Pressemitteilung vom 07.10.2026
Die Digitalisierung der kommunalen Leistungen wird auch im Bürgerservice der Stadt Brandenburg an der Havel weiter vorangetrieben. Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten hinsichtlich Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünften oder auch Übermittlungssperren ist neuerdings auch die elektronische Wohnsitzanmeldung möglich.
Sie ermöglicht einen vollständigen medienbruchfreien Anmeldeprozess, sodass eine persönliche Vorsprache im Bürgerservice nicht mehr erforderlich ist.
Bisher wurden im Bürgerservice schon 37 Online-An- und Ummeldungen von Hauptwohnungen sowie 10 An- und Abmeldungen von Nebenwohnungen vorgenommen.
Wichtig für die Nutzung Online-Dienste der Stadt ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Zudem wird für diesen Dienst ein behördliches Nutzerkonto erforderlich. Dieses behördliche Nutzerkonto, BundID, kann über die digitale Wohnsitzanmeldung der Stadt oder aber über die BundID-Seite des Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung eingerichtet werden.
Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die An-, Ab- oder Ummeldung einer Wohnung persönlich im Bürgerservice vorzunehmen.
Digital verläuft die Wohnsitzanmeldung in drei Phasen
Phase 1: Sie geben die Informationen zu Ihrer neuen Wohnung an.
1. Klicken Sie auf der Startseite des Dienstes auf „Hier Starten“ und melden Sie sich einem der Auswahl angebotenen Nutzerkonten mit hohem Vertrauensniveau (mit Online-Ausweisfunktion) an.
2. Sie erhalten Informationen zum Datenschutz.
3. Eine Willkommensseite informiert Sie über die nächsten Schritte und die Möglichkeit, die Wohnsitzanmeldung im Familienverbund durchzuführen.
4. Eine Identifizierung im Online-Dienst mittels Online-Ausweisfunktion stößt den Abruf Ihrer Meldedaten aus dem Melderegister an. Haben Sie Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder, die bereits mit Ihnen an der gleichen Adresse gewohnt haben, wird dies erkannt und Sie können eine Anmeldung im Familienverband vornehmen: Wählen Sie aus, ob Ihr Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder ebenfalls mit angemeldet werden sollen.
5. Es werden Ihnen die Datensätze aus dem Melderegister zur Überprüfung angezeigt.
6. Danach haben Sie die Möglichkeit, Einstellungen zur Weitergabe Ihrer Meldedaten vorzunehmen (z.B. für Kontaktaufnahmen bei Jubiläen).
7. Nun zu Ihren neuen Daten: Sie werden nach Ihrer neuen Anschrift gefragt und dem Datum, wann Sie in Ihre neue Wohnung eingezogen sind. Falls Sie zur Miete wohnen, geben Sie bitte zudem Informationen zu Ihrem Wohnungsgeber an und laden Sie Ihre Wohnungsgeberbestätigung hoch.
8. Bevor Sie abschließend Ihren Antrag an die zuständige Meldebehörde verschicken, können Sie Ihre Anmeldedaten noch einmal überprüfen.
9. Eine Zusammenfassung steht Ihnen zum Download im Online-Dienst bereit.
Phase 2: Abruf Meldebestätigung und Aktualisierung Personalausweis
1. Sobald Ihre Daten von der Meldebehörde geprüft wurden, erhalten Sie eine E-Mail Nachricht und können den Vorgang online abschließen.
2. Für die Aktualisierung Ihrer Adressdaten auf dem Personalausweis leitet Sie der Online-Dienst noch einmal auf die AusweisApp und aktualisiert dort die auf dem Chip des Ausweises gespeicherten Adressdaten. Sie benötigen dafür lediglich die auf dem Ausweis aufgedruckte sogenannte CAN. Dies ist die sechsstellige Zugangsnummer auf der Vorderseite des Personalausweises, rechts neben dem Gültigkeitsdatum.
3. Im Online-Dienst steht eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung mit elektronischem und visuellen Siegel (ähnlich QR-Code) für Sie bereit.
Phase 3: Adressaufkleber für Ihren Ausweis
1. Wenn Sie Ihren Ausweis online aktualisiert haben, erhalten Sie automatisch ein Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für Ihren Ausweis an Ihre neue Wohnanschrift. Diese sind mit einem speziellen Sicherheitscode versehen.
2. Mithilfe der beiliegenden Anleitung können Sie den Adressaufkleber auf Ihren Personalausweis aufkleben. Falls Sie in eine andere Gemeinde zugezogen sind und im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, erhalten Sie zudem einen Wohnortaufkleber für Ihren Pass. Bei einer EID-Karte entfällt dieser Schritt.

















