Mitdenken - Mitreden - Mitgestalten

Auf dieser Seite haben wir einige Informationen zusammengestellt für alle Bürger, die sich bei lokalen, regionalen und überregionalen Entwicklungen aktiv beteiligen möchten - z.B. durch eigene Ideen, durch Anregungen und Kritik oder durch ihre Stimmabgabe.

Aktuelle Presseinformationen zu Themen rund um Bürgerbeteiligung

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Ordnungsbehördliche Verordnungen über die Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen in der Stadt Brandenburg an der Havel im Jahr 2023

Vor dem Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sollen im Interesse einer sachgemäßen und einheitlichen Handhabung der Einzelhandelsverband, die Gewerkschaften, die zuständige Industrie- und Handelskammer sowie die Kirchen rechtzeitig schriftlich angehört werden.

Im Folgenden können die einzelnen Stellungnahmen zum beabsichtigten Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen über die Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen in der Stadt Brandenburg an der Havel im Jahr 2023 eingesehen werden.

Rahmenplan Bahnhofsvorstadt

Der Rahmenplan „Erweiterte Bahnhofsvorstadt“ legt gemeinsam mit der parallel fortzuschreibenden „Stadtumbaustrategie“ die Entwicklungsziele für die gründerzeitlich geprägte Vorstadt zwischen Hauptbahnhof und Innenstadt sowie angrenzende Gebiete. Der Rahmenplan soll gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Brandenburg an der Havel gestaltet werden. Aus diesem Grund initiiert die Stadtverwaltung mit dem beauftragten Planungsbüro im Frühjahr 2023 einen zweistufigen Beteiligungsprozess, bestehend aus einer Online-Beteiligung und zwei Planungswerkstätten.

Städtebauliches Konzept Gerostraße

Die Gerostraße soll umgebaut und verlängert werden. Dies hat Auswirkungen auf den sogenannten Nordring, den Verkehr, den Straßenraum und das Wohnen in und an der Gerostraße. Dieser Prozess soll gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gestaltet werden.

Leitbild-Dialog „Unsere Stadt 2035“

Mit dem Leitbild einer Stadt werden grundlegende Ziele für die Entwicklung der gesamten Stadt festgelegt. Ein solches Leitbild wird derzeit für die Stadt Brandenburg an der Havel entwickelt - und zwar im Dialog mit allen Bürgerinnen und Bürgern.

Wie soll unsere Stadt 2035 sein? Wie wollen wir wohnen? Wie wollen wir arbeiten? Wie wollen wir leben? „Die Antworten auf diese Zukunftsfragen können wir nur gemeinsam als Bürgerschaft finden“, sagt Oberbürgermeister Steffen Scheller und ruft die Menschen der Stadt auf, sich aktiv zu beteiligen.

Bebauung des Packhof-Geländes

Die bauliche Erschließung des Packhof-Geländes wird unter Einbeziehung der Brandenburger Bevölkerung geplant. Die Stadtverwaltung erstellte 2016 hierzu einen ersten Vorschlag auf Basis der entsprechenden SVV-Beschlüsse, informierte die Bevölkerung umfassend über das Planungsverfahren und ließ letztendlich 2017 alle Bürgerinnen und Bürgern in einer Bürgerumfrage über den Entwurf abstimmen. Nach Ablehnung dieses ersten Vorschlags wurden in einem zweiten Schritt alle Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie Fachfirmen aufgefordert, eigene Vorschläge für die Erschließung des Packhofs einzureichen. Die Phase der Ideensammlung ist ebenfalls abgeschlossen, die Konzeptentwicklung wird demnächst mit einem Werkstattverfahren fortgesetzt.

Grundlegende Informationen zur Bürgerbeteiligung in Brandenburg an der Havel

Die Stadtverordnetenversammlung Brandenburg an der Havel hat Satzungen und Verordnungen beschlossen, wie sich Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen beteiligen können.

Die Einwohnerbeteiligungssatzung

Die Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Stadt Brandenburg an der Havel (Einwohnerbeteiligungssatzung-EbetS) bestimmt in § 2 Absatz 1, daß jede Einwohnerin und jeder Einwohner berechtigt ist, in öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung Fragen an die Stadtverordneten oder den/die Oberbürgermeister/in zu stellen oder Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten.

§ 3 verlangt, dass wichtige Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnern erörtert werden sollen. Dazu wird eine Einwohnerversammlung der Ortsteile oder des gesamten  Gebietes der Stadt Brandenburg an der Havel von dem/der Oberbürgermeister/in einberufen oder die Einwohnerschaft beantragt, dass eine Einwohnerversammlung durchgeführt wird.

Die Umfragesatzung

Im April 2017 wurde die Satzung über die Durchführung standardisierter repräsentativer Umfragen und von Umfragen zu fachbereichsspezifischen Themen in der Stadt Brandenburg an der Havel beschlossen. Die kommunale Statistikstelle kann standardisierte Umfragen auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe durchführen.

Neben Einstellungen, Wünschen und Meinungen zu den eigenen Lebensverhältnissen können auch Belange, die für die städtische Planung von Bedeutung sind und Dienstleistungen der Stadtverwaltung Thema der Umfragen sein.

Die Petitionsordnung

Die Petitionsordnung bestimmt, daß alle das Recht haben, sich in Angelegenheiten, welche die Stadt Brandenburg an der Havel betreffen, mit Vorschlägen, Hinweisen und Beschwerden einzeln oder gemeinschaftlich an die Stadtverordnetenversammlung oder an die/den Oberbürgermeister/in zu wenden.

Der direkte Draht zur Stadtverwaltung

Der Oberbürgermeister der Stadt Brandenburg an der Havel, Steffen Scheller, hat immer ein offenes Ohr für die Belange der Bürgerinnen und Bürger. Dafür gibt es regelmäßig (ungefähr einmal pro Monat) eine offene Bürgersprechstunde im Büro des Oberbürgermeisters sowie gemeinsame Dialogveranstaltungen, z.B. in der Reihe „Oberbürgermeister vor Ort“ (in der Regel in den Ortsteilen Brandenburgs). Alle Termine werden vorab per Pressemitteilung bekannt gegeben.

Darüber hinaus gibt es Beauftragte innerhalb der Stadtverwaltung, an die sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit wenden können:

Natürlich können Sie konkrete Anfragen und Probleme auch bei den zuständigen Fachgruppen der Stadtverwaltung vortragen. Allgemeine Verbesserungsvorschläge für die Infrastruktur in der Stadt nehmen wir auch gern über den MAERKER entgegen.

Kommunalpolitik (SVV) und Beiräte

Sie haben die Möglichkeit, öffentliche Anträge und Beschlüsse der Stadtverordneten einzusehen sowie einige Ausschüsse und die monatlich stattfindende Stadtverordnetenversammlung zu besuchen.

Speziell für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aus den Ortsteilen Brandenburgs gibt es Ortsbeiräte, die ebenfalls wie die Stadtverordneten zu den Kommunalwahlen gewählt werden. Weitere Beiräte, die die Interessen verschiedener Gruppen vertreten, finden Sie unter den Fachbeiräten und den Bürgerbeiräten.

Wahlen

Informationen zu politischen Wahlen von Volksvertretern erhalten Sie in unserer Rubrik Wahlen.

Am Wahltag erhalten Sie auf unserer Internetseite aktuelle Ergebnisse der Wahl.

Volksbegehren und Volksentscheide

Ein Volksbegehren hat das Ziel, durch eine bestimmte Anzahl an Bürger-Unterschriften (im Land Brandenburg i.d.R. 80.000 ) einen Gesetzesentwurf in einem Parlament (Brandenburger Landtag) einzubringen. Dazu muss zuvor eine Volksinitiative als Antrag auf ein Volksbegehren die notwendige Anzahl an Unterstützern (i.d.R. 20.000) aufgebracht haben.

Sollte das erfolgreich durchgeführte Volksbegehren vom Parlament abgelehnt werden, darf ein Volksentscheid durchgeführt werden, bei dem alle Wahlberechtigten ihre Zustimmung oder Ablehnung ausdrücken dürfen.

  • Aktuelle Volksbegehren und Volksentscheide finden Sie in unserer Rubrik "Wahlen". Derzeit sind keine Volksbegehren oder Volksentscheide ausgeschrieben.

Bürgerinitiative und Bürgerbegehren

Nach Artikel 21 Absatz 3 der Verfassung des Landes Brandenburg haben alle Menschen das Recht, sich in Bürgerinitiativen oder Verbänden zur Beeinflussung öffentlicher Angelegenheiten zusammenzuschließen.

Eine Bürgerinitiative entsteht meist durch ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die ein gemeinsames Ziel oder ein bestimmtes Interesse verfolgen. Der Anlass ist häufig konkret und kann sich gegen ein von der Gemeindeverwaltung oder der Stadtverordnetenversammlung beschlossenes Vorhaben wenden. Ist die Kommune beispielsweise gegen den Bau einer Umgehungsstraße, kann sich eine Bürgerinitiative für den Bau einer Umgehungsstraße bilden.

Die Bürgerinitiative kann Eingaben an die Verwaltung stellen oder Demonstrationen, Unterschriftensammlungen und Petitionen initiieren, um die Entscheidung der gewählten Vertreterinnen und Vertreter zu beeinflussen. Hat die Bürgerinitiative damit keinen Erfolg, kann sie  ein Bürgerbegehren beantragen, dass anstelle der Gemeindevertretung die Bürgerinnen und Bürger über eine bestimmte Angelegenheit selbst entscheiden.  Mit dem Bürgerentscheid stimmen dann die Bürgerinnen und Bürger über eine bestimmte kommunalpolitische Sachfrage ab.

Bisherige Projekte gelebter Bürgerbeteiligung in Brandenburg an der Havel

Teilhabeplan für Menschen mit Behinderung

Die Stadt Brandenburg an der Havel hat im Jahr 2017 in fünf Arbeitsgruppen einen Teilhabeplan für die Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderung erarbeitet. In der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2017 wurde der lokale Teilhabeplan für die Stadt Brandenburg an der Havel beschlossen.

Kreisfreiheit und Kreisreform

Die Stadt Brandenburg an der Havel setzt sich seit Jahren - mit entsprechenden einstimmigen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung - für den Erhalt ihrer Kreisfreiheit ein. Seit 2014 plante die Landesregierung im Land Brandenburg eine Kreisreform, die unter anderem den Verlust der Kreisfreiheit für Brandenburg an der Havel bedeutet hätte. Nach massivem Widerstand stellt die Landesregierung 2017 diese Pläne ein. Dies ist der Verdienst zahlreicher Gespräche, Informationsveranstaltungen, Bündnisarbeit und einer landesweiten Bürgerinitiative, die auch maßgeblich von der Stadt Brandenburg an der Havel und ihren Bürgerinnen und Bürgern getragen wurden.

 

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