Untere Jagdbehörde
Anschrift und Kontakt
Nicolaiplatz 30
14770 Brandenburg an der Havel
Hier befinden sich:
Anschrift
Nicolaiplatz 30
14770 Brandenburg an der Havel
Kontakt
- Haltestelle:
- Nicolaiplatz (Straßenbahnlinie 1 und 6 / Buslinie H)
VBBr-Fahrplanauskunft - E-Mail:
- gewerbebehoerdestadt-brandenburg.de
- Telefon:
- (03381) 58 32 07
- Fax:
- (03381) 58 32 99
Öffnungszeiten
- Montag:
- geschlossen
- Dienstag:
- 07:30 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr - Mittwoch:
- geschlossen
- Donnerstag:
- 07:30 – 12:00 Uhr
13:00 – 15:00 Uhr - Freitag:
- geschlossen
Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung
Beschreibung
Die Jagd bzw. das Rechtsgebiet „Jagd“ ist so vielschichtig, interessant als auch kompliziert. Mit Nachfolgendem und auf den einzelnen Dienstleistungsseiten möchte die untere Jagdbehörde mit einer Grobübersicht aufklären und informieren.
Das Jagdrecht stellt die ausschließliche Befugnis dar, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Dies ist mit Ziel der Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie der Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen verbunden. Die Jagd wird so durchgeführt, das Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, möglichst vermieden wird.
Die Jagdausübung selbst erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. Aber eines ist Jagd nicht, nämlich das schlichte „erschießen allen Wildes“ in der heimischen Natur. Denn Wild ist ein wesentlicher Bestandteil unserer heimischen Natur. Es ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in seinem Beziehungsgefüge zu bewahren und zu erhalten. Der Schutz des jagdbaren Wildes und seiner Lebensräume ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Interessenkonflikte, insbesondere ausgelöst durch Fuchs, Waschbär, Marder oder auch Reh und Wildschwein, sind im Stadtgebiet und auch in engeren Siedlungsbereichen daher nicht ausgeschlossen. Die Jagd selbst oder auch das jagdliche Einwirken auf Wild kann hier nur bedingt Abhilfe schaffen.
Rechtsgrundlagen
• Bundesjagdgesetz (BJagdG)
• Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
Dienstleistungen
- Abschussplan für Schalenwild
- Bejagung im befriedeten Bezirk – Erteilung der Gestattung
- Jagdaufsicht/Jagdschutz
- Jagderlaubnis Erteilung
- Jagdgenossenschaft – Aufsicht durch Untere Jagdbehörde/Satzung
- Jagdjahr/Termine/Jagdstatistik/Sonstige Formblätter
- Jagdpachtvertrag
- Jagdschein Eintragung
- Jagdschein Erteilung
- Jagdschein Erteilung für Ausländer
- Jagdschein Erteilung für Falkner
- Jagdschein Erteilung für Jugendliche
- Jagdschein Wiedererteilung
- Schweißhundeführer – Bestätigung
- Verweis zu Waffenangelegenheiten/Waffenrecht/Waffenbehörde
- Verweis zur Jägerprüfung/Jägerzulassung
- Wild in der Stadt