Briefwahl

Am Freitag, 21. November, besteht von 09:00 bis 11:30 und von 13:00 bis 18:00 Uhr die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort in der Wahlbehörde, am Nicolaiplatz 30, zu erledigen.

Sie können nicht im angegebenen Wahllokal wählen?

Zur Stichwahl nutzen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit der Angabe des Wahllokals, welche Sie auch zur Hauptwahl am 9. November 2025 genutzt haben. Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht das Wahllokal aufsuchen können, welches auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Mit dem Wahlschein und ihrem Personalausweis – Unionsbürgerinnen und Unionsbürger: ihrem Identitätsausweis – oder Reisepass können Wahlberechtigte am Wahltag in jedem Wahllokal der Stadt wählen oder per Briefwahl ihr Wahlrecht ausüben.

Menschen mit Beeinträchtigungen, welche ihre Stimme in einem barrierearmen Wahllokal abgeben möchten, haben die Möglichkeit bei der Wahlbehörde einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem ein barrierearmes Wahllokal aufzusuchen oder durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Beantragung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen

Sollten Sie zur Hauptwahl am 9. November 2025 Briefwahl beantragt haben, erhalten Sie automatisch die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl am 23. November 2025 per Post, wenn Sie dies nicht ausdrücklich abgelehnt haben.

Wahlberechtigte sollten nach dem 19. November 2025, 12:00 Uhr die Möglichkeit der Briefwahl vor Ort nutzen.

Füllen Sie Ihren Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus. Achten Sie darauf, dass die Angaben vollständig ausgefüllt sind und Ihre Unterschrift vorhanden ist. Übergeben Sie den ausgefüllten Antrag persönlich während der Öffnungszeiten des Briefwahllokales mit Sitz:

Stadt Brandenburg an der Havel
Wahlbehörde
Nicolaiplatz 30
14770 Brandenburg an der Havel

Der Antrag muss bis Freitag, den 21. November 2025, 18:00 Uhr, in der Wahlbehörde eingegangen sein.

Öffnungszeiten des Briefwahllokales im 1. OG, Raum 108

Montag:
13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:
09:00 – 11:30 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch:
09:00 – 11:30 Uhr
Donnerstag:
09:00 – 11:30 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Freitag, den 21.11.2025
09:00 – 11:30 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr

Was müssen Sie mit den Briefwahlunterlagen tun?

Wer die Briefwahl beantragt hat, erhält die Wahlunterlagen per Post zugeschickt. Bitte achten Sie dabei auf die Postlaufzeiten.

Nach der Stimmabgabe ist der weiße Stimmzettel in den vorgesehenen weißen Stimmzettelumschlag zu legen und zu verschließen. Die Stimmabgabe ist nur gültig, wenn auf der Rückseite des weißen Wahlscheines die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit der Unterschrift versehen ist. Der ausgefüllte weiße Wahlschein und der verschlossene weiße Stimmzettelumschlag werden in den roten Wahlbriefumschlag gelegt und verschlossen.

Die bei der Deutschen Post AG eingelieferten Wahlbriefe werden nur werktags im üblichen Briefbeförderungssystem transportiert und an die Wahlbehörde zugestellt. Am Wahlsonntag selbst erfolgt keine Zustellung von Wahlbriefen. Personen die Briefwahl beantragt haben, sollten den Wahlbrief spätestens 3 Werktage vor dem Wahltag bei der Deutschen Post AG einliefern. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Als Briefsendung des internationalen Postdienstes ist der Wahlbrief grundsätzlich durch die Bürgerin / den Bürger bzw. die Unionsbürgerin / den Unionsbürger vollständig freizumachen. Beachten Sie das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt. Auf dem vorgenannten Wahlbrief, unterhalb der Anschrift, müssen Sie das Bestimmungsland
„ALLEMAGNE“ oder „Germany“ angeben.

Der Wahlbrief kann auch in der Wahlbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel abgegeben werden. Nutzen Sie bitte dafür die Briefkästen der Wahlbehörde am Gebäude des Verwaltungsstandortes Nicolaiplatz 30 oder den Briefkasten am Verwaltungsstandort Klosterstraße 14. Diese werden am Wahltag um 17:15 Uhr letztmalig geleert.

Wenn Sie die Wahlscheine zusammen mit den Briefwahlunterlagen in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt und verschlossen haben, dann ist dieser Wahlbrief NICHT im Wahllokal abzugeben, da er dann nicht bis 18:00 Uhr dem Wahlleiter vorliegt.

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