Maßnahmen zur Verbesserung der Wertstoffqualität ab 2018

Pressearchiv - Meldung vom 10.01.2018

Pressemitteilung vom 10.01.2018

Maßnahmen zur Verbesserung der Wertstoffqualität ab 2018

Falsch befüllte Biotonnen oder Papiertonnen werden kostenpflichtig im Rahmen einer Sonderleerung als Restabfall entsorgt, wenn der Abfall nach Aufforderung nicht nachsortiert wird.

Aus den eingesammelten Bioabfällen wird auf der Kompostierungsanlage in Fohrde ein hochwertiger Kompost hergestellt, der für die Düngung des Bodens genutzt werden kann. Aus den Papierabfällen werden nach einer Sortierung wieder neue Papierprodukte hergestellt. Probleme bei der Verwertung ergeben sich durch Störstoffe wie z. B. Plastiktüten und Glas.
Bei vielen Biotonnen wurden leider Fehlbefüllungen festgestellt. Daher musste die Möglichkeit der Sonderleerung mit entsprechender Sonderleerungsgebühr in den Abfallsatzungen aufgenommen werden.
Die falsch befüllten Biotonnen oder Papiertonnen werden kostenpflichtig im Rahmen einer Sonderleerung als Restabfall entsorgt, wenn der Abfall nach Aufforderung nicht nachsortiert wird.
Und so funktioniert es genau:
Der Entsorger stellt die Falschbefüllung einer Biotonne mit beispielsweise Plastik, Metall, Glas oder ähnlichen Abfällen fest und klebt einen Beanstandungsaufkleber auf diese Tonne. Sie bleibt ungeleert stehen. Nun hat der Grundstückseigentümer bis zur nächsten Leerung 14 Tage Zeit, den Abfall nach zu sortieren und die Tonne beim nächsten Mal ordnungsgemäß bereitzustellen.
Eine Anlieferung der gesamten Tonne am Wertstoffhof ist unzulässig.
Wird nicht nachsortiert, klebt der Entsorger einen zweiten Aufkleber und der gesamte Tonneninhalt wird als Restabfall entsorgt. Ein Nachsortieren nach dem zweiten Beanstandungsaufkleber ist nicht mehr möglich, dieser dient nur zur Beweissicherung und Kennung.
Es entstehen dem Grundstückseigentümer dann zusätzliche Kosten für die Sonderleerung. Eine falsch befüllte 60 Liter-Biotonne kostet 19,22 €. Für eine falsch befüllte 120 Liter-Biotonne sind 19,81 € extra zu bezahlen.
In die Biotonnen gehören kein Plastik, keine Kunststoffbeutel, kein Metall, kein Glas und keine anderen Restabfälle. In die Papiertonnen gehören nur Papier, Zeitungen, Zeitschriften und Pappkartons.
Wenn Bürger Fragen zur richtigen Befüllung ihrer Abfalltonnen haben, können sie sich auf den Internetseiten der Stadt Brandenburg und der MEBRA informieren. An einigen Standorten der Stadtverwaltung liegen zusätzlich Abfallratgeber aus.
Für eine optimale Vorsortierung des Bioabfalls im Haushalt können bei der Stadtverwaltung (Caasmannstr., Nicolaiplatz) oder bei der MEBRA am Wertstoffhof Bioeimer zum Preis von 3,00 €erworben werden.
Die Verwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Biotonnen und auch die Papiertonnen nur mit den richtigen Abfällen bereitzustellen.

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