Angebote für Menschen mit Behinderungen
Bildung und Förderung
- Integrationskitas
- Förderschulen
- Förderverein Luckenberger Schule
- Frühförderung
- Frühförder- und Beratungszentrum
- Studieren mit Behinderung
Freizeit
- Förder- und Beschäftigungsbereich / LAFIM
- Begegnungsstätte für Menschen mit Behinderung / Lebenshilfe Brandenburg-Potsdam e.V.
- Übersicht niederschwelliger Betreuungsangebote (Hintergrundinformationen auf der Internetseite des Landes Brandenburg)
- Stadtsportbund SSB "FiT - Freizeitsport im Team e.V.
- Allgemeine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in Brandenburg an der Havel
Auf der Webseite der STG Brandenburg an der Havel finden Sie eine Übersicht zahlreicher Gastronomie-Betriebe, Kulturangebote und Übernachtungsmöglichkeiten in Brandenburg ander Havel mit Angaben zur Barrierefreiheit (z.B. WC, Zugang etc.).
Arbeit
- Werkstatt für Menschen mit Behinderung / Lebenshilfe Werkstatt Brandenburg an der Havel gGmbH
- Werkstatt für Menschen mit Behinderung / LAFIM
- Werkstattmittagessen als integraler Bestandteil der Eingliederungshilfe
Verkehr und Merkzeichen
Standards der Barrierefreiheit für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
- §§145-147 SGB IX oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
- § 3a Abs 2 Satz 1 Kfz- Steuergesetz
Abzugsbetrag für Kfz.-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle:
- GdB 50/60 +„Merkzeichen“G": 0,30 € je km; § 9 Abs 2 EStG
Abzugsbetrag für Privatfahrten:
- GdB 70 + Merkzeichen „G“: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €
- § 33 EStG Mehrbedarfserhöhung nach SGB XII von 20 v. H.
Merkzeichen „B“
- Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen; §§145-147 SGB IX
- Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson bei innerdeutschen Flügen der Lufthansa und Regionalverkehrsgesellschaften; siehe Passagiertarife der Lufthansa und der Regionalverkehrsgesellschaften
- Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen blinder Menschen im internationalen Eisenbahnverkehr; siehe internationaler Personen- und Gepäcktarif (TCV), Anhang X
Merkzeichen „aG“
- Unentgeltliche Beförderung im öffentl. Nahverkehr; §§ 145 -147 SGB IX Kraftfahrzeugsteuerbefreiung; § 3a Abs 1 Kfz-Steuergesetz.
- Anerkennung der Kfz-Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung bis zu 15.000 km 0,30 € je km = 4.500 €; § 33 EStG.
- In vielen Gemeinden/ Landkreisen kostenloser Fahrdienst für behinderte Menschen. In München unter bestimmten Voraussetzungen (BRK, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, Taxen)
- Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung; §46 Abs 1 StVO
Merkzeichen „H“
- Unentgeltliche Beförderung im öffentl. Nahverkehr; §§ 145 - 147 SGB IX
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, § 3a Abs 1 Kfz-Steuergesetz
Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung; 3700 €; § 33b EStG - ln vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer; Ortssatzungen über Hundesteuer
- Gewährung von Pflegezulage nach dem BVG; § 35 BVG
- Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.; SGB XI, SGB XII
Merkzeichen „RF“
- Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; § 1 BefrVO
- Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 6,94 € netto
- monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist.
Merkzeichen 1. Kl.
- Benutzung der 1. Wagenklasse mit dem Fahrausweis 2. Klasse - auch Schlafwagen für Beschädigte nach dem BVG und dem BEG, wenn die MdE wenigstens 70 v.H. beträgt; siehe Deutscher Eisenbahntarif Teil II der DB v, 1.10.92, Tarifstelle VIII b
Merkzeichen „Bl“
- Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr; §§ 145 -147 SGB IX
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung; § 3a Abs. 1 Kfz-Steuergesetz
- Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht: § 1 Abs 1 BefrVO
- Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 € netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist.
- Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung: 3.700 €, § 33b EStG
- Gewährung von Pflegezulage der Stufe III nach BVG, § 35 BVG
- Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.; SGB XL, SGB XII
- Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung, § 46 Abs. 1 StVO
- In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer, Ortssatzungen über Hundesteuer
- Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen, § 4 Nr.19 UStG
- Portofreie Beförderung v. Blindensendungen; s. Allg. Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG
- Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen blinder Menschen im internationalen Eisenbahnverkehr; s. Internationaler Personen- und Gepäcktarif (TVC)
- Gewährung von Blindengeld; Brandenburgische Landespflegegeldgesetz
Merkzeichen „GL“
- Unentgeltliche Beförderung im öffentl. Nahverkehr; §§145 - 147 SGB IX oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung; § 3a Abs. 2 Satz 1 Kfz-Steuergesetz
- (Bei GdB 90: Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 €
- netto monatlich im Rahmen des ISDN- Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist