Förderprogramme

Stadtumbau in Brandenburg an der Havel

Stadtumbauprozess seit 2002

Ausgangspunkt für den im Jahr 2002 gestarteten Stadtumbauprozess in Brandenburg an der Havel waren ein anhaltender Bevölkerungsrückgang und stark angewachsene Wohnungsleerstände. Seit 1990 hatte die Stadt ca. 15 % ihrer Bevölkerung verloren und auch die Bevölkerungsvorausberechnungen gingen von weiteren Einwohnerverlusten aus. Der Wohnungsleerstand lag gesamtstädtisch mit rd. 7.700 Wohnungen bei knapp 18 %, teilräumlich teilweise weit darüber (Innenstadt und Ring jeweils rd. 30 %, Hohenstücken rd. 22 %). Er hatte damit sowohl in der absoluten Größenordnung als auch in der Struktur ein Ausmaß angenommen, das sich für die Wohnungsunternehmen zu einem Existenz gefährdenden Problem entwickelte und zudem die städtebauliche, Wohnumfeld- und soziale Situation sowie das Image in den betroffenen Quartieren stark negativ beeinflusste. Die Dimension des anhaltenden Bevölkerungsrückganges erforderte auch eine Anpassung der städtischen Infrastrukturen und der Stadtstruktur.

Mit dem im April 2002 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen integrierten Stadt­umbaukonzept „Leben und Wohnen in Brandenburg an der Havel“ (Beschluss 119/2002 vom 24.04.2002) wurden erste Grundlagen geschaffen, um die Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik der Stadt Brandenburg an der Havel langfristig an die veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungen anzupassen und dafür entsprechende Fördermittel von Bund und Land in Anspruch nehmen zu können.

Seit 2002 partizipiert die Stadt Brandenburg an der Havel am Bund-/Länder-Programm „Stadtumbau“ (STUB) der Städtebauförderung. Die Förderkulisse umfasst die räumlichen Schwerpunktstadtteile des Stadtumbaus Hohenstücken, Kernstadt und Nord. Folgende Teilprogramme sind bisher zum Einsatz gekommen:

  • Aufwertung (STUB AUF)
    im Focus: Aufwertung öffentlicher Räume (Straßen, Wege, Plätze, Freiflächen) im Bereich Kernstadt-Nord
  • Rückbau (STUB RB)
    Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude, im Focus: Stadtteil Hohenstücken
  • Rückführung städtischer Infrastruktur (RSI)
    stadtumbaubedingte Anpassungen sozialer und technischer Infrastrukturen
  • Sicherung, Sanierung und Erwerb von Altbauimmobilien (SSE)
    Im Focus: Aktivierung leerstehender denkmalgeschützter oder stadtbildprägender Altbauten in der Kernstadt

In den beiden Programmperioden STUB I (2002-2009) und STUB II (2010-2017) konnten mit Hilfe dieser Förderung eine Vielzahl von Aufwertungsmaßnahmen umgesetzt und nicht mehr nachgefragte Wohnungen vom Markt genommen werden. Seit 2018 läuft die Programmperiode STUB III.

Die erforderlichen Handlungsgrundlagen wurden und werden regelmäßig fortgeschrieben:

  • 2006: Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes (STUK II) mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (177/2006 vom 25.10.2006) und Integration der Kernaussagen in den ebenfalls 2006 erstellten und zeitgleich von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen „Masterplan der Stadt Brandenburg an der Havel“ (189/2006 vom 25.10.2006)
  • 2009: Fortschreibung der Stadtumbaustrategie als Voraussetzung zur Aufnahme in die Förderperiode STUB II und Integration der Kernaussagen in den 2011 fortgeschriebenen Masterplan, der auch die Rolle des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) übernahm; Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung (375/ 2011 vom 24.10.2012)
  • 2018: Fortschreibung der Stadtumbaustrategie als Voraussetzung zur Aufnahme in die Förderperiode STUB III mit Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung (102/ 2018 vom 27.06.2018) und Integration der Kernaussagen in das 2018 fortgeschriebene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK, SVV-Beschluss 079/2018 vom 30.05.2018)

Aktuelle Stadtumbaustrategie (Fortschreibung 2018)

Ausgehend vom erreichten Sachstand im Stadtumbauprozess sowie den aktuellen Rahmenbedingungen (insbesondere Demographie, Wohnungsmarkt) wurden die gesamtstädtischen und teilräumlichen Zielstellungen und Strategien des Stadtumbaus fortgeschrieben. Diese leiten sich aus dem übergeordneten Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK 2018) ab und konkretisieren die für den Stadtumbau relevanten Handlungsfelder.

Die Erarbeitung erfolgte in enger Abstimmung mit den Akteuren des Stadtumbaus, insbesondere den in der ARGE Stadtumbau vertretenen Wohnungsunternehmen. Außerdem wurde ein breites Bürgerbeteiligungsverfahren in den Stadtteilen durchgeführt, an denen insgesamt ca. 500 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen.

 

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Soziale Stadt

Mit dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ unterstützt der Bund seit 1999 die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens sorgen für mehr Generationengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit im Quartier und verbessern die Chancen der dort Lebenden auf Teilhabe und Integration. Ziel ist es, lebendige Nachbarschaften zu befördern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

Der Stadtteil Hohenstücken in der Stadt Brandenburg an der Havel wurde im Jahr 2002 aufgrund der zunehmenden Herausforderungen bei der Entwicklung des Quartiers in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Eng verknüpft mit Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung im Rahmen des Förderprogramms zur städtebaulichen Weiterentwicklung großer Neubaugebiete und dem Stadtumbau Ost wurden seitdem wichtige Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur und Aufwertung des Wohnumfeldes durchgeführt. Das bislang größte investive Projekt war die Errichtung des Bürgerhauses in der ehemaligen Grundschule. Seit 2007 konzentrieren sich hier eine Vielzahl an Angeboten und sozialen Dienstleistungen für die Bewohnerinnen und Bewohner. Unterstützt wird dieses durch das seit 2014 ebenfalls dort ansässige Quartiersmanagement.

Zur Unterstützung von bewohnergetragenen Projekten und Aktivitäten gibt es die Möglichkeit, über einen sogenannten Aktionsfonds Fördergeld auszureichen. Hierzu ist die aktuelle Richtlinie im September 2018 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden und steht im download zur Verfügung. Anträge können ab sofort gestellt werden und sind entweder im Quartiersmanagement oder bei der Stadtverwaltung abzugeben. Beide Stellen stehen auch für eine Beratung zur Verfügung.

Ansprechpartner Quartiersmanagement
Herr Haberecht
Telefon: (03381) 799127
Fax: (03381) 7999484
E-Mail: haberechtbas-brandenburg.de

Download:
- Richtlinie
- Förderkulisse
- Antragsformular
- Datenschutzerklärung

Denkmalschutz

Innenstadtsanierung

Das etwa 94 Hektar große Sanierungsgebiet der Brandenburger Innenstadt umfasst die drei mittelalterlichen Stadtkerne und besitzt mit ca. 400 Baudenkmalen die größte Denkmaldichte der Städte im Land Brandenburg. Anfangs als Modellstadt, später im Rahmen des Bund-Land-Programms Städtebaulicher Denkmalschutz, flossen seit Beginn der 1990er Jahre ca. 100 Mio. EUR öffentlicher Mittel und ein beträchtlicher Anteil privater Investitionen in das Sanierungsgebiet. Die Sanierungsmaßnahmen nach den Grundsätzen des städtebaulichen Denkmalschutzes wirken als Impulsgeber für die positive Entwicklung des historischen Stadtzentrums zum attraktiven Standort für Handel, Gastronomie und Wohnen und somit zum touristischen Anziehungspunkt.

Im Sanierungsgebiet Innenstadt besteht weiterhin die Möglichkeit, auch private Baumaßnahmen aus Städtebaufördermitteln gemäß Städtebauförderungsrichtlinie 2015 (StBauFR) zu bezuschussen. Die Zuschüsse setzen sich aus Mitteln des Bundes, des Landes Brandenburg und der Stadt Brandenburg zusammen.

Fördergebiet: Innerstädtisches Sanierungsgebiet

Förderungsbedingungen: Die Maßnahmen müssen dazu beitragen, die Gestaltungsqualität des Gebäudes und der Freiflächen in seiner Wirkung auf das Stadtbild und den öffentlichen Raum wesentlich und nachhaltig zu verbessern.

Höhe der Förderung: Gefördert wird max. bis zur Höhe der unrentierlichen Kosten bei der Sanierung von Gebäuden.

Dabei werden die Brutto-Baukosten inkl. Nebenkosten für Baumaßnahmen an den stadtbildprägenden Bauteilen wie Dach, Fassaden, Fenster und Außentüren straßen- und hofseitig sowie vom öffentlichen Raum frei einsehbare Außenanlagen mit 40% bzw. 55 % bei Einzeldenkmalen gefördert.

Antragsformulare erhalten Sie im Rahmen eines Beratungsgespräches. Bitte wenden Sie sich an nebenstehende Ansprechpartnerinnen.

Die Sanierung soll voraussichtlich 2019 abgeschlossen sein. Spätestens nach Abschluss der Sanierung muss die Stadt von den Eigentümern im umfassenden Sanierungsverfahren Ausgleichsbeträge gemäß § 154 BauGB erheben. Der Ausgleichsbetrag entspricht dabei der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts eines Grundstücks. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des „Gutachtens zur Ermittlung der besonderen Bodenrichtwerte gemäß § 196 Absatz 1 Satz 7 BauGB für das Sanierungsgebiet Innenstadt, Bereich Innenstadt I“. Das Gutachten wurde vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Brandenburg an der Havel erstellt. Der Ausgleichsbetrag kann auf Antrag des Eigentümers bereits vorzeitig abgelöst werden.

 

Gutachten zur Ermittlung der besonderen Bodenrichtwerte
Aktualisierung Gutachten
Flyer Ausgleichsbeträge
Antrag auf vorzeitige Ablöse

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Ländliche Entwicklung

ILE/LEADER

Aktuell:

Zweites Projektauswahlverfahren der Förderperiode 2023 - 2027 für LEADER-Fördermittel in der Region Fläming-Havel - Stichtag 02.04.2024, 12 Uhr

Zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) rufen wir Projektträger auf, sich mit Ihrem Vorhaben am zweiten Projektauswahlverfahren zu beteiligen. Insgesamt stehen uns in der Region Fläming-Havel für die Zeit 2023 bis 2027 gut 20,5 Mio. Euro EU-Mittel zur Verfügung. Nach bislang einem Stichtag wurden 15 Projekte mit einem Förderbedarf von rund 3,6 Mio. Euro EU-Mittel für eine Antragstellung ausgewählt. Alle Projekte müssen ein mit dem Land Brandenburg abgestimmtes Projektauswahlverfahren durchlaufen. Dieses soll sicherstellen, dass jeweils die Projekte mit dem höchsten Mehrwert in den Genuss einer Förderung kommen. Der zweite Stichtag ist der 2. April 2024, 12 Uhr Das zur Verfügung stehende Budget beträgt 3,5 Mio. Euro EU-Mittel.* Die maximale Fördersumme beträgt 800.000 Euro pro Projekt, sofern laut RES kein kleinerer Wert vorgegeben wird. Ein weiterer Stichtag wird im Herbst 2024 folgen, es sind halbjährliche Projektauswahlverfahren geplant. Wir bitten um die Einreichung vollständig ausgefüllter Projektblätter.

Dokumente und Informationen zum Projektauswahlverfahren

Ansprechpartner für die Stadt Brandenburg an der Havel:

Gabriela Philipp-Plagemann
Klosterstraße 14
14770 Brandenburg/H.
Telefon: (03381) 58 61 10 / Mail:

oder

LAG Fläming Havel e.V.

Telefon: 033849 901948 / Mail: lagflaeming-havel.de

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Sanierung der Rochow'schen Schulstallscheune für eine multifunktionale Nutzung - abgeschlossen

Touristische Beschilderung für alle Ortsteile - abgeschlossen


Für weitere Maßnahmen liegen Zuwendungsbescheide vor:

  • Gehwegebau Friedhofstraße Kirchmöser - im Bau
  • Gehwegebau von der Bushaltestelle bis zur Kita in Mahlenzien - in Planung
  • Gehwegebau Schmerzke, Altes Dorf - in Planung
  • 2. Bauabschnitt Schlosspark Gollwitz - in Planung

Bau eines Gehweges Friedhofstraße Kirchmöser

Im Bau

Projektbeschreibung:

Ziel des Projektes ist die Aufwertung der seit 1926 bestehenden, historischen Gottschalk-Siedlung mit 166 Wohnungen im Brandenburger Ortsteil Kirchmöser. Durch die Herstellung eines durchgehenden Wegenetzes für Fußgänger wird die Wohnqualität verbessert, eine gute Anbindung an den Bahnhof Kirchmöser erreicht, von welchem stündlich Regionalzüge in Richtung Berlin oder Magdeburg fahren. Die Friedhofstraße ist die letzte noch unbefestigte Straße im Kiez und bedarf zur Herstellung eines bedarfsorientieren Gesamtbildes einen Gehweg. Die Friedhofsstraße liegt im Ortsteil Kirchmöser Dorf. Der einseitig vorhandene Gehweg hat eine Länge von ca. 265 m. Er ist teilweise befestigt (Betonplatten) teilweise unbefestigt und befindet sich in einem schlechten Zustand. Derzeit hat der Gehweg eine befestigte Breite von ca. 1,50 m. Es ist zu prüfen, ob die komplette vorhandene Breite von ca. 2,0 m befestigt werden kann, ohne, dass die Friedhofstraße bei Starkregenereignissen komplett überflutet wird.

Bau eines Gehweges in Mahlenzien von der Bushaltestelle bis zur Kindertagesstätte

Der Zuwendungsbescheid liegt vor. Zur Zeit wird ein Eingriffs- und Ausgleichsgutachten erstellt.

Projektbeschreibung:

Die Maßnahme umfasst den Bau eines Fußweges von der Bushaltestelle bis zur Kita, vorbei am Friedhof. Der Weg wird täglich von Bewohner und Eltern der Kita genutzt. Zurzeit ist kein Fußweg vorhanden. Die Besucher des Friedhofes und der Kita laufen auf der Straße. Verbesserung der Gehwegsituation, da noch keiner vorhanden ist. Fußgängern wird eine sichere Erreichbarkeit der Kita und des Friedhofes ermöglicht. Spaziergänge der Kita innerhalb des Ortes wird sicherer gestaltet zum Beispiel Besuch der Feuerwehr. Der Weg stellt eine Verbindung von der Bushaltestelle/Ortslage zur Kita und zum Friedhof dar. Verbesserung sowie optische und funktionale Aufwertung der Gehwegsituation. Die Straße ist der Anbindungsweg an die Autobahn. Der Fußweg wird in einer 2 m breit ausgebaut in Betonpflaster.

2. Bauabschnitt Schlosspark Gollwitz

Der Zuwendungsbescheid liegt vor. Abstimmungen zum Verfahren innerhalb der Stadt erfolgen zur Zeit.

Projketbeschreibung:

Im zweiten Bauabschnitt soll der Rundweg weitergeführt werden. Des Weiteren sind Baumpflanzungen, kleinteilige Baumpflegearbeiten und wegbegleitende Grünflächen vorgesehen. Die Herstellung des Rundweges ist mit einer wassergebundenen Wegedecke ohne Kanteneinfassung geplant. Die Aufstellung von Bänken ist vorgesehen. Der 2. BA soll der bereits historischen Wegeführung im Park weiterführen. Ziel ist es einen Rundweg im Park zu schaffen. Nach Fertigstellung des 1. BA besteht bereits ein durch den Hauptweg gebildetes Grundgerüst, das nun mit der Führung eines sich kreuzenden zweiten Rundweges die Erschließung in Richtung Ost und West erweitert. Damit wird die Anbindung zum Havelradweg verbessert und das Dorf besser angebunden. Der Schlosspark ist ein Kartendenkmal und von hoher touristischer Bedeutung. Durch die Umsetzung des 1. BA im Jahre 2012 konnten positive Erfahrungen gesammelt werden. Nach der Instandsetzung des Schlossen als Begegnungsstätte für Besucher und Anwohner erfährt das komplette Ensemble eine Aufwertung und gewinnt in der Region an Bedeutung. Es wird ein komplett neuer westlicher Parkeingang geschaffen, der sowohl den Wasser- als auch Fahrradtouristen eine fast direkte Anbindung schafft und das Ensemble Schloss und Park als Symbiose erlebbar macht. So wird es künftig möglich sein, durch den Park auf das Schloss zuzuschreiten.

Bau eines Gehweges mit Beleuchtung in Schmerzke

Der Zuwendungsbeschei liegt vor. Vorbereitende Maßnahme zur Ausschreibung werden vorbereitet.

Projektbeschreibung:

Die Stadt Brandenburg plant die Erneuerung des Gehweges mit Beleuchtung vom Friedhof bis zur Bushaltestelle im Ortsteile Schmerzke zur Herstellung der Verkehrssicherheit und einer gänzlichen Barrierefreiheit. Im Rahmen des Bauvorhabens wird die abschnittsweise Erneuerung des Gehweges erfolgen. Das Material wird, wie im ersten Bauabschnitt, in Rechteckpflaster der Farbe herbstbunt weitergeführt. Die Maßnahme umfasst auch die Pflanzung von Bäumen und die Ansaat von Rasenflächen. Die Anordnung der Baumstandorte erfolgt im Bankett- und Grünstreifen. Die Grünfläche dient der Abtrennung der Seitenräume von der Fahrbahn. Die Neupflanzungen vervollständigen die vorhandene Baumreihe am Gehweg. Weiterhin wird die Beleuchtung erneuert. Die vorhandene Freileitungsanlage ist ca. aus dem Jahr 1960. Diese ist in einem schlechten Zustand und muss erneuert werden. Einige Maste wurden schon ausgetauscht bzw. repariert. Es sind alte Kofferleuchten 150 mit einem konventionellen Leuchtmittel an jedem 2. Mast angebracht. Die bereits vorhandenen Solarmodule für die Beleuchtung vor dem Friedhof werden entsprechend ihrer Kapazität erweitert. Der Gehweg entlang der Dorfstraße soll so hergestellt werden, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

Allgemeine Informationen

In Zusammenarbeit mit der LAG Fläming-Havel und der LAG Havelland begleitet die Stadt Brandenburg an der Havel ein Projekt zum Thema:

„Vernetzung im Tourismus: Schwerpunkt regionale Produkte“ in der
Reiseregion Havelland
.

Informationen:

Fachgruppe Stadtentwicklung

Gabrilea Philipp-Plagemann

Telefon (03381) 58 61 10 / Mail: gabriela.philipp-plagemannstadt-brandenburg.de

LAG Fläming Havel e.V.

Telefon: 033849 / 901948 Mail: lag@fläming-havel.de

Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung 2014-2020

Die Ortsteile der Stadt Brandenburg an der Havel Göttin, Gollwitz, Mahlenzien, Wust, Schmerzke und Klein Kreutz, Saaringen sind Bestandteil dieser Richtlinie und somit zählen sie zum ländlichen Raum. Der Ortsteil Wilhelmsdorf zählt zur LEADER-Region, ist aber kein ländl. Raum. Die Ortsteile Plaue und Kirchmöser gehören zum ländlichen Raum, aber nicht zur LEADER-Region. Diese Ortsteile sind ebenso Bestandteil der Richlinie und können eine Förderung beantragen. Ziel ist es mit der Förderung von Maßnahmen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums zu stärken, insbesondere durch den Erhalt und/oder Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Förderinstrument ist auf die Verbesserung bzw. Sicherung der Lebensperspektive aller dort lebenden Altersgruppen ausgerichtet. Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie soll eine regionale, nachhaltige Entwicklung im Sinne der Förderstrategie unterstützen. Die LAG Fläming Havel e.v. fungiert als Regionalmanagement für die gesamte Region Fläming - Havel.

Geförderte Projekte 2014-2020

  • Dorferneurung Zuwegung Friedhof und Kirche in Schmerzke
  • Begegnungsstätte Göttin
  • Kulturelle Umgestaltung des Dorfkerns mit Brauerei, Genussschmiede und Kleinkunst
  • Saunablockhaus mit Schwimmteich in Schmerzke
  • Sanierung Hallendach Bootshaus Wassersportverein Plauerhof e.V.
  • Wanderwegsbeschildung inkl. Ortstafeln
  • Zaucheradweg
  • Dorfgemeinschaftshaus in Wust
  • Beetzseebrauerei

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