Aktuelles aus der Stadtentwicklung
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Rietzer Weg / Heerstraße“, Schmerzke
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 22. Mai bis 2. Juni 2023:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat mit ihrem Beschluss Nr. 204/2022 vom 02.01.2023 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Rietzer Weg / Heerstrasse“, Schmerzke, Brandenburg an der Havel beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der Aufstellungsbeschluss wurde am 9. Januar 2023 durch Veröffentlichung im Amtsblatt bekanntgemacht.
Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Im Zeitraum von:
Montag, dem 22. Mai 2023 bis Freitag, den 02. Juni 2023
können bei der Stadt Brandenburg an der Havel, Fachgruppe Bauleitplanung
Klosterstraße 14, Raum A 115
14770 Brandenburg an der Havel.
während der Sprechzeiten:
Dienstag 09.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
oder nach Vereinbarung eines Termins unter (03381) 58 6359 bzw. per E-Mail an thomas.michelStadt-Brandenburg.de die Unterlagen eingesehen werden. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Unterlagen zum Download:
Sollten zur vorliegenden Planung relevante Hinweise oder Anregungen bestehen, können diese bis zum 09.06.2023 per Mail an die folgende Adresse gerichtet werden:
bauleitplanungstadt-brandenburg.de
Hinweise zum Datenschutz:
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und § 5 Abs.1 BbgDSG. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und als Download zur Verfügung steht. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie im Verfahren keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.