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Förderprogramme

Zukunft der Stadtentwicklung: ARGE Sanierungsrecht Ost tagte in Brandenburg an der Havel

Am 24. und 25. Oktober 2024 fand das Treffen der Arbeitsgemeinschaft Sanierungsrecht Ost (ARGE Sanierungsrecht Ost) im historischen Ambiente des Archäologischen Landesmuseums im Paulikloster in Brandenburg an der Havel statt. Vertreterinnen und Vertreter von 21 Städten kamen zusammen, um aktuelle Herausforderungen, rechtliche Entwicklungen und Best Practices im Bereich der städtebaulichen Sanierung zu diskutieren. Fachbesucher und Fachbesucherinnen aus beispielsweise Schwerin, Leipzig und München, aber auch ein Vertreter vom Deutschen Städtetag waren in Brandenburg an der Havel zu Gast.

Der Bürgermeister der Stadt Brandenburg an der Havel, Michael Müller, sowie Prof. Dr. Thomas Drachenberg, Landeskonservator und stellvertretender Direktor des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums begrüßten die 30 geladenen Gäste. Im Anschluss folgten zahlreiche Fachvorträge und Diskussionsrunden zu zentralen Themen des Sanierungsrechts. Im Mittelpunkt standen Berichte aus den Kommunen, Informationen zur aktuellen Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) sowie das Modellprojekt „Let’s play Klimaanpassung“, das Brandenburg an der Havel als Modellkommune für zukunftsweisende klimaresliente Stadtentwicklung präsentiert. Darüberhinaus gab es einen Rundgang durch das Brandenburger Sanierungsgebiet „Innenstadt“. Die ARGE Sanierungsrecht Ost findet zweimal pro Jahr statt und ist ein Zusammenschluss von Städten und Gemeinden, die sich mit rechtlichen und praktischen Fragen der städtebaulichen Sanierung beschäftigen. Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es, den Austausch von Erfahrungen zu fördern und Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu erarbeiten.

30 Jahre Stadtsanierung in Brandenburg an der Havel

Brandenburg an der Havel, ein Stadtdenkmal von europäischer Bedeutung, erlebte seit 1990 eine umfassende Stadtsanierung. Nach jahrzehntelanger Vernachlässigung der historischen Stadtkerne wurden erste Rettungsmaßnahmen eingeleitet, die schließlich 1993 zur förmlichen Festlegung eines 94 Hektar großen Sanierungsgebiets führten. Über tausend Fördermaßnahmen haben seither die Stadt revitalisiert, wobei besonders das Engagement privater Eigentümer maßgeblich war. Von den 743 sanierungsbedürftigen Gebäuden wurden 413 restauriert, 29 Baulücken geschlossen und mehrere Quartiere umstrukturiert. Der Sanierungsprozess erreichte Ende 2021 seinen Abschluss, als die Sanierungssatzung aufgehoben wurde.

Stadtumbau in Brandenburg an der Havel

Stadtumbauprozess seit 2002

Ausgangspunkt für den im Jahr 2002 gestarteten Stadtumbauprozess in Brandenburg an der Havel waren ein anhaltender Bevölkerungsrückgang und stark angewachsene Wohnungsleerstände. Seit 1990 hatte die Stadt ca. 15 % ihrer Bevölkerung verloren und auch die Bevölkerungsvorausberechnungen gingen von weiteren Einwohnerverlusten aus. Der Wohnungsleerstand lag gesamtstädtisch mit rd. 7.700 Wohnungen bei knapp 18 %, teilräumlich teilweise weit darüber (Innenstadt und Ring jeweils rd. 30 %, Hohenstücken rd. 22 %). Er hatte damit sowohl in der absoluten Größenordnung als auch in der Struktur ein Ausmaß angenommen, das sich für die Wohnungsunternehmen zu einem Existenz gefährdenden Problem entwickelte und zudem die städtebauliche, Wohnumfeld- und soziale Situation sowie das Image in den betroffenen Quartieren stark negativ beeinflusste. Die Dimension des anhaltenden Bevölkerungsrückganges erforderte auch eine Anpassung der städtischen Infrastrukturen und der Stadtstruktur.

Mit dem im April 2002 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen integrierten Stadt­umbaukonzept „Leben und Wohnen in Brandenburg an der Havel“ (Beschluss 119/2002 vom 24.04.2002) wurden erste Grundlagen geschaffen, um die Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik der Stadt Brandenburg an der Havel langfristig an die veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungen anzupassen und dafür entsprechende Fördermittel von Bund und Land in Anspruch nehmen zu können.

Seit 2002 partizipiert die Stadt Brandenburg an der Havel am Bund-/Länder-Programm „Stadtumbau“ (STUB) sowie dem Folgeprogramm „Wachstum und nachhaltige Energie“ (WHE) der Städtebauförderung. Die erste große STUB/WNE-Gesamtmaßnahme „Stadtumbau Brandenburg an der Havel“ ist weitestgehend umgesetzt und befindet sich nach über 20 Jahren in der Schlussrechnung. Die Förderkulisse umfasste die räumlichen Schwerpunktstadtteile des Stadtumbaus Hohenstücken, Kernstadt und Nord. Folgende Teilprogramme sind zum Einsatz gekommen:

  • Aufwertung (STUB AUF)
    im Focus: Aufwertung öffentlicher Räume (Straßen, Wege, Plätze, Freiflächen) im Bereich Kernstadt-Nord
  • Rückbau (STUB RB)
    Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude, im Focus: Stadtteil Hohenstücken
  • Rückführung städtischer Infrastruktur (RSI)
    stadtumbaubedingte Anpassungen sozialer und technischer Infrastrukturen
  • Sicherung, Sanierung und Erwerb von Altbauimmobilien (SSE)
    Im Focus: Aktivierung leerstehender denkmalgeschützter oder stadtbildprägender Altbauten in der Kernstadt

Die Stadt kann auf einen erfolgreichen Stadtumbauprozess zurückschauen. Das Kernziel, den Wohnungsleerstand auf gesamtstädtisch unter 10 % zu reduzieren, wurde erreicht. Durch den geförderten Rückbau von 4.220 betrug dieser Ende 2024 nur noch 6 %. Damit wurde ein wesentlicher Beitrag zur Stabilisierung des gesamtstädtischen Wohnungsmarktes geleistet. Parallel erfolgten zahlreiche Aufwertungsmaßnahmen, überwiegend im öffentlichen Raum der Kernstadt, aber auch in den Stadtteilen Nord und Hohenstücken. Diese haben ganz wesentlich zur heutigen Attraktivität der Wohnstandorte in den Förderkulissen beigetragen.

„Stadtumbau“ ist ein langfristig angelegter Entwicklungsprozess, der fortgesetzt werden muss und auch weiterhin auf die Unterstützung durch relevante Förderprogramme angewiesen sein wird.

Ab 2027 startet die neue WNE-Gesamtmaßnahme „Gründerzeitlicher Ring“, deren Förderkulisse (129 ha) weite Teile des Monitoring-Stadtteils „Ring“ umfasst. Bis 2036 stehen derzeit 25 Maßnahmen auf der Agenda.

Die erforderlichen Handlungsgrundlagen wurden und werden regelmäßig fortgeschrieben:

  • 2006: Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes (STUK II) mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (177/2006 vom 25.10.2006) und Integration der Kernaussagen in den ebenfalls 2006 erstellten und zeitgleich von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen „Masterplan der Stadt Brandenburg an der Havel“ (189/2006 vom 25.10.2006)
  • 2009: Fortschreibung der Stadtumbaustrategie als Voraussetzung zur Aufnahme in die Förderperiode STUB II und Integration der Kernaussagen in den 2011 fortgeschriebenen Masterplan, der auch die Rolle des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) übernahm; Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung (375/2011 vom 24.10.2012)
  • 2018: Fortschreibung der Stadtumbaustrategie als Voraussetzung zur Aufnahme in die Förderperiode STUB III mit Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung (102/2018 vom 27.06.2018) und Integration der Kernaussagen in das 2018 fortgeschriebene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK, SVV-Beschluss 079/2018 vom 30.05.2018)
  • 2025: Fortschreibung der Stadtumbaustrategie als Handlungsgrundlage für die neue WNE-Gesamtmaßnahme „Gründerzeitlicher Ring“ mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (211/2025 vom 25.02.2026)

Aktuelle Stadtumbaustrategie (Fortschreibung 2025)

Ausgehend vom erreichten Sachstand im Stadtumbauprozess wurden bewährte Ziele und Strategien mit aktuellen Rahmenbedingungen und Handlungsbedarfen (insbesondere Demographie, Wohnungsmarkt) auf den räumlichen Ebenen: Gesamtstadt, Stadtteil Ring und neuer WNE-Förderkulisse „Gründerzeitlicher Ring“ abgeglichen und weiterentwickelt. Für die neue WNE-Gesamtmaßnahme wurden konkrete Förderziele und prioritäre Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele (Maßnahmenpool von 33 Maßnahmen) abgeleitet, die einen flexiblen Handlungsspielraum bis 2036 darstellen. 2/3 dieser Maßnahmen waren bereits in der Stadtumbaustrategie 2018 enthalten.

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Denkmalschutz

Gesamtmaßnahme Innenstadt (Programm Lebendige Zentren)

Die etwa 94 Hektar große Fördergebietskulisse der Brandenburger Innenstadt umfasst die drei mittelalterlichen Stadtkerne und besitzt mit ca. 400 Baudenkmalen die größte Denkmaldichte der Städte im Land Brandenburg. Anfangs als Modellstadt, später im Rahmen des Bund-/Länder-Programms Städtebaulicher Denkmalschutz und ab 2020 im Programm Lebendige Zentren, flossen seit Beginn der 1990er Jahre ca. 106 Mio. EUR öffentlicher Mittel und ein beträchtlicher Anteil privater Investitionen in das ehemalige Sanierungsgebiet. Die Sanierungsmaßnahmen nach den Grundsätzen des städtebaulichen Denkmalschutzes wirken als Impulsgeber für die positive Entwicklung des historischen Stadtzentrums zum attraktiven Standort für Handel, Gastronomie und Wohnen und somit zum touristischen Anziehungspunkt.

Fördergebietskulisse und Bezuschussung privater Baumaßnahmen

In der Fördergebietskulisse Innenstadt besteht weiterhin die Möglichkeit, auch private Baumaßnahmen (insbesondere Gebäudesanierung) aus Städtebaufördermitteln gemäß Städtebauförderungsrichtlinie 2021 (StBauFR) zu bezuschussen. Die Zuschüsse setzen sich aus Mitteln des Bundes, des Landes Brandenburg und der Stadt Brandenburg zusammen.

Förderungsbedingungen: Die Maßnahmen müssen dazu beitragen, die Gestaltungsqualität des Gebäudes und der Freiflächen in seiner Wirkung auf das Stadtbild und den öffentlichen Raum wesentlich und nachhaltig zu verbessern.

Höhe der Förderung: Gefördert wird max. bis zur Höhe der unrentierlichen Kosten bei der Sanierung von Gebäuden.

Dabei werden die Brutto-Baukosten inkl. Nebenkosten für Baumaßnahmen an den stadtbildprägenden Bauteilen wie Dach, Fassaden, Fenster und Außentüren straßen- und hofseitig sowie vom öffentlichen Raum frei einsehbare Außenanlagen mit 40 % bzw. 55 % bei Einzeldenkmalen gefördert.

Antragsformulare erhalten Sie im Rahmen eines Beratungsgespräches beim Amt für Stadtentwicklung und Denkmalschutz. Bitte wenden Sie sich an folgenden Ansprechpartner:

Martin Jennrich
Klosterstraße 14
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon: (03381) 586816 /

Mail: martin.jennrichstadt-brandenburg.de

Altes Fördergebiet und Aufhebung der Sanierungssatzung im Jahr 2021

Die Sanierungssatzung der Stadt Brandenburg an der Havel über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“ vom 06.04.2010 wurde rechtsverbindlich durch öffentliche Bekanntmachung am 06.12.2021 im Amtsblatt der Stadt Brandenburg an der Havel, Nummer 37 aufgehoben. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertermittlung gemäß § 154 BauGB ist die rechtsverbindliche Aufhebung der Sanierungssatzung zum 31.12.2021.

BRW-Sanierungsgebiet – Zonierung

Gutachten besonderer Bodenrichtwerte

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Ländliche Entwicklung

ILE/LEADER

Ansprechpartner für die Stadt Brandenburg an der Havel:

Gabriela Philipp-Plagemann
Klosterstraße 14
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon: (03381) 58 61 10 / Mail: gabriela.philipp-plagemannstadt-brandenburg.de

Aktuelles

Projektauswahlverfahren für LEADER-Projekte

6. und voraussichtlich letztes Projektauswahlverfahren für LEADER-Fördermittel in der Region Fläming-Havel startet – Stichtag 05.10.2026

Zur Umsetzung unserer Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) rufen wir zur Teilnahme am sechsten und voraussichtlich letzten Projektauswahlverfahrender Förderperiode 2023 – 2027 auf.

Insgesamt stehen uns in Fläming-Havel für 2023 bis 2027 gut 20,5 Mio. Euro EU-Mittel zur Verfügung.

Nach bislang fünf Auswahlverfahren wurden gut 100 Projekte mit rund 15 Mio. Euro EU-Mittel Förderbedarf ausgewählt.

Der sechste Stichtag zur Einreichung der Projektunterlagen ist der 5. Oktober 2026.

Nach bislang vier Auswahlverfahren wurden gut 80 Projekte mit rund 11,5 Millionen Euro EU-Mittel Förderbedarf ausgewählt.

Das zur Verfügung stehende Budget beträgt 4 Mio. Euro EU-Mittel.

Die maximale Fördersumme beträgt 800.000 Euro pro Projekt, sofern laut RES kein kleinerer Wert vorgegeben wird.

Projekteinreichung

Fristgerecht zum Stichtag per E-Mail. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Projektblatt (Mail-Anschrift), beizufügende Anlagen laut Projektblatt. Es können nur Projekte berücksichtigt werden, die zeitnah umgesetzt werden können. Notwendige Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) müssen spätestens zum 26.11.2026 vorliegen.

Projektvorstellungen

Veranstaltungen zur persönlichen Vorstellung der eingereichten Projektideen durch den Projektträger.

Ziel ist der Erfahrungsaustausch sowie die Vernetzung.

Geplant sind Veranstaltungen am 10.11., 11.11. und 19.11.2026 in jeweils einer Teilregion (Hoher Fläming, Nuthe-Nieplitz, Rund um die Havel).

Ablauf des Verfahrens

Der Vorstand sichtet die fristgerecht vollständig eingereichten Projektunterlagen zur Bewertung und Festlegung der Rangfolge.

Die Bewertung erfolgt dabei anhand Projektauswahlkriterien (PAK). Diese sollen gemäß der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) Projekte mit dem höchsten Mehrwert für unsere Region auswählen.

Innerhalb des festgelegten Budgets erhalten die Projekte mit den höchsten Punktzahlen ein positives Votum. Damit wird der LEADER-Fördermittelantragdigital bei der Bewilligungsbehörde (LELF) gestellt, die Fördermittelbleiben bis dahin reserviert.

Kontakt über den Ansprechpartner der Stadt Brandenburg oder über die Lokale Aktionsgruppe Fläming Havel.

Für Auskünfte und Beratung durch das Team des Regionalmanagements bzw. durch die Stadt Brandenburg an der Havel.

Kontakt unter Stadt Brandenburg: Gabriela.Philipp-Plagemannstadt-Brandenburg.de , Telefon (03381) 58 61 10 oder direkt an die lag@fläming-havel.de, Telefon 033849 901948

Projektblatt

Hinweise zu Projektauswahlkriterien

Aufruf

Allgemeine Informationen

In Zusammenarbeit mit der LAG Fläming-Havel und der LAG Havelland begleitet die Stadt Brandenburg an der Havel ein Projekt zum Thema:

„Vernetzung im Tourismus: Schwerpunkt regionale Produkte“ in der
Reiseregion Havelland.

Informationen:

Fachgruppe Stadtentwicklung

Gabriela Philipp-Plagemann

Telefon (03381) 58 61 10 / Mail: gabriela.philipp-plagemannstadt-brandenburg.de

LAG Fläming Havel e.V.

Telefon: 033849 / 901948 Mail: lag@fläming-havel.de

Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung 2023-2027

Die Ortsteile der Stadt Brandenburg an der Havel Göttin, Gollwitz, Mahlenzien, Wust, Schmerzke und Klein Kreutz, Saaringen sind Bestandteil dieser Richtlinie und somit zählen sie zum ländlichen Raum. Der Ortsteil Wilhelmsdorf zählt zur LEADER-Region, ist aber kein ländl. Raum. Die Ortsteile Plaue und Kirchmöser gehören zum ländlichen Raum, aber nicht zur LEADER-Region. Diese Ortsteile sind ebenso Bestandteil der Richtlinie und können eine Förderung beantragen. Ziel ist es mit der Förderung von Maßnahmen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums zu stärken, insbesondere durch den Erhalt und/oder Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Förderinstrument ist auf die Verbesserung bzw. Sicherung der Lebensperspektive aller dort lebenden Altersgruppen ausgerichtet. Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie soll eine regionale, nachhaltige Entwicklung im Sinne der Förderstrategie unterstützen. Die LAG Fläming Havel e.v. fungiert als Regionalmanagement für die gesamte Region Fläming – Havel.

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