Kommunalwahl

Am 9. Juni 2024 findet planmäßig die nächste Wahl der Stadtverordnetenversammlung sowie der Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher und Ortsteilbeiräte statt.
Informationen dazu werden einige Wochen vor dem Wahltermin bekannt gegeben.

FAQ Wahlvorschlagswesen Gemeindevertretungswahl 2024

Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbenden eingereicht werden. Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen können gemeinsam einen Wahlvorschalg als Listenvereinigung einreichen. Sich bewerbende Personen auf dem Wahlvorschlag müssen im Wahlgebiet der Stadt Brandenburg an der Havel wahlberechtigt sein.

Ja. Fristende für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist der 66. Tag vor der Wahl, um 12 Uhr. Für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 endet die Frist somit am 4. April 2024.

Das Wahlgebiet der Stadt Brandenburg an der Havel besteht zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung aus 3 Wahlkreisen. Für jeden Wahlkreis kann nur ein Wahlvorschlag eingereicht werden. Wahlkreisbezogene Wahlvorschläge derselben Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe gelten auf Wahlgebietsebene als verbunden.

Parteien, die aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags ununterbrochen mit mindestens einem Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung, im Landtag oder im Bundestag durch ein im Land Brandenburg gewähltes Mitglied vertreten sind, benötigen keine Unterstützungsunterschriften. Ist dies nichtzutreffend, benötigen Sie Unterstützungsunterschriften. Die Unterstützungsunterschriftenliste wird in der Wahlbehörde auf Anforderung des Wahlvorschlagträgers ausgelegt.

Eine Unterstützungsunterschrift kann von jeder zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung im Wahlkreis wahlberechtigten Personen geleistet werden. Sie kann nur einen Wahlvorschlag mit ihrer Unterschrift unterstützen. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch die sich bewerbende Person selbst ist nicht zulässig. Eine Unterschriftenleistung erfolgt ohne vorherige Anmeldung in der Wahlbehörde zu den angegebenen Öffnungszeiten.

Ja. Fristende für die Einreichung von Unterstützungsunterschriften ist der 67. Tag vor der Wahl, 16 Uhr. Für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 endet die Frist somit am 3. April 2024, 16 Uhr.

Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter einzureichen. Bitte vereinbaren Sie für die Abgabe der Unterlagen einen Termin beim Wahlleiter der Stadt Brandenburg, Herrn Scharf, unter wahlenstadt-brandenburg.de. Zusätzlich zur persönlichen schriftlichen Abgabe der Unterlagen sind grundsätzlich alle Angaben auch auf dem brandenburgischen Formularserver vorzunehmen.
Den Formularserver finden Sie hier:

https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/lwl/kw/index

Zusammen mit dem Kreiswahlvorschlag (Anlage 5a) müssen ggf. die Unterstützungsunterschriften, die Zustimmungserklärung (Anlage 7a), die Wählbarkeitsbescheinigung (Anlage 8a), die Niederschrift über die Aufstellungsversammlung (Anlage 9a) und zusätzlich für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger die Versicherung an Eides statt (Anlage 8c) eingereicht werden. Alle Anlagen finden Sie auf der Internetseite des Landeswahlleiters:

https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/aufstellung-von-wahlvorschlaegen

Spätestens am 58. Tag (12. April 2024) vor der Wahl beschließt der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge.

Bei der Abgabe der Unterlagen erfolgt eine Sichtkontrolle. Die einreichende Person erhält gegebenenfalls eine Mängelliste und hat bis zum Fristende die Möglichkeit, die Mängel zu beseitigen.

Detaillierte Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung, der Ortsbeiräte und Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher hat der Wahlleiter im Amtsblatt 23/2023 öffentlich bekannt gemacht. Zusätzliche Informationen finden Sie im Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) und in der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) sowie auf der Internetseite des Landeswahlleiters unter folgenden Links:

Amtsblatt 23/2023:
https://www.stadt-brandenburg.de/fileadmin/pdf/10/Buero_SVV/Amtsblatt/2023/Amtsblatt_23_23.pdf
BbgKWahlG:
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg
BbgKWahlV:
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgkwahlv
Internetseite des Landeswahlleiters:
https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/ueber-uns/landeswahlleiter

Ergebnisse vergangener Wahlen

Interessantes