Pakt für Pflege
Bericht zur Umsetzung des „Pakt für Pflege“ in 2025 in Brandenburg an der Havel
Der „Pakt für Pflege“ umfasst 4 Säulen:
Säule 1 und auch das Herzstück des Paktes: Förderprogramm für Kommunen „Pflege vor Ort“ (Start 1. April 2021, Laufzeit bis aktuell Ende Juni 2027, rund 11 Millionen Euro pro Jahr).
Mit der Richtlinie „Pflege vor Ort“ sollen Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort in den Kommunen gefördert werden. Zweck der Förderung aus diesem Programm ist die Unterstützung spezifischer Maßnahmen, die dazu geeignet sind, ein selbstständiges Leben von insbesondere in der Häuslichkeit gepflegten Personen und deren Einbindung in die örtliche Gemeinschaft zu unterstützen sowie Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern und zu vermeiden. Ziel dieser Richtlinie ist die Unterstützung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg.
Für diese Richtlinie gibt es zwei Fördertöpfe. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die Möglichkeit jährlich je 150.000 Euro Förderung für kommunale Zwecke zu beantragen, um unter anderem
- regionale Pflegestrukturplanung zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur und flankierender Unterstützungsangebote,
- Umsetzung von investiven Förderungen von Angeboten in der Pflege, insbesondere im Bereich Tages- und Kurzzeitpflege aus dem ZifoG (Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz), unter Berücksichtigung der regionalen Pflegestrukturplanung,
- Koordinierung der Leistungen und Hilfen für Pflegebedürftige, um eine wirtschaftliche und sachgerechte Leistungserbringung zu fördern,
- Vernetzung der ambulanten, teilstationären und vollstationären Leistungen, der Leistungen angrenzender Versorgung (wie zum Beispiel der Gesundheitsversorgung) sowie der Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege,
zu realisieren. Diese Förderung wurde bisher nicht in Anspruch genommen. Ab 2026 wurde dieser Fördertopf auf 180.000 Euro pro Landkreis/kreisfreie Stadt aufgestockt.
Der 2. Fördertopf der Richtlinie „Pflege vor Ort“ ermöglicht die Förderung von Trägerprojekten im Vor- und Umfeld von Pflege. Es wurden 2025 fünf Projekte umgesetzt. Die genauere Beschreibung erfolgt im weiteren Verlauf des Berichts.
Säule 2 „Investitionsprogramm für Kurzzeit- und Tagespflege“ (Wiederauflage ab 2027 erwartet)
Die 2. Säule hat den Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur zum Ziel. Diesem Programm liegt die „Pflegezukunftsinvestitionsrichtlinie“ zu Grunde, mit deren Förderung neue Plätze in der Kurzzeit- und Tagespflege geschaffen werden sollen, die die häusliche Pflegesituation stabilisieren.
Säule 3: Förderung des Ausbaus der Pflegestützpunkte (Start 1. Juli 2021, Laufzeit bis Juni 2027, rund 2 Millionen Euro pro Jahr)
Bei dieser Richtlinie geht es um den Ausbau und die Weiterentwicklung der Pflegeberatung, die für die Stabilisierung ambulanter Pflege unerlässlich ist. Pflegestützpunkte bieten eine individuelle, trägerneutrale und kostenfreie Beratung rund um das Thema Pflege an. Mittel dieser Richtlinie sollten den Zugang zur Pflegeberatung erleichtern und die bestehenden Beratungsangebote weiterentwickeln.
Es besteht die Möglichkeit jährlich 100.000 Euro Förderung pro Landkreis/kreisfreie Stadt in Anspruch zu nehmen. Mögliche Maßnahmen der Förderung wären:
- Erprobung, Einführung oder Verbesserung digitaler Angebote wie zum Beispiel Online-Beratung, Videoberatung, Echtzeit-Informationsbereitstellung zu regional verfügbaren Pflegekapazitäten,
- Beratung und Fallbegleitung – auch für aufsuchende Beratung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit,
- Erprobung, Einführung oder zum Ausbau von spezialisierten Angeboten von
Pflegestützpunkten für Zielgruppen mit spezifischen Versorgungsbedarfen, zum Beispiel für Menschen mit Demenz, bzw. für die bessere Verzahnung mit schon bestehenden zielgruppenspezifischen Beratungsangeboten Dritter,
- Erprobung, Einführung oder zum Ausbau spezifischer Beratungsangebote für Pflegebedürftige und deren Angehörige, die flankierend zu bestehenden Beratungsangeboten benötigt werden, wie beispielsweise zur Wohnraumanpassung, zu Fragen der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
- Entlastung des vorhandenen Personals mit Beratungsaufgaben – zum Beispiel durch neue Software, die Beratungs-, Koordinierungs- oder Netzwerktätigkeiten erleichtert und somit zusätzliche Beratungskapazitäten freisetzen kann oder die Qualität der Beratung verbessern hilft,
- Verbesserung der Datengrundlagen für Beratungs-, Koordinierungs- oder Netzwerktätigkeiten,
- Etablierung oder Unterstützung von Vernetzungstätigkeiten,
- Weiterbildung oder Qualifizierung des Personals,
- Bekanntmachung der Angebote, Öffentlichkeitsarbeit.
Säule 4: Ausbildung und Fachkräftesicherung
Diese Säule richtet sich nicht direkt an die Landkreise und kreisfreien Städte, sondern befasst sich gesondert mit Ausbildungsbedingungen, um sowohl die Ausbildung von Fachkräften, aber auch die der Assistenzberufe attraktiver zu machen und mehr Menschen als Arbeitskräfte für den Bereich der Pflege zu gewinnen.
Zukunft des „Pakt für Pflege“
Die Zukunft des Pakts für Pflege wird aufgrund auslaufender Projektförderung regelmäßig öffentlichkeitswirksam im Land Brandenburg diskutiert und auch der ehemalige Oberbürgermeister Steffen Scheller hat sich per Pressemitteilung zum Pakt für Pflege bekannt und dessen Fortsetzung gefordert. Aktuell ist die Förderung bis Ende Juni 2027 sichergestellt, was allerdings wieder keine langfristige Planungssicherheit gibt. In Brandenburg an der Havel haben sich mehrere sehr wichtige und gut angenommene Projekte entwickelt, deren Verlust für viele pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger sowie An- und Zugehörige schwer zu verkraften wäre. Aktuell forciert das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg (MASGZ) die Aufnahme des „Pakt für Pflege“ in das Landespflegegesetz.
„Pakt für Pflege“ in Brandenburg an der Havel
Im Förderjahr 2025 wurden ausschließlich Anträge für die Förderrichtlinie 1 „Pflege vor Ort“ von örtlichen Trägern eingereicht. Drei Träger stellten Folgeanträge, während zwei Träger Erstanträge auf Förderung durch den Pakt für Pflege stellten.
1. Säule: Programm: „Pflege vor Ort“
1.1. AuWiHo e.V.
Der Verein „Arbeiten und Wohlfühlen in Hohenstücken e.V.“ hat für das Jahr 2025 einen weiteren Antrag mit dem Titel „Gemeinsam statt einsam in Hohenstücken“ eingereicht. Das Projekt besteht aus mehreren regelmäßig stattfindenden Teilprojekten wie Gemeinsames Kochen, Kino, Pflegelotsendienst und ein Männerfrühstück. Das Projekt hatte auch 2025 die soziale Teilhabe und eine bessere Vernetzung der Zielgruppe zu Hilfeangeboten zum Ziel.
Neu in 2025 war das Männerfrühstück. Dieses wurde speziell für pflegebedürftige Männer konzipiert, da diese zu Hause oft einsam sind und Schwierigkeiten haben, sich selbst gesund und ausgewogen zu ernähren. Über das Projekt kommen sie wieder in Gesellschaft und lernen nach und nach die Zubereitung und das Schätzen gesunder Nahrungsmittel.
Die Homepage des Trägers informiert regelmäßig über die dort stattfindenden Angebote.
Das Projekt von AuWiHo e.V. wirkt direkt im Vor- und Umfeld von Pflegebedürftigkeit und stärkt in seiner Wirkung aktuelle oder zukünftige ambulante Pflegesettings. Auch pflegende An- und Zugehörige werden mit angesprochen, die so ebenfalls Austausch und Entlastung erfahren.
Nach Angaben des Trägers haben 2025 folgende Aktivitäten stattgefunden:
- 22 x gemeinsames Kochen (alle 14 Tage) ca. 330 Menschen
- 22 x Männerfrühstück (alle 14 Tage) ca. 154 Menschen
- 5 x Kinonachmittag (Vorweihnachtszeit) ca. 26 Menschen
- 44 x Pflegelotsendienst (jede Woche) ca. 99 Menschen
Im aktuell laufenden Projekt wird die Angebotspalette nun um die niedrigschwellige Wohnraumberatung erweitert. Dazu besuchte ein Mitarbeiter in 2025 eine zertifizierte Fortbildung zum Wohnraumberater.
Insgesamt hat sich der Nachbarschaftstreff „Miteinander“ im Bürgerhaus Hohenstücken zu einem Begegnungsort vieler, gerade auch pflegebedürftiger und/oder mobilitätseingeschränkter Menschen im Stadtteil Hohenstücken entwickelt. Es bietet den Menschen in der Nachbarschaft eine niedrigschwellige Möglichkeit, an Unterstützung zu gelangen. Die Projektdurchführenden, die ebenfalls im Stadtteil zu Hause sind, haben über die Projektlaufzeit ein Vertrauensverhältnis zu den Menschen im Stadtteil aufgebaut und bauen bei Bedarf eine Brücke zu weiterführenden Hilfsangeboten.
1.2. „Treffpunkt für pflegende Angehörige“
Das Projekt des Caritas Verbandes für das Erzbistum Berlin e.V. ist speziell auf die Bedarfe pflegender Angehöriger zugeschnitten. Für 2025 wurde ein Antrag auf Fortsetzung des sehr erfolgreich laufenden Projekts eingereicht.
Bei wöchentlichen, sozialpädagogisch professionell begleiteten Treffen haben die Pflegenden die Möglichkeit, sich auszutauschen, zu vernetzen, aber auch sich fortzubilden und neue Kräfte zu generieren.
Pflegende Angehörige leisten in der alltäglichen Pflegesituation Enormes und kommen je nach Dauer und Intensität der Pflege oft an ihre Grenzen. Die eigenen Bedürfnisse stehen dabei oft neben vielen anderen und geraten leicht in den Hintergrund. Eine häufige Folge ist die persönliche und gesellschaftliche Isolation, welcher mit dem „Treffpunkt für pflegende Angehörige“ entgegengewirkt wird.
Im Rahmen des Projektes wird ein Raum geschaffen, in dem Betroffene in vertraulicher und verständnisvoller Atmosphäre mit ihren Befindlichkeiten, Sorgen und Nöten im Mittelpunkt stehen. Der Austausch wird ergänzt durch monatlich stattfindende Vorträge/Seminare zu Themen rund um die Pflege und Prävention der eigenen körperlichen und psychischen Gesundheit. Zudem wird in einer weiteren Woche des Monats ein Aktivierungs- oder kulturelles Angebot für Pflegebedürftige gemeinsam mit ihren pflegenden Angehörigen bereitgestellt. Dabei liegt der Fokus nicht auf der Pflegesituation, sondern auf der gemeinsam erlebten Zeit außerhalb des üblichen Alltags.
Bei Bedarf führt die sozialpädagogische Fachkraft zudem Einzel-/Paar- und Generationsberatung für die Betroffenen durch.
Gefördert über den Pakt für Pflege wird vor allem die intensive sozialpädagogische Begleitung, ohne die diese Art von Selbsthilfegruppe aufgrund der hohen persönlichen Belastungen der Betroffenen nicht bestehen könnte.
Der wöchentlich stattfindende „Begleitete Treffpunkt“ hat sich im Jahre 2025 weiter etabliert. Das gut angenommene Angebot für pflegende Angehörige sowie deren zu Pflegende entlastet und stärkt die ambulante Pflegesituation, die pflegende Angehörige häufig alleine oder mit nur wenig Hilfe bewerkstelligen.
Bei Bedarf wird das Verweisungswissen der Fachkräfte vor Ort genutzt, um weiterführende Hilfen aufzuzeigen und einen ersten Kontakt herzustellen.
Von Januar bis Dezember 2025 fanden 42 Termine im Begleiteten Treffpunkt für pflegende Angehörige statt. Insgesamt wurden 315 Teilnehmende vor Ort gezählt – eine erneute Steigerung der Zahlen zum Vorjahr. Das kontinuierliche Kommen richtete sich bei der Zielgruppe stets nach den oftmals tagesaktuell veränderten Bedarfen der zu pflegenden Angehörigen und der nötigen Begleitung zu oder auch der Wahrnehmung eigener Termine.
Darüber hinaus wurden 49 persönliche und telefonische Beratungen von pflegenden Angehörigen auf Wunsch auch im Beisein von Familienmitgliedern zu ihren Themen durchgeführt.
1.3. „Pflege im Kiez“
Die Volkssolidarität setzte 2025 ihr bewährtes Projekt in der Begegnungsstätte in Nord fort und widmete sich weiter dem Thema Bewegung und Begegnung für Hochaltrige und Pflegebedürftige. Ziel war es nach wie vor, durch fachliche Anleitung das Erhalten, die Wiedererlangung und die Verstetigung von Mobilität zu unterstützten.
Bei den sportlichen Betätigungen ging es konkret um
- Sturzprophylaxe,
- die Ertüchtigung der Rücken- und Beinmuskulatur,
- die Stärkung des Herz-/Kreislaufsystems,
- das Vorbeugen gegen Verkalkungen,
- die Entspannung des Körpers,
- und die Bildung von Gemeinschaftsgefühl sowie
- die Kommunikation mit Gleichgesinnten zur Bildung eines Gemeinschaftsgefühls.
Zu diesem Zweck wurde der 2023 erbaute Outdoorpark, der im Rahmen des Projekts gefördert wurde, ebenso genutzt wie die Räume der Begegnungsstätte und der Stadtteil Nord als solcher (Walking-Gruppe). Insgesamt konnten mehrere kleine Gruppen für gemeinsame Bewegungsaktivitäten gewonnen und gefestigt werden. Die Outdoorgeräte auf dem Gelände der Volkssolidarität sind für alle Stadtteilbewohnenden frei zugänglich und täglich nutzbar.
Dieses Angebot entfaltet seine Wirkung vor allem im Vorfeld von Pflege. Durch sportliche Betätigung halten sich die Seniorinnen und Senioren sowohl körperlich als auch geistig fit und wirken damit einer evtl. Pflegebedürftigkeit aktiv entgegen. Bereits bestehende Pflegebedürftigkeit kann gegebenenfalls länger im Status quo gehalten werden, was sowohl die örtliche Pflege entlastet als auch den Menschen ermöglicht, zu Hause wohnen zu bleiben.
1.4. Begegnungsstätte zur Förderung von Lebensqualität und sozialer Teilhabe für pflegebedürftige Menschen
Das Projekt des ASB Ortsverband Brandenburg an der Havel e.V. wurde zu Beginn des Jahres 2025 neu gestartet. Ziel ist der Erhalt der Lebensqualität trotz Pflegebedürftigkeit. Gelingen soll dies über niedrigschwellige Begegnung, Beratung und Aktivierung der auf dem Gelände lebenden pflegebedürftigen oder hochaltrigen Menschen und der unmittelbaren Nachbarschaft in derselben Lebenslage.
Vor Ort wird seit Projektbeginn 3x wöchentlich lebenspraktische Hilfeleistung gegeben zum Beispiel beim Ausfüllen von Anträgen oder bei der Vermittlung an andere Fachberatungsstellen. Es fanden mit der Zielgruppe zudem mehrere Veranstaltungen und Ausflüge statt, wie zum Beispiel der Besuch der Leitstelle der Feuerwehr (wie verhalte ich mich richtig im Notfall) und Polizeiprävention zum Enkeltrick.
Weitere Angebote wie Gedächtnistraining und Bewegungs- sowie Kreativangebote erhalten langfristig die geistige und körperliche Fitness der Teilnehmenden.
In der Begegnungsstätte gibt es jedoch auch die Möglichkeit einfach mit anderen zusammenzukommen, sich auszutauschen oder gemeinsam zu spielen, um Isolation zu vermeiden und Einsamkeit zu begegnen. Auch angebotene Freizeit- und Kulturangebote dienen diesem Zweck und werden gerne von den Pflegebedürftigen und Hochaltrigen sowie deren An- und Zugehörigen genutzt.
Es ist im Laufe des Förderjahres gelungen vermehrt Menschen aus der Wohnumgebung einzubinden. Die Menschen leben im Ergebnis mehr miteinander statt nebeneinander. Soziales Miteinander und Alltagskompetenzen konnten gestärkt werden, was stationäre Pflege hinauszögert und die Lebensqualität steigert.
1.5. Einsatz der KoKoFIT®-Spiele für SeniorInnen des Stadtteils Quenz und der Gemeinde
Nach einer erfolgreichen Testphase der KoKoFIT®-Spiele der Technischen Hochschule Brandenburg in den Begegnungsräumen der St. Bernhard Gemeindekirche war es das Ziel, dieses Spieleangebot für die hochaltrigen SeniorInnen der Walzwerksiedlung mit und ohne Pflegebedarf langfristig zu etablieren. Schon in der Testphase gelang es mit den „Serious Games“ (ernsten Spielen), die Gemeinschaft zu stärken und vor Ort ein regelmäßig genutztes pflege- und vor allem demenzpräventives Angebot zu schaffen. KoKoFit® fördert die körperlichen und geistigen Fähigkeiten, wird vor Ort im Gruppenkontext gespielt und macht den Beteiligten Spaß.
Über den Pakt für Pflege und Spenden aus der Gemeinde konnte die notwendige Technik angeschafft werden, so dass die bis dahin geliehene Technik der Technischen Hochschule zurückgegeben werden konnte. Das Angebot wird von einer ehrenamtlichen Mitarbeiterin betreut.
Fazit:
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Landesförderung des „Pakt für Pflege“ vielen Menschen in einer insgesamt sehr heterogenen Lebensphase zu Gute kommt. Die in Brandenburg an der Havel realisierten Projekte sind thematisch breit aufgestellt, so dass eine große Zahl der Menschen vor und um eine entstehende Pflegebedürftigkeit von diesen Angeboten profitieren kann.
Im Jahr 2025 wurde eine Fördersumme von 124.838,71 € von den projektdurchführenden Trägern in Anspruch genommen. Möglich wäre eine Förderung in Höhe von 244.350,00 € gewesen. Viele Träger scheitern jedoch an den einzubringenden Eigenanteilen in Höhe von 20 %.
Eine wesentliche Zuwendungsvoraussetzung aller Pakt für Pflege- Richtlinien ist die Sicherstellung eines finanziellen Eigenanteils der Zuwendungsempfangenen in Höhe von mindestens 20 %. Der Eigenanteil kann teilweise oder auch ganz von Dritten erbracht werden. Die Eigenanteile wurden bisher ausschließlich durch die projektbeantragenden Träger bereitgestellt. Die Stadt Brandenburg an der Havel beteiligte sich entsprechend nicht an der Projektfinanzierung, stellte aber den Antrag für die gesammelten Projekte und leitet die Förderung des Landesamts für Soziales und Versorgung weiter.
In Anbetracht dessen, dass Brandenburg an der Havel eine alternde Stadt ist, der Anteil an pflegebedürftigen Menschen ständig steigt und auch der kommunale Haushalt durch die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von „Hilfe zur Pflege“ stark belastet wird, wäre der Anstoß weiterer Projekte mit dem Ziel, Pflegebedürftigkeit im ambulanten Setting zu stärken, absolut notwendig. Allerdings wäre damit eine städtische Beteiligung am Eigenanteil verbunden, um die vorhandenen Fördergelder nutzbar zu machen.
Aktuelles zur Weiterführung des Paktes für Pflege – Pflege vor Ort und Richtlinie Pflegestützpunkte
Am 19.05.2025 fand eine Gesprächsrunde mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung statt. Es wurde final bestätigt, dass der „Pakt für Pflege“ weitergeführt werden soll und Gelder dafür im Landeshaushalt vorgesehen sind. Entgegen der zunächst angekündigten starken Kürzungen sollen nun doch 11 Mio. Euro jährlich für die Richtlinien „Pflege vor Ort“ und „Pflegestützpunkte“ zur Verfügung gestellt werden. Aktuell können schon neue Anträge bis Mitte 2027 eingereicht werden, wobei die Projekte allerdings zunächst nur die Bescheide bis Ende 2026 erhalten können.
Die überarbeiteten Richtlinien des Paktes für Pflege sehen eine Schärfung der Zielgruppe vor. Geförderte Maßnahmen haben sich zwangsläufig an Menschen mit Pflegebedarf zu richten oder an Hochaltrige ab 75 Jahren, da diese ein erhöhtes Risiko haben, pflegebedürftig zu werden.
Die in Brandenburg an der Havel durchgeführten Projekte wurden über diese Änderungen informiert, waren aber überwiegend schon darauf konzipiert, Pflegebedürftige (und / oder die pflegenden Angehörigen) zu erreichen.
Seit 2026 hat sich die Höhe der Fördertöpfe verändert. Der Fördertopf Pflege vor Ort – Kommune wurde auf 180.000 Euro erhöht, da das Land die Förderung von sogenannten Servicepunkten für die neu eingeführte Nachbarschaftshilfe über die Richtlinie ermöglicht.
Nachbarschaftshilfe nach der Brandenburgischen Angebotsanerkennungsverordnung ist niedrigschwellige nachbarschaftliche Unterstützung, für die die Helfenden eine Aufwandsentschädigung aus dem Entlastungsbeitrag der Pflegekassen erhalten können, sobald mindestens Pflegegrad 1 vorliegt.
Diese Art von Nachbarschaftshilfe wird aus städtischer Sicht befürwortet und ein durchführender Träger wird aktuell gesucht.
Der Fördertopf für die Trägerprojekte wurde für die Stadt Brandenburg an der Havel gekürzt. Es stehen nunmehr nur noch 157.250,00 € jährlich zur Verfügung. Dies hängt mit der Einführung eines Sockelbetrages für jede Kommune zusammen. Kleinere Kommunen profitieren davon, größere wie Brandenburg an der Havel verlieren einen Teil der ursprünglichen Fördergelder.
















