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Agrarförderung für Landwirtschaftsbetriebe: Antragsverfahren läuft bis zum 16. Mai 2022

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg hat folgende Information am 31.02.2022 herausgegeben:
Die Anträge auf Agrarförderung für das Antragsjahr 2022 können bis zum 16. Mai 2022 eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt wie gewohnt online über den WebClient unter www.agrarantrag-bb.de.
Die Agrarbeihilfen sollen pünktlich bis zum Ende des Jahres 2022 bei den Landwirtschaftsbetrieben ankommen. Landwirtinnen und Landwirte sind dazu aufgerufen, ihre Antragsunterlagen so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 16. Mai 2022, einzureichen.

Landwirtschaftliche Unternehmen erhalten durch die EU-Agrarförderung Planungs- und Einkommenssicherheit. Neben den flächenbezogenen Direktzahlungen bekommen Landwirtinnen und Landwirte auch Umweltleistungen vergütet. In Deutschland werden die finanziellen Hilfen durch die Bundesländer ausgezahlt.

Die Antragstellung erfolgt online. Somit ist eine kontaktlose Abgabe aller Antragsunterlagen gewährleistet. Zur Fristwahrung ist der physische Posteingang des unterschriebenen Datenbegleitscheins entscheidend, welcher bei dem jeweils zuständigen Amt für Landwirtschaft einzureichen ist. Der unterschriebene Datenbegleitschein kann vorab per E-Mail oder Fax im Landwirtschaftsamt eintreffen und das unterschriebene Original innerhalb von fünf Arbeitstagen nachgereicht werden. Dies gilt ebenso für Unterlagen, die nach dem 16. Mai 2022 einzureichen sind. Agrarförderanträge, die nach dem 10. Juni 2022 eingehen, gelten als verfristet und müssen abgelehnt werden.

Alle Landwirtinnen und Landwirte sind gebeten, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen der EU-Agrarreform ab dem Antragsjahr 2023 vertraut zu machen. Hinweise zum Antrag auf Agrarförderung 2022 sowie Informationen zur EU-Agrarreform ab dem Antragsjahr 2023 sind hier aufgeführt. Dort werden in den nächsten Monaten weitere Informationen zur Umsetzung veröffentlicht.

Kooperationsplattformen

  • Die Flächenplattform ist ein neues Angebot und bietet Flächeneigentümern die Möglichkeit, ihre Flächen JunglandwirtInnen und bäuerlichen, kleineren Betrieben in Brandenburg anzubieten. Außerdem können JunglandwirtInnen ein individuelles Profil für ein Flächengesuch stellen. Die Registrierung sowie die Nutzung der Plattform ist kostenlos möglich. Die Plattform wird gefördert durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL), die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sowie den Europäischen Landwirtschaftsfons für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Veranstaltungen

  • Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) bietet verschiedene Veranstaltungen an. Den Veranstaltungskalender finden Sie hier.

Zuständigkeitsbereich

  • Ansprechpartnerin der Landwirte mit Betriebssitz bzw. zu bewirtschaftenden Flächen im Stadtgebiet

  • Genehmigung nach Grundstückverkehrsgesetz

  • Registrierung von Landpachtverträgen

  • Ernährungsnotfallvorsorge

      

Sollten Sie Fragen zur Agrarförderung, zur amtlichen Futtermittel- bzw. Düngeüberwachung haben, wenden Sie sich bitte aufgrund bestehender öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen an den Landkreis Potsdam-Mittelmark:

  • Sachbearbeiterin für Agrarförderung: Telefon: (03381) 53 31 51
  • Sachbearbeiter für die amtliche Futtermittel- und Düngeüberwachung: Telefon: (03381) 53 32 94

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Flächenkauf LN

Nach Grundstückverkehrsgesetz kann bei der Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Flächen an einen Nichtlandwirt unter bestimmten Umständen die Genehmigung des Grundstückvertrages durch die Grundstücksverkehrsbehörde (Fachgruppe Wirtschaftsförderung, Bereich Landwirtschaft) versagt bzw. beschränkt oder die Ausübung des Vorkaufsrecht zugunsten eines Landwirts durch die Behörde veranlasst werden.

Das setzt voraus, dass ein Land- bzw. Forstwirt zum Erwerb der entsprechenden Fläche bereit und in der Lage ist und die Fläche in die Eigenbewirtschaftung nehmen würde. Auch die flurstücksgenaue Aufteilung der Fläche unter mehreren Landwirten ist möglich.

Derzeit liegen keine Kaufverträge vor, für welche unter Umständen entsprechende Versagungsgründe vorliegen.

 

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