Die Allgemeinverfügung zu Einschränkungen der Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern und vorsorgenden Nutzung des Grundwassers wird verlängert bis 30. September 2026.
Es wird weiterhin Einschränkungen geben, die in Form einer Allgemeinverfügung verordnet werden:
- Die Ausübung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs – Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch Pumpen oder Ableiten – wird für alle Oberflächen-gewässer der Stadt Brandenburg an der Havel verboten*. Ausgenommen vom Verbot sind Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund.
- Die Beregnung mittels Grundwasser privater Grün- und Gartenflächen wird auf die Zeit von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr begrenzt.
Zusätzlich möchte das Sachgebiet Natur- und Wasserschutz zum sparsamen Umgang mit Wasser hinweisen:
- angepasste Bewässerung (spät abends oder früh morgens, möglichst ohne direkte Sonneneinstrahlung),
- Pflanzen möglichst nicht von oben bewässern, sondern gezielt am Wurzelballen,
- In regenreichen Perioden möglichst viel Regenwasser speichern und in regenarmen Zeiten zur Bewässerung nutzen (dazu sollte jetzt vorrausschauend die Installation von neuen Regentonnen oder Zisternen ins Auge gefasst werden).
- Nicht täglich bewässern (lieber 1 bis 2x die Woche kräftig),
- bedarfsgerecht bewässern,
- Prioritäten bei der Bewässerung setzen.
Gemäß Paragraph 26 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist eine Entnahme von Oberflächenwasser aus Bundeswasserstraßen – hier die Havel – grundsätzlich ganzjährig verboten. Auf Grundlage von Paragraph 43 des Brandenburgischen Wassergesetzes ist allerdings das Schöpfen mit Handgefäßen erlaubt.
Die komplette Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nummer 21/2026 für die Stadt Brandenburg an der Havel zu finden.

















