Auskunft nach § 58 SGB VIII über die Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen

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Die Dienstleistung „Auskunft nach § 58 SGB VIII über die Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen“ ist in das Servicekonto der Stadt Brandenburg eingebunden und erfordert eine Anmeldung mit einer der folgenden Anmeldemethoden:

Dienstleistung

  • Die Beantragung kann online durchgeführt werden.

Ausführliche Informationen zur Dienstleistung „Auskunft nach § 58 SGB VIII über die Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen“ finden Sie im Serviceportal der Stadt Brandenburg an der Havel.


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Kontakt

Stadt Brandenburg an der Havel
Kindschaftsrecht

Upstallstraße 25
14772 Brandenburg an der Havel

E-Mail:
kindschaftsrechtstadt-brandenburg.de


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