Angebote für Menschen mit Behinderungen
Bildung und Förderung
Freizeit
- Förder- und Beschäftigungsbereich / LAFIM
- Begegnungsstätte für Menschen mit Behinderung / Lebenshilfe Brandenburg-Potsdam e.V.
- Übersicht niederschwelliger Betreuungsangebote (Hintergrundinformationen auf der Internetseite des Landes Brandenburg)
- Stadtsportbund SSB "FiT - Freizeitsport im Team e.V.
- Allgemeine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in Brandenburg an der Havel
Auf der Webseite der STG Brandenburg an der Havel finden Sie eine Übersicht zahlreicher Gastronomie-Betriebe, Kulturangebote und Übernachtungsmöglichkeiten in Brandenburg ander Havel mit Angaben zur Barrierefreiheit (z.B. WC, Zugang etc.).
Arbeit
Verkehr und Merkzeichen
Standards der Barrierefreiheit für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
- §§145-147 SGB IX oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
- § 3a Abs 2 Satz 1 Kfz- Steuergesetz
Abzugsbetrag für Kfz.-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle:
- GdB 50/60 +"Merkzeichen"G": 0,30 € je km; § 9 Abs 2 EStG
Abzugsbetrag für Privatfahrten:
- GdB 70 + Merkzeichen "G": bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €
- § 33 EStG Mehrbedarfserhöhung nach SGB XII von 20 v. H.
Merkzeichen "B"
- Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen; §§145-147 SGB IX
- Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson bei innerdeutschen Flügen der Lufthansa und Regionalverkehrsgesellschaften; siehe Passagiertarife der Lufthansa und der Regionalverkehrsgesellschaften
- Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen blinder Menschen im internationalen Eisenbahnverkehr; siehe internationaler Personen- und Gepäcktarif (TCV), Anhang X
Merkzeichen "aG"
- Unentgeltliche Beförderung im öffentl. Nahverkehr; §§ 145 -147 SGB IX Kraftfahrzeugsteuerbefreiung; § 3a Abs 1 Kfz-Steuergesetz.
- Anerkennung der Kfz-Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung bis zu 15.000 km 0,30 € je km = 4.500 €; § 33 EStG.
- In vielen Gemeinden/ Landkreisen kostenloser Fahrdienst für behinderte Menschen. In München unter bestimmten Voraussetzungen (BRK, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, Taxen)
- Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung; §46 Abs 1 StVO
Merkzeichen "H"
- Unentgeltliche Beförderung im öffentl. Nahverkehr; §§ 145 - 147 SGB IX
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, § 3a Abs 1 Kfz-Steuergesetz
Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung; 3700 €; § 33b EStG - ln vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer; Ortssatzungen über Hundesteuer
- Gewährung von Pflegezulage nach dem BVG; § 35 BVG
- Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.; SGB XI, SGB XII
Merkzeichen "RF"
- Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; § 1 BefrVO
- Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 6,94 € netto
- monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist.
Merkzeichen 1. Kl.
- Benutzung der 1. Wagenklasse mit dem Fahrausweis 2. Klasse - auch Schlafwagen für Beschädigte nach dem BVG und dem BEG, wenn die MdE wenigstens 70 v.H. beträgt; siehe Deutscher Eisenbahntarif Teil II der DB v, 1.10.92, Tarifstelle VIII b
Merkzeichen "Bl"
- Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr; §§ 145 -147 SGB IX
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung; § 3a Abs. 1 Kfz-Steuergesetz
- Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht: § 1 Abs 1 BefrVO
- Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 € netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist.
- Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung: 3.700 €, § 33b EStG
- Gewährung von Pflegezulage der Stufe III nach BVG, § 35 BVG
- Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.; SGB XL, SGB XII
- Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung, § 46 Abs. 1 StVO
- In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer, Ortssatzungen über Hundesteuer
- Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen, § 4 Nr.19 UStG
- Portofreie Beförderung v. Blindensendungen; s. Allg. Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG
- Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen blinder Menschen im internationalen Eisenbahnverkehr; s. Internationaler Personen- und Gepäcktarif (TVC)
- Gewährung von Blindengeld; Brandenburgische Landespflegegeldgesetz
Merkzeichen "GL"
- Unentgeltliche Beförderung im öffentl. Nahverkehr; §§145 - 147 SGB IX oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung; § 3a Abs. 2 Satz 1 Kfz-Steuergesetz
- (Bei GdB 90: Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 €
- netto monatlich im Rahmen des ISDN- Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist