Kleingartenentwicklungskonzept 2040
Das Kleingartenentwicklungskonzept 2040 (KEK) wurde durch das Amt für Stadtentwicklung und Denkmalschutz in enger Zusammenarbeit mit den Fachämtern der Stadtverwaltung, dem Kleingartenbeirat sowie dem Kreisverband Brandenburg / Havel Gartenfreunde e.V. erarbeitet. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.04.2026 das KEK 2040 ungeändert beschlossen. Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt durch den Kleingartenbeirat. Strategisch ist eine Vertiefungsanalyse geplant.

Kleingartenentwicklungskonzept 2040
Die Stadt Brandenburg an der Havel blickt auf eine 120-jährige Tradition der Gartenkultur zurück. Es gibt in der Stadt 5017 Kleingärten. Mit einer genutzten Gesamtfläche von 255 ha betragen diese ca. 6,8 % der Siedlungsfläche. Innerhalb des Stadtgebietes sind 88 Kleingartenanlagen im Kreisverband Brandenburg / Havel der Gartenfreunde e.V. organisiert.
Das vorliegende Kleingartenentwicklungskonzept bildet den strategischen Rahmen für die zukünftige Entwicklung der Kleingartenlandschaft im Stadtgebiet. Im Blick stehen die organisierten Kleingartenanlagen unter dem Dach des Kreisverbandes Brandenburg / Havel Gartenfreunde e.V. und ihre Entwicklung bis zum Jahr 2040. Mit der entwickelten Bewertungssystematik, der Einteilung in Entwicklungsstufen sowie dem darauf aufbauenden Maßnahmenkatalog liegt nun ein strategisches Instrument vor, das eine differenzierte, transparente und steuerbare Weiterentwicklung der Kleingartenanlagen ermöglicht. Aufgrund der gesamtstädtischen Maßstabsebene werden in diesem Konzept keine parzellen- oder pächterspezifischen Aussagen getroffen. Es reagiert auf die wachsenden Anforderungen an die städtische Grün- und Freiraumversorgung, die qualitative Entwicklung der Kleingartenanlagen sowie auf die steigende Bedeutung von beispielsweise Klimaanpassung, Biodiversität und wohnungsnaher Erholung. Das KEK wurde in enger Zusammenarbeit mit dem KV erarbeitet und abgestimmt. Der KV bestätigt ausdrücklich die vereinbarten Ziele, Leitlinien, Ergebnisse und Maßnahmen des Konzeptes und wird diese für das künftige Handeln als Arbeitsgrundlage verwenden.
Ziele des KEK
Bis zum Jahr 2040 verfolgt das KEK klare, zukunftsorientierte Zielsetzungen: Im Mittelpunkt steht die Unterstützung der Modernisierung und Umgestaltung von Kleingartenanlagen durch eine verbesserte Informationsbereitstellung zu Fördermöglichkeiten durch beispielsweise Land/Bund. Gleichzeitig soll die Biodiversität erhöht werden, um die ökologische Qualität nachhaltig zu stärken. Dafür sind Gemeinschaftsflächen entsprechend herzurichten. Zur besseren Einbindung in die städtische Grünflächenstruktur und zur Öffnung für die Öffentlichkeit wird zudem die Entwicklung von bis zu zwei Kleingartenparks als Modellprojekte verfolgt. Darüber hinaus wird eine schrittweise strukturelle Weiterentwicklung von Kleingartenanlagen mit hohen Defiziten angestrebt, die auf einer vertiefenden Qualifizierungsanalyse basiert.
Ergebnis des KEK
Die im Konzept durchgeführte Bestands- und Bedarfsanalyse zeigt, dass derzeit kein signifikanter Leerstand besteht (ca. 3,4 %) und die Versorgungsquote mit Kleingärten in der Stadt überdurchschnittlich hoch ist. Gleichzeitig wird deutlich, dass strukturelle Herausforderungen bestehen: Insbesondere die fortschreitende Überalterung der Pächterstruktur sowie ein rückläufiges Nachfolgepotenzial in der mittleren Altersgruppe erfordern ein vorausschauendes Handeln. Für die kommenden Jahre wird ein leichter Nachfragerückgang bis hin zur Stagnation erwartet. Im Bewertungsergebnis zeigt das KEK, dass die Kleingartenanlagen in Brandenburg an der Havel insgesamt über eine stabile Ausgangslage verfügen, jedoch differenziert zu betrachten sind. Durch die systematische Bewertung mittels indikatorengestütztem Modell und die Einordnung in Entwicklungsstufen liegt erstmals eine belastbare, nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage vor, die eine priorisierte und zielgerichtete Weiterentwicklung des Kleingartenwesens ermöglicht.
Rund 41 % der Anlagen werden der Entwicklungsstufe A (stabil) zugeordnet und weisen eine langfristige Sicherungsperspektive auf. Weitere 34 % befinden sich in der Entwicklungsstufe B und sind grundsätzlich tragfähig, erfordern jedoch eine kontinuierliche Beobachtung und punktuelle Weiterentwicklung. Gleichzeitig wird deutlich, dass bei etwa 22 % der Anlagen (Entwicklungsstufe C) ein vertiefter Handlungsbedarf besteht, insbesondere im Hinblick auf strukturelle Defizite, Nutzungsperspektiven oder qualitative Aufwertung. Lediglich ein geringer Anteil von 3 % ist von städtischen Planungskonflikten betroffen.
Die im KEK formulierten Leitlinien stellen dabei den verbindlichen Orientierungsrahmen für die gesamtstädtische Umsetzung und Maßnahmenentwicklung dar. Die Ziele des KEK sowie die Ergebnisse der Bewertung bilden die Grundlage für die konkrete Ableitung von Maßnahmen. Insgesamt sind 23 Maßnahmen definiert, die in vier zentrale Handlungsfelder gegliedert sind:
- Steuerung und Planung,
- Struktur und Nutzung,
- Ökologie und Klima sowie
- Ehrenamt und Kommunikation.
Die Maßnahmen setzen dabei bewusst nicht allein auf Sicherung, sondern auf qualitative Aufwertung, stärkere Öffnung zur Stadtgesellschaft, ökologische Verbesserung und eine bessere Integration in gesamtstädtische Strukturen. Die Maßnahmen setzen zudem gezielt an den Herausforderungen des Ehrenamtes an, indem sie Qualifizierung, Unterstützung und die Gewinnung neuer Engagierter fördern.
Für alle Kleingartenanlagen wurden standardisierte Steckbriefe erstellt, die die Ergebnisse bündeln. Sie bilden die Grundlage für Analyse und Maßnahmenableitung, sichern Transparenz und dienen zugleich als Arbeits- und Kommunikationsinstrument. Da die Grunddaten auf dem Stichtag 31.12.2023 basieren, kann sich die Bewertung einzelner Kleingartenanlagen aus heutiger Sicht bereits verändert haben. Eine Aktualisierung der Daten ist für 2030 vorgesehen, wodurch sämtliche neue Entwicklungen Berücksichtigung finden. Insgesamt wird deutlich, dass die Kleingärten auch künftig ein zentraler Bestandteil der Stadt bleiben und das KEK hierfür die notwendige Orientierung und Verlässlichkeit für eine zielgerichtete Weiterentwicklung schafft.
Weiteres Vorgehen
Die Umsetzung erfolgt schrittweise und in enger Zusammenarbeit aller Beteiligten und unter kontinuierlichem Monitoring. Das KEK ist dabei ausdrücklich als fortlaufender Entwicklungsprozess angelegt, der regelmäßig überprüft und angepasst wird. Nach Beschlussfassung durch die SVV übernimmt der Kleingartenbeirat die Steuerung der Umsetzung des KEK im Rahmen regelmäßiger, quartalsweiser Sitzungen; zugleich wird mit der vertiefenden Qualifizierungsanalyse (Vertiefungskonzept) durch die Stadtverwaltung begonnen.
Mit dem Beschluss des Kleingartenentwicklungskonzeptes wurde die Grundlage geschaffen, die Kleingartenanlagen in Brandenburg an der Havel nachhaltig zu sichern, zukunftsfähig weiterzuentwickeln und ihre vielfältigen Potenziale für die Stadtgesellschaft gezielt zu nutzen.


















