Parkausweis für Bewohner

Dienstleistung

Einen Bewohnerparkausweis können Sie unter folgenden Voraussetzungen bekommen:

  • Sie müssen in der Stadt Brandenburg an der Havel mit Hauptwohnsitz oder mit Nebenwohnsitz gemeldet sein und dort tatsächlich wohnen.
  • Ihnen darf keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen.

Sind die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, wird der Bewohnerparkausweis nach Vorlage der Dokumente ausgestellt. Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens durch schriftliche Vollmacht beauftragen, den Bewohnerparkausweis für Sie zu beantragen.

Dokumente

  • einen gültigen Personalausweis oder
  • einen gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nutzungsnachweis (nur erforderlich, wenn Fahrzeughalter/-in nicht mit Antragsteller/-in identisch ist)
  • Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises (bei Neuantrag)

Gebühren

Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben und beträgt für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises für die Bereiche A, B, C, D, E, F, G, K, M oder T:

  • bei einer Laufzeit bis zu 6 Monaten 20,00 Euro,
  • bei einer Laufzeit bis zu 7 Monaten 22,50 Euro,
  • bei einer Laufzeit bis zu 8 Monaten 25,00 Euro,
  • bei einer Laufzeit bis zu 9 Monaten 27,50 Euro,
  • bei einer Laufzeit bis zu 12 Monaten 30,00 Euro.

Bei Verlust des Bewohnerparkausweises wird für die Neuausstellung sowie bei einer Änderung des Bewohnerparkausweises (Kennzeichenänderung oder Bereichswechsel aufgrund Umzuges) wird eine Gebühr von 10,20 Euro erhoben.

Die Bezahlung kann nach Erhalt des Gebührenbescheides direkt in bar oder per EC-Karte, aber auch per Überweisung oder durch Bankeinzugsermächtigung erfolgen.

Formulare

Ansprechpartner

Heidrun Duckstein
Sachbearbeiterin Bewohnerparkausweise

Telefon:
(03381) 583278
Fax:
(03381) 583204

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