Bekanntgabe der Inzidenz-Überschreitung

Pressemitteilung vom 17.11.2021

Jetzt gilt die verschärfte Testpflicht in Brandenburg an der Havel.
Jetzt gilt die verschärfte Testpflicht in Brandenburg an der Havel.
Thema:
Corona

Aktualisierte Bekanntgabe der Inzidenz-Überschreitung nach § 23 Absatz 6 Satz 1 der Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV) vom 12. November 2021

Laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/inzidenzen) liegen in der Stadt Brandenburg an der Havel seit dem 08.11.2021 für drei Tage ununterbrochen kumulativ mehr als 100 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage vor.

Seither gab es bis einschließlich 17.11.2021 keine Unterschreitung des Schwellenwertes von 100 für drei aufeinanderfolgende Tage.

Durch das Inkrafttreten der Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV) vom 12. November 2021 ist eine erneute klarstellende Bekanntgabe erforderlich.

Es besteht die verschärfte Testpflicht (§ 23 Absatz 6 Satz 2 der SARS-CoV-2-EindV) für Beschäftigte in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheimen, diesen gleichgestellten Wohnformen und besonderen Wohnformen im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, sowie für Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten, von teilstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und von teilstationären Pflegeeinrichtungen (Tages- oder Nachtpflege) einschließlich des für die Beförderung der Leistungsempfangenden eingesetzten Personals dahingehend, dass die Beschäftigten an jedem Tag, an dem sie zum Dienst eingeteilt sind getestet werden müssen.

Geimpfte Beschäftigte und genesene Beschäftigte in diesen Einrichtungen müssen sich nach Maßgabe geltenden Bundesrechts mindestens zweimal pro Woche, in der sie zum Dienst eingeteilt sind, in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus testen lassen.

Die Überschreitung und die damit verbundenen Rechtsfolgen wurden am 8. November 2021 auf der Internetseite der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel https://www.stadt-brandenburg.de/presse/bekanntgabe-der-inzidenz-ueberschreitung-2  bekannt gegeben.

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