht grundsätzlich.
  • Krippen- und Kitakinder sowie Schülerinnen und Schüler können sich als Kontaktpersonen bereits nach 5 Tagen freitesten (PCR oder „Bürgertest“), da sie in Brandenburg zumindest an den Schulen regelmäßig getestet werden. Voraussichtlich bis spätestens Mitte Februar wird es auch eine Testpflicht in Krippen und Kitas geben.

Es besteht die Gefahr, dass viele Beschäftigte krankheitsbedingt oder aufgrund von Quarantäne-Auflagen nicht im Dienst sein können. Das kann vor allem für die sogenannte kritische Infrastruktur problematisch werden. Deshalb wurden und werden dort Notfallpläne aktiviert. Woidke:

Mit den verkürzten Quarantäne-Zeiten kann dieses Problem zumindest abgemildert werden. Die Quarantäne muss so kurz wie möglich und so lange wie nötig sein.

Zur kritischen Infrastruktur gehören zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen und Energieversorgung.

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