Staatsangehörigkeitsbehörde

Kurzinfo

Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist sachlich zuständig für:

  • Anträge auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Anträge auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Anträge auf Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Upstallstraße 25
14772 Brandenburg an der Havel

Kontakt

Haltestelle:
Willibald-Alexis-Straße (Straßenbahnlinie 6 / Buslinie E)
VBBr-Fahrplanauskunft
E-Mail:
staatsangehoerigkeitsbehoerdestadt-brandenburg.de
Telefon:
(03381) 58 33 12
Fax:
(03381) 58 33 24
Kontaktformular:

Für allgemeine Anfragen können Sie unser verschlüsseltes Kontaktformular verwenden und bis zu 5 Dokumente hochladen.

Für konkrete Anträge können Sie unsere Dienstleistungen verwenden.

Leitung

Frau Brandt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder telefonisch (s. Kontaktdaten).

Telefon-Sprechzeiten

 

Montag:
geschlossen
Dienstag:
09:00 – 11:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
09:00 – 11:00 Uhr
Freitag:
09:00 – 11:00 Uhr

Beschreibung

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Wenn Sie Interesse am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit haben, prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Hierfür steht Ihnen der Quick-Check zur Verfügung.

Ergibt der Quick-Check, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie den Antrag stellen (siehe nachfolgende Hinweise). Ergibt der Quick-Check, dass Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an die Staatsangehörigkeitsbehörde, vorzugsweise per E-Mail.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung:

Den Antrag auf Einbürgerung können Sie hier elektronisch (online) stellen.

Belegen Sie alle Angaben an der dafür vorgesehenen Stelle mit einem Nachweis. Sind die Nachweise nicht vollständig, erhalten Sie nach Eingang Ihres Online-Antrages ein Schreiben mit der Aufforderung, weitere Nachweise einzureichen.

Wenn Sie im Online-Antrag für Familienangehörige (Ehegatte, Kinder) die Miteinbürgerung beantragen, werden zur Antragsbearbeitung weitere Angaben benötigt. Hierfür nutzen Sie bitte diese Formulare:

Formular Ehegatte („Weitere Angaben bei Miteinbürgerung“)

-→ Formular Kinder („Weitere Angaben bei Miteinbürgerung“)

Auf die → Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einbürgerungsverfahren wird hingewiesen.

Das ausgefüllte Formular einschließlich Nachweise (siehe hier Welche Unterlagen werden benötigt?) übermitteln Sie bitte per Post oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten am Verwaltungsgebäude (Upstallstraße 25). Die Originalnachweise sind zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen.

Hinweise zur schriftlichen Antragstellung:

Den Antrag auf Einbürgerung können Sie schriftlich (Papierform) stellen. Laden Sie hierzu das

Antragsformular

herunter und belegen Sie alle Angaben mit einem Nachweis (siehe hier Welche Unterlagen werden benötigt?). Die Nachweise reichen Sie bitte in Kopie ein. Originale können Sie auch einreichen, wenn Sie diese nicht mehr für andere Zwecke benötigen. Den Antrag einschließlich Nachweise übermitteln Sie bitte per Post oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten am Verwaltungsgebäude (Upstallstraße 25). Die Originalnachweise sind zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen, sofern der Nachweis zunächst mittels Kopie erfolgt.

Sollen Familienangehörige (Ehegatte, Kinder) mit eingebürgert werden, sind weitere Angaben notwendig. Hierfür nutzen Sie bitte diese Formulare:

Formular Ehegatte („Weitere Angaben bei Miteinbürgerung“)

-→ Formular Kinder („Weitere Angaben bei Miteinbürgerung“)

Auf die → Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einbürgerungsverfahren wird hingewiesen.

Das ausgefüllte Formular einschließlich Nachweise (siehe hier Welche Unterlagen werden benötigt?) reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag ein.

Gebühren

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro. Für minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, die mit ihren Eltern mit eingebürgert werden, und die keine eigenen Einkünfte haben, ermäßigt sich die Gebühr auf 51 Euro.

Bei Antragstellung wird ein Vorschuss erhoben. Dieser beträgt 191 Euro, für minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 38 Euro.

Bei schriftlicher Antragstellung (Papierform) ist der Gebührenvorschuss erst nach Aufforderung durch die Staatsangehörigkeitsbehörde zu zahlen. Bitte nehmen Sie keine eigenständigen Überweisungen vor.

Barrierefreiheit

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Barrierefreiheit, aufgeteilt für verschiedene Personengruppen.

Gut geeignet

Barrierefreies WC, ausreichend PKW-Stellplätze, Wendemöglichkeit in den Fluren, Unterfahrbarkeit von Waschtischen, Notrufanlage nahe des WC-Beckens, Aufzug ist im Gebäude vorhanden, ebenerdig, Eingangstüren lassen sich schwer öffnen

  • Fahrstuhl
  • WC

Gut geeignet

Barrierefreies WC, ausreichend PKW-Stellplätze, Notrufanlage nahe des WC-Beckens, Aufzug ist im Gebäude vorhanden, ebenerdig, Eingangstüren lassen sich schwer öffnen, Handläufe sind vorhanden

  • Fahrstuhl
  • Geländer
  • WC

Teilweise geeignet

Barrierefreies WC, ausreichend PKW-Stellplätze, Notrufanlage nahe des WC-Beckens, Aufzug ist im Gebäude vorhanden, ebenerdig, keine scharfen Kanten an Ausstattungselementen

  • Geländer
  • WC

Teilweise geeignet

Barrierefreies WC, ausreichend PKW-Stellplätze, Notrufanlage nahe des WC-Beckens, Aufzug ist im Gebäude vorhanden, ebenerdig, keine scharfen Kanten an Ausstattungselementen

  • Geländer
  • WC

Teilweise geeignet

  • WC

Gut geeignet

  • Fahrstuhl
  • WC

Gut geeignet

Aufzug ist im Gebäude vorhanden

  • Fahrstuhl
  • WC

Position innerhalb der Stadtverwaltung

Übergeordnetes Amt:

Interessantes