Dienstleistungen der Stadtverwaltung
Führerschein, Verlängerung der Klassen C1 und C1E, C und CE / D1 und D1E, D und DE
Beschreibung
Hinweis:
Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
C/CE
- bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn die ehem. Klasse 2 bis zum 31.12.1998 erteilt wurde
- wurde die Fahrerlaubnis der Klasse C/CE nach dem 31.12.1998 erteilt, so beträgt die Geltungsdauer 5 Jahre
D1/D1E/D/DE
- die Geltungsdauer beträgt 5 Jahre
C1/C1E
- unbegrenzte Gültigkeit, wenn die ehem. Klasse 3 erstmalig bis zum 31.12.1998 erteilt wurde
- bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn die Fahrerlaubnisklasse C1/C1E nach dem 31.12.1998 und vor dem 28.12.2016 erteilt wurde
- wurde die Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E nach dem 27.12.2016 erteilt, so beträgt die Geltungsdauer 5 Jahre
Unterlagen
- Führerschein
- amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- allgemeinärztliches Zeugnis (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
Zusätzlich für die Klasse/n D1, D1E, D, DE
- Führungszeugnis Belegart "0" (ca. 14 Tage vor Antragstellung das Führungszeugnis beantragen)
Bei Beantragung müssen Sie persönlich vorstellig werden.
Gebühren
- Die Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse C1/C1E, C/CE kostet 40,60 Euro.
- Die Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse D1/D1E, D/DE kostet 43,90 Euro.
Wird durch die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel eine Karteikartenabschrift / ein Registerauszug angefordert, werden zusätzliche Gebühren erhoben.
Formulare