Fachbeiräte

Fachbeiräte befassen sich mit ganz gezielten Themenkomplexen oder vertreten die Interessen spezieller Zielgruppen. Einige Fachbeiräte wurden auf Beschluss der SVV gegründet, andere sind auf Eigeninitiative entstanden. In der Stadt Brandenburg an der Havel gibt es folgende Fachbeiräte: 

Beirat für Menschen mit Behinderung

Mit Satzung vom 02.07.2012 (ABl. Nummer 14 vom 06.07.2012) hat die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss gefasst, dass zur Interessensvertretung der Menschen mit Behinderungen ein Beirat gebildet wird.

Die Hauptaufgabe besteht in der politischen Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung gegenüber der Stadtverordnetenversammlung, der Stadtverwaltung, den Parteien, den Organisationen und Verbänden. Der Behindertenbeirat kann lt. Satzung Einfluss  auf alle Beschlüsse der SVV nehmen, die in irgendeiner Weise das Leben und die Interessen von Menschen mit Behinderung tangieren.

Er berät die Entscheidungsträger der Stadt und die Fachbereiche in allen Angelegenheiten, die den behinderten Einwohner betreffen, mit dem Ziel der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Außerdem versteht er sich als direkter Ansprechpartner für alle Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, für Verbände, Vereine und Selbsthilfegruppen.

Der Beirat für Menschen mit Behinderung arbeitet eng mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Stadt Brandenburg an der Havel zusammen. Alle Formalitäten des Beirates werden gemeinsam bestimmt.

Der Beirat für Menschen mit Behinderung ist ein ehrenamtliches Gremium. Er ist politisch, verbandlich und konfessionell unabhängig.

Der Beirat für Menschen mit Behinderung ist eine Interessenvertretung für:

  • Körperbehinderte
  • Blinde und Sehbehinderte
  • Mehrfachbehinderte
  • Gehörlose
  • Geistig Behinderte
  • Schwerhörige
  • Psychisch Behinderte
  • Sprachbehinderte
  • Lernbehinderte

Mehr Informationen im Bereich „Menschen mit Behinderung“ oder auf der Internetseite des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Brandenburg an der Havel.

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Kita- und Hort-Elternbeirat

Am 05.04.2017 wurde auf der Sitzung des Jugendhilfeausschusses beschlossen, den Kita- und Hort-Elternbeirat der Stadt Brandenburg an der Havel als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss aufzunehmen.

Gemäß § 6 a Absatz 1 KitaG des Landes Brandenburg kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe regeln, dass in seinem Gebiet ein örtlicher Elternbeirat des Landkreises oder der kreisfreien Stadt gewählt werden kann. Gemäß § 6 a Absatz 2 KitaG des Landes Brandenburg sollen die Beiräte nach Absatz 1 von den örtlichen oder vom überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in allen wesentlichen, die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen gehört werden.

Der Kita- und Hort-Elternbeirat ist unter der E-Mail-Adresse michelalbrechtkebweb.de zu erreichen.

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Integrationsbeirat

Mit Satzung vom 02.07.2012 (ABl. Nummer 14 vom 06.07.2012) hat die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss gefasst, dass zur Interessensvertretung der Menschen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit und mit  Migrationshintergrund ein Beirat gebildet wird.

Die Hauptaufgabe besteht in der politischen Interessenvertretung von Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit und mit Migrationshintergrund gegenüber der Stadtverordnetenversammlung, der Stadtverwaltung, den Parteien, den Organisationen und Verbänden.

Der Beirat nimmt Einfluss  auf Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, die in irgendeiner Weise das Leben und die Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund tangieren. Der Beirat benennt Missstände und fordert Verantwortliche zum Handeln auf. Er berät die Entscheidungsträger der Stadt und die Fachbereiche in allen Angelegenheiten, die Einwohner nichtdeutscher Staatsangehörigkeit und mit Migrationshintergrund betreffen, mit dem Ziel, der Teilnahme und Integration am gesellschaftlichen Leben.

Der Beirat arbeitet eng mit der Beauftragten für Integration der Stadt Brandenburg an der Havel zusammen. Alle Formalitäten des Beirates werden gemeinsam bestimmt. Der Beirat für Integration ist ein ehrenamtliches Gremium. Er ist politisch, verbandlich und konfessionell unabhängig.

Mehr Informationen im Bereich „Ausländische Mitbürger in Brandenburg an der Havel“

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Seniorenbeirat

Der Seniorenbeirat ist eine Interessenvertretung aller älteren Menschen. Das ist in unserer Stadt besonders wichtig, da wir mit rund 30 % die Stadt mit den meisten Senioren im Land Brandenburg sind. Er ist parteipolitisch und konfessionell nicht gebunden und verbandsunabhängig. Im Seniorenbeirat sind Vertreter aus Vereinen, Verbänden und anderen Institutionen und Freie Mitarbeiter, die sich der Seniorenarbeit widmen, vertreten. Damit vertritt der Seniorenbeirat ca. 20.000  Senioren der Stadt. Der Seniorenbeirat ist kein eigener Verein, sondern Mitglied im Landes-Seniorenrat e. V.. Dadurch erfährt der Beirat direkte Unterstützung von der Landesregierung und den entsprechenden Ministerien.

 

Der Seniorenbeirat pflegt engen Kontakt zu den sozialen Einrichtungen und berät die Entscheidungsträger der Stadt in allen Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen, um deren volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dabei geht es uns vor allem um die Mobilität und bezahlbares Wohnen - möglichst im gewohnten Wohnumfeld - weshalb wir auch die Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugenossenschaften und den Verkehrsbetrieben pflegen. Außerdem unterstützen wir die Förderung von Kultur, Bildung, Sport für Ältere sowie die Altenhilfe vor allem für hilfsbedürftige Bürger. Deshalb legen wir auch jedes Jahr besondere Projekte fest.

 

Der Seniorenbeirat trifft sich jeden 2. Mittwoch im Monat um 09:30 Uhr im Bürgerhaus Hohenstücken, Raum 3.16.

Mehr Informationen im Bereich „Senioren in Brandenburg an der Havel“

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Beirat für Denkmalpflege und Stadtsanierung

Der ehrenamtliche Beirat für Denkmalpflege und Stadtsanierung nahm 1994 auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung seine Tätigkeit auf.

Als 2004 mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes die Pflicht zur Berufung ehrenamtlicher Berater für die Denkmalpflege aufgehoben wurde, entschied sich der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung für eine Fortführung des erfolgreich arbeitenden Gremiums.

In der Geschichte des deutschen Denkmalrechts besitzt der Denkmalbeirat eine lange Tradition. Bereits das hessische Denkmalschutzgesetz von 1902, das erste umfassende Denkmalschutzgesetz auf deutschem Boden, sah einen ehrenamtlichen, aus fachkundigen Bürgern und Interessengruppen zusammengesetzten Denkmalrat zur Unterstützung der staatlichen Denkmalpflege vor.

Im Beirat für Denkmalpflege und Stadtsanierung der Stadt Brandenburg an der Havel wirken Vertreter der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen, Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche, der Architekten- und Ingenieurkammer, der Haus- und Grundstückseigentümer, der IHK, der Kreishandwerkerschaft, des Mietervereins, des Gewerbevereins, des Stadtmarketingvereins und der Technischen Hochschule Brandenburg mit. Den Vorsitz hat seit 1995 die Architektin Heidrun Fleege inne.

Dank des qualifizierten Meinungsaustauschs verschiedenster Interessenvertreter gibt der Beirat wertvolle Anregungen und Empfehlungen zu grundsätzlichen aber auch speziellen aktuellen Fragen des Denkmalschutzes und der Stadtsanierung.

Das breite Themenspektrum der regelmäßigen Beiratssitzungen umfasste unter anderem die Fortschreibung des Rahmenplanes zur Sanierung der Innenstadt und den Stadtumbau ebenso wie die Förderung des sozialen Wohnungsneubaus. Auch die Entwicklung im Ortsteil Kirchmöser, die Gestaltung des Neustädtischen Marktes und des Salzhofufers, die Sanierung und Entwicklung des Hauptbahnhofs einschließlich seines Umfeldes oder städtebaulicher Brachflächen wie das Packhofgelände wurden eingehend diskutiert und beraten.

Neben den Planungen zur BUGA 2015, die er kontinuierlich begleitet, stellte der Beirat für Denkmalpflege und Stadtsanierung zuletzt die Straßenbau- und Stellplatzproblematik in der Innenstadt in den Mittelpunkt seiner Diskussionen und Empfehlungen.

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Kleingartenbeirat

Der Kleingartenbeirat der Stadt Brandenburg an der Havel wurde am 28.02.2001 gebildet. Die Mitglieder werden für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung berufen.

Der Kleingartenbeirat ist ein beratendes Organ und hat die Aufgabe, die Ämter der Stadtverwaltung und den Vorstand des Kreisverbandes Brandenburg/Havel der Gartenfreunde e. V. fachlich zu beraten und Anregungen zu unterbreiten.

Er ist keine juristische Person und hat keine Entscheidungsbefugnis.
Der Kleingartenbeirat hat insbesondere die Aufgabe,

  • bei der Erarbeitung von Planungen, von denen Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes betroffen sind, mitzuwirken,
  • die Oberbürgermeisterin und die Ämter der Stadtverwaltung bei der Erarbeitung von Vorschriften, die das Kleingartenwesen betreffen, zu beraten,
  • zu aktuellen Problemen zu informieren, Orientierungen zum Kleingartenwesen in der Stadt zu geben und bei der Öffentlichkeitsarbeit mitzuwirken.

Der Kleingartenbeirat setzt sich paritätisch aus drei Vertretern des Kreisverbandes Brandenburg/Havel der Gartenfreunde e.V. und drei Vertretern der Stadtverwaltung zusammensetzen.

Für die laufende Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung wurden am 04.08.2009 durch die Oberbürgermeisterin folgende Mitglieder des Kleingartenbeirates berufen:

  • Jürgen Beyer - Fachberater des Kreisverbandes
  • Lothar Hahn - Geschäftsführer des Kreisverbandes
  • Peter Saemann - Vorsitzender des Kleingartenvereins „Waldfrieden“ e.V.
  • Karl-Heinz Erler - Stadtverwaltung, Fachbereichsleiter
  • Angelika Köhler - Stadtverwaltung, Bereichsleiterin Liegenschaftsmanagement
  • Margrit Michalik - Stadtverwaltung, Teamleiterin GrundstücksverwaltungZum Vorsitzenden des Kleingartenbeirates wurde Peter Saemann gewählt und Karl-Heinz Erler zum stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Vorsitzende des Kleingartenbeirates ist über den Kreisverband Brandenburg/Havel der Gartenfreunde e.V. unter der Telefonnummer (03381) 310505 zu erreichen.

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Naturschutzbeirat

Zur Vertretung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege und zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung wird bei der unteren Naturschutzbehörde ein Naturschutzbeirat gebildet. Der Naturschutzbeirat soll:

  • die Naturschutzbehörde durch Vorschläge und Anregungen fachlich unterstützen,
  • Fehlentwicklungen in Natur- und Landschaft entgegenwirken und
  • der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege vermitteln

Die Beirat ist in die Vorbereitung aller wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Naturschutzbehörde einzubeziehen. Wichtige Entscheidungen sind zum Beispiel:

  • Befreiungen von den Schutzgebiets-Verordnungen
  • Artenschutzrechtliche Entscheidungen
  • Verordnungsverfahren
  • Entfernen großer bedeutender Bäume oder Baumbestände oder andere größere Eingriffe (zum Beispiel Hubschrauberlandeplatz Klinikum)
  • Konzepte im Naturschutz
  • Bauleitpläne
  • Flächennutzungsplan (FNP)
  • Tourismusprojekte in der Landschaft

In den Beirat werden von der Naturschutzbehörde Bürger berufen, die im Naturschutz und der Landschaftspflege besonders fachkundig und erfahren sind. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

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Sicherheits- und Präventionsrat

Auf der Grundlage einer im Mai 2003 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel und dem Polizei-Schutzbereich Brandenburg wurde der Sicherheits- und Präventionsbeirat (SPR) als interdisziplinär handelndes kommunales Gremium zur Kriminalitätsprävention initiiert.

Der SPR besteht aus der Lenkungsgruppe, dem Sicherheitsbeirat und verschiedenen Projektgruppen.

Die Lenkungsgruppe besteht aus der Geschäftsführung und der Geschäftsstelle. Die Geschäftsführung bilden kraft Amt der Oberbürgermeister und der Leiter des Schutzbereiches. In die Geschäftsstelle wurde der Leiter des Ordnungsamtes und der Sicherheits- und Präventionsberater der Polizei berufen.

Der Sicherheitsbeirat besteht aus Vertretern der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, des Kinder- und Jugendparlamentes, des Seniorenbeirates, der Feuerwehr, der Polizei und des Ordnungsamtes. Der Sicherheitsbeirat, der bei Bedarf Experten hinzu ziehen kann, nimmt den Bericht der Geschäftsstelle entgegen und berät diese.

Die Projektgruppen werden Anlass bezogen einberufen. Sie haben das Ziel, Ergebnis orientiert Lösungsvorschläge zu Problemen der Stadt im Bereich Sicherheit und Ordnung zu erarbeiten.

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