Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brandenburg an der Havel zum „Gewerbegebiet Rolandkaserne“ wird öffentlich ausgelegt

Pressearchiv - Meldung vom 25.07.2017

Pressemitteilung vom 25.07.2017

Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brandenburg an der Havel zum „Gewerbegebiet Rolandkaserne“ wird öffentlich ausgelegt

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat in ihrer Sitzung am 28.06.2017 den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brandenburg an der Havel für das Vorhaben „Gewerbegebiet Rolandkaserne“ gebilligt und zur Auslegung beschlossen. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans bezieht sich auf die ehemals militärische Liegenschaft der Rolandkaserne im Stadtteil Hohenstücken, welcher im Süden an die Upstallstraße, im Westen an die Rathenower Landstraße und im Norden und Osten an das Industriegebiet Nord-Hohenstücken grenzt sowie das Gelände der Schützengilde. Der beigefügte Kartenausschnitt kennzeichnet das Änderungsgebiet.

Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Entwurfsbegründung einschließlich Umweltbericht liegt in der Zeit

vom 27.07.2017 bis zum 28.08.2017

in der Stadtverwaltung der Stadt Brandenburg an der Havel, Fachbereich VI - Stadtplanung, Fachgruppe Bauleitplanung, Klosterstraße 14 in 14770 Brandenburg an der Havel, Gebäudeteil A, in der 1. Etage im Zimmer A 109 während folgender Zeiten:

  • Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr


zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Weiterhin kann der Entwurf unter https://www.stadt-brandenburg.de/leben/stadtplanung/bauleitplanung/aktuelle-planung/rolandkaserne-10-aenderung-des-flaechennutzungsplanes eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

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