Aktuelles aus der Stadtentwicklung
Bebauungsplan Nummer 38 „Wohnen am Hessenweg“
Planungsziel:
Anliegen der Planaufstellung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung einer innerstädtischen Fläche zu Wohnzwecken zu schaffen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 38 befindet sich in der Quenzsiedlung und damit im westlichen Stadtteil Altstadt der Stadt Brandenburg an der Havel. Im räumlichen Geltungsbereich liegen die unbebauten Flächen der ehemaligen Kleingartenanlage „Zu den Birken“ sowie die nördlich und südlich anliegenden Verkehrsflächen des Hessenwegs.
Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB erforderlich. Im Bebauungsplan erfolgt in der Hauptsache die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
erneute Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung:
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist auf Grund einer Ergänzung des bisherigen Planentwurfes um eine örtliche Bauvorschrift zum Stellplatzbedarf erforderlich und erfolgt nach § 3 Absatz 2 BauGB vom 19.06.2025 bis einschließlich 03.07.2025. Weitere Informationen sind im Amtsblatt Nummer 15 vom 18.06.2025 einsehbar (Amtsblatt Nummer 15/2025).
Unterlagen zur Einsicht und zum download (im Veröffentlichungszeitraum):
bb.beteiligung.diplanung.de/plan/ac1535a2-4933-48ec-8d0f-a91dbe3ee287