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Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet an der Anschlussstelle der BAB 2“

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet an der Anschlussstelle der BAB 2“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brandenburg an der Havel

Anlass:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat in öffentlicher Sitzung am 30.09.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet an der Anschlussstelle der BAB 2“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich beschlossen. Zugleich wurden die Vorentwurfsunterlagen gebilligt.

Planungsziel:

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, um gewerblich-industrielle Ansiedlungen von Unternehmen mit großem Flächenbedarf und herausgehobener wirtschaftlicher Bedeutung zu ermöglichen.

Die Bauleitplanverfahren werden im sogenannten Regel-Verfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Der geplante Geltungsbereich umfasst insgesamt ca. 54 Hektar und befindet sich ca. 700 Meter südlich der Splittersiedlung Paterdamm und ca. 2 Kilometer südwestlich der Ortslage Göttin. Die Bundesautobahn BAB 2 unterteilt das Plangebiet räumlich in einen südlichen und nördlichen Bereich. Im Süden und Osten wird der Geltungsbereich durch die gemeinsame Gemeindegebietsgrenze zur Gemeinde Kloster Lehnin (Ortsteil Krahne) definiert.

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch vom 26.10.2026 bis einschließlich 27.11.2026. Weitere Informationen sind im Amtsblatt Nummer 26/2026 vom 21.10.2026 einsehbar.

Unterlagen zur Einsicht und zum download: