Auskunft nach § 58 SGB VIII über die Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen
Servicekonto
Die Dienstleistung „Auskunft nach § 58 SGB VIII über die Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen“ ist in das Servicekonto der Stadt Brandenburg eingebunden und erfordert eine Anmeldung mit einer der folgenden Anmeldemethoden:
- BundID-Konto mit Benutzername und Passwort (empfohlen)
- BundID-Konto in Verbindung mit einem ELSTER-Zertifikat
- BundID-Konto in Verbindung mit einem Online-Personalausweis
Dienstleistung
- Die Beantragung kann online durchgeführt werden.
Ausführliche Informationen zur Dienstleistung „Auskunft nach § 58 SGB VIII über die Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen“ finden Sie im Serviceportal der Stadt Brandenburg an der Havel.
Kontakt
Stadt Brandenburg an der Havel
Kindschaftsrecht
Upstallstraße 25
14772 Brandenburg an der Havel
















