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Mietspiegel für die Stadt Brandenburg an der Havel

Der Mietspiegel 2026 der Stadt Brandenburg an der Havel wurde von der Statistikstelle der Stadt erstellt und im Arbeitskreis Mietspiegel fachlich beraten. Am 3. Juni 2026 wurde er gemäß § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als qualifizierter Mietspiegel beschlossen. Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet und von den Interessenvertretungen der Vermieter- und Mieterseite anerkannt. Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete und gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern sowie Geschosswohnungsbauten mit drei oder mehr Wohneinheiten.