Wahllokale zur Oberbürgermeisterwahl
Per Post erhielten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung mit der Angabe des Wahllokals, in dem Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben können. Die Zusendung der Wahlbenachrichtigung erfolgte bis spätestens Sonntag, den 19. Oktober 2025.
Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht das auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal aufsuchen können, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Mit dem Wahlschein kann die wahlberechtigte Person am Wahltag in jedem Wahllokal der Stadt wählen.
Menschen mit Behinderungen bzw. Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, welche ihre Stimme in einem nicht barrierearmen Wahllokal abgeben möchten, haben die Möglichkeit bei der Wahlbehörde einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem ein barrierearmes Wahllokal in der Stadt aufzusuchen oder durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Am Wahltag sind die Wahllokale von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Bitte denken Sie an einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Führerschein (KEINE Krankenkassenkarte)).
















