Staatsangehörigkeitsbehörde

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Upstallstraße 25
14772 Brandenburg an der Havel

Kontakt

Haltestelle:
Willibald-Alexis-Straße (Straßenbahnlinie 6 / Buslinie E)
VBBr-Fahrplanauskunft
E-Mail:
staatsangehoerigkeitsbehoerdestadt-brandenburg.de
Telefon:
(03381) 58 33 12
Fax:
(03381) 58 33 24
Kontaktformular:
Verschlüsseltes Kontaktformular
Hiermit können Sie uns über Ihr Servicekonto kontaktieren und bis zu 5 Dokumente hochladen.

Leitung

Frau Brandt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Persönliche Vorsprachen zur Beratung oder Antragstellung sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder telefonisch (s. Kontaktdaten).

Telefon-Sprechzeiten

 

Montag:
09:00 – 11:00 Uhr
Dienstag:
09:00 – 11:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
09:00 – 11:00 Uhr
Freitag:
09:00 – 11:00 Uhr

Beschreibung

Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist sachlich zuständig für:

  • Anträge auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Anträge auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Anträge auf Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

Wenn Sie Interesse am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit haben, kontaktieren Sie uns bitte, vorzugsweise per E-Mail. Sie erhalten von uns die Antragsvordrucke und auf Wunsch eine Beratung zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung. Eine Online-Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich.

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern miteingebürgert werden, und die keine eigenen Einkünfte haben, ermäßigt sich die Gebühr auf 51 Euro.

Die Bearbeitungszeiten für Anträge auf Einbürgerung sind aktuell recht lang. Das Antragsaufkommen wird sich infolge der seit dem 27. Juni 2024 geltenden neuen Regelungen im Staatsangehörigkeitsrecht nochmals erhöhen. Ihre Anträge werden von uns kontinuierlich und grundsätzlich in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs bearbeitet. Wir bitten um Geduld.

Hinweise zu den neuen Regelungen im Staatsangehörigkeitsrecht:

Seit dem 27. Juni 2024 gelten die neuen Regeln im Staatsangehörigkeitsrecht.

Die Kernpunkte der Reform sind*:

  • Mehrstaatigkeit möglich: Einbürgerungsbewerber müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht mehr aufgeben.
  • Verkürzung Aufenthaltszeit: Statt nach acht Jahren sollen Menschen bereits nach fünf Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.
  • Besondere Leistung wird belohnt: Bei „besonderen Integrationsleistungen“ ist eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich.
  • Lockerung Geburtsortprinzip: Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erwerben künftig vorbehaltlos die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung entfällt komplett und die Voraufenthaltszeit des maßgeblichen Elternteils wird von acht auf fünf Jahre verkürzt.
  • öffentliche Einbürgerungsfeiern: Die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde findet im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier statt. *Quelle: www.bmi.bund.de

Position innerhalb der Stadtverwaltung

Übergeordnete Dienststelle:

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