Verlängerung der Einschränkungen („sog. Corona-Notbremse“)

Pressemitteilung vom 12.04.2021

Verlängerung der Einschränkungen („sog. Corona-Notbremse“)
Thema:
Corona

Am 30. März 2021 hat die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel die Überschreitung des 100er Inzidenzwertes über zusammenhängend drei Tage festgestellt und öffentlich bekannt gegeben. Daraufhin griffen ab 31. März die in § 26 Absatz 2 Satz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV des Landes Brandenburg genannten verschärften Schutzmaßnahmen. Sie sind gültig bis einschließlich 13. April.

Wird der 100er Inzidenz-Wert vom zehnten bis zum zwölften Tag ununterbrochen unterschritten, können laut Eindämmungsverordnung diese Schutzmaßnahmen aufgehoben werden. 

Am 10. Tag der Anordnung (09.04.2021) lag der Inzidenzwert weiterhin über 100. Laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/) bei 106,7.

Damit verlängern sich die verschärften Anordnungen um eine Woche, bis einschließlich 20. April 2021.

Die Verlängerung endet mit Ablauf des Tages, der auf den siebten Tag der Verlängerung folgt, wenn der 100er Inzidenz-Wert vom dritten bis zum fünften Tag der Verlängerung ununterbrochen unterschritten wird und die zuständige Behörde die Unterschreitung entsprechend öffentlich bekannt gegeben hat.

Die regionale „Notbremse“, die seit dem 31.03. 2021 in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel galt, bleibt somit vorerst bis zum Ablauf des 20. April 2021 in Kraft.

Siehe dazu die Presseinformation vom 30.03.2021.

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