Landtagswahl

Am 22. September 2024 findet die nächste Wahl des Brandenburger Landtages statt.

Der Brandenburgische Landtag wird alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher, freier und geheimer Wahl gewählt. Als einziges unmittelbar vom Volk gewähltes Verfassungsorgan repräsentiert er das Staatsvolk des Landes Brandenburg. Sitz des Brandenburger Landtages ist in Potsdam. 88 Sitze (maximal 110 mit Überhang- und Ausgleichsmandaten) sind zu besetzen.

Die Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 62 Absatz 1) gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Landtagswahl stattfinden muss. Danach findet eine Neuwahl frühestens 57 und spätestens 60 Monate nach dem Beginn der jeweils laufenden Wahlperiode an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag statt (§ 4 Brandenburgisches Landeswahlgesetz (BbgLWahlG)). Dabei wird berücksichtigt, dass die Termine für Landtagswahlen möglichst nicht mit den Hauptferienzeiten kollidieren. Das ist in der derzeitigen Wahlperiode die Zeitspanne zwischen dem 26. Juni und dem 25. September 2024.

Als Wahltermin für die regulär im Herbst 2024 stattfindende Wahl zum 8. Brandenburger Landtag wurde der 22. September 2024 festgelegt. Dies hat die Präsidentin des Brandenburger Landtags im Einvernehmen mit dem Präsidium des Brandenburger Landtags beschlossen. Die öffentlich Bekanntmachung erfolgte am 3. Mai 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg.

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