Umgestaltung des Salzhofufers: Planungsunterlagen werden vorgestellt

Pressearchiv - Meldung vom 15.08.2007

Pressemitteilung vom 15.08.2007

In seiner monatlichen Pressekonferenz informierte der für die Fachbereiche Stadtentwicklung und Bauwesen sowie Ordnung und Sicherheit zuständige Beigeordnete am 15.08.2007 die örtlichen Medienvertreter über folgende Themen:

Umgestaltung des Salzhofufers

Dem Stadtentwicklungssausschuss werden in seiner Sitzung am 15.08.2007 die Planungsunterlagen für die Umgestaltung des Salzhofufers vorgestellt. Im Anschluss sollte die Ausführungsplanung mit der breiten Öffentlichkeit diskutiert werden. Dazu lädt der Beigeordnete Michael Brandt am 11.09.2007, 18:00 Uhr, in den Fontane-Club ein. Bei Bedarf steht am 13.09.2007, 18:00 Uhr, ein zusätzlicher Termin im Fontane-Club zur Verfügung.

Förderbezogene Vertiefung des Masterplanes der Stadt Brandenburg an der Havel - Grundlage für den Antrag der Stadt zur Aufnahme von Schlüsselmaßnahmen in die Spitzenförderung.

Die Stadt Brandenburg an der Havel hat im Jahr 2006 den »Masterplan Stadt Brandenburg an der Havel« erarbeitet, der als „Dachkonzept“ für die künftige Stadtentwicklung sowohl die Anforderungen an das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) als auch an das Standortentwicklungskonzept (StEK) abdeckt. Im Oktober 2006 ist der Masterplan von den Stadtverordneten als integrierte übergeordnete Strategie der künftigen Entwicklung der Stadt beschlossen worden. Der Masterplan beschreibt das Leitbild der künftigen Stadtentwicklung, benennt strategische Zielsetzungen mit sektoral übergreifenden Schlüsselmaßnahmen.
Den Städten des Landes Brandenburg wurde vom Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg eine „Arbeitshilfe zur Erstellung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten“ (Stand Dezember 2006) übergeben. Eine Vielzahl der in der Arbeitshilfe enthaltenen Empfehlungen begründen sich aus den Diskussionen und Ergebnissen des durchgeführten Praxistest, an dem auch die Stadt Brandenburg an der Havel teilgenommen hat. Da der Masterplan vor Erscheinen der Arbeitshilfe fertiggestellt worden ist, hat die Stadt Brandenburg an der Havel mit Schreiben vom 19. Januar 2007 das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) um die Prüfung des strategischen Konzepts hinsichtlich eines möglichen Vertiefungs- bzw. Konkretisierungsbedarfs gebeten.

Mit Schreiben vom 26. April 2007 und im Ergebnis der Beratung im MIR am 11. Mai 2007 wurde der Masterplan vom MIR und Laqndesamt für Bauen und Verkehr (LBV) grundsätzlich in seiner inhaltlichen Ausrichtung anerkannt und begrüßt. Gleichzeitig wurde die Stadt gebeten, den Masterplan hinsichtlich förderrelevanter Aussagen zur Festlegung der Eignung der Schlüsselmaßnahmen für die Spitzenförderung gemäß den Anforderungen der INSEK-Arbeitshilfe zu vertiefen. Im Rahmen des Abstimmungsgesprächs wurde sich darüber hinaus darauf verständigt, die Vertiefung des Masterplans in Richtung einer Konzentration auf die Kernstadt mit den drei Entwicklungsschwerpunkten Bahnhofsumfeld/-vorstadt, Nicolaiplatz und Wohlfahrtsforum inkl. Altes Stadtbad umzusetzen. Als Termin der Vorlage beim Land wurde der 31.07.2007 vereinbart.

Die Stadt hat die Anforderungen des Landes umgesetzt und die »Förderbezogene Vertiefung des Masterplans der Stadt Brandenburg an der Havel« fristgerecht dem MIR übergeben. Das Hauptdokument des Masterplans bleibt dabei in seiner von den Stadtverordneten beschlossenen Form bestehen.

Das mit Unterstützung des Büros Ernst Basler und Partner erarbeitete Dokument enthält folgende Bausteine:

  • Aussagen zur bisherigen und künftigen Strategie der Kernstadtentwicklung,
  • Benennung, Ableitung und Beschreibung der mit dem Land abgestimmten prioritären INSEK-Schlüsselmaßnahmen, die für eine Spitzenförderung in Frage kommen,
  • Bezüge zur BUGA-Bewerbung, die als Motor für die Stadtentwicklung eingesetzt werden soll sowie
  • Aussagen zur Wohnraumförderung mit Fokus auf die Abgrenzung sog. „Vorranggebiete Wohnen“.

Es ist vorgesehen, die förderbezogene Vertiefung des Masterplanes als Berichtsvorlage in die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel im September einzubringen.

Brückenschlag über den Stadtkanal

Im Ergebnis des Workshop ist der Stadt empfohlen worden, für diesen sensiblen und zugleich bedeutenden Zugang zur Innenstadt einen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Die Stadt Brandenburg an der Havel hat sich entschlossen, dieser Empfehlung zu folgen und einen zweistufigen Wettbewerb durchzuführen.

Die Wettbewerbsvorbereitungen sind inzwischen soweit vorangeschritten, dass das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren voraussichtlich Anfang September ausgeschrieben und in der zweiten Oktoberhälfte abgeschlossen werden kann.

Der Wettbewerb selbst wird sich daran unmittelbar anschließen und im ersten Quartal 2008 abgeschlossen sein.

Keine Kfz-Zulassung mehr bei rückständigen Gebühren und Auslagen

Die Zulassungsbehörden des Landes Brandenburg haben, wie bisher schon bei Kfz-Steuerrückständen, nunmehr auch die Möglichkeit, bei rückständigen Gebühren oder Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsverfahren weitere Fahrzeugzulassungen auf den Schuldner zu verweigern. Damit steht den Behörden durch das Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen in Zukunft eine effektive und kostengünstige Möglichkeit zur Verfügung, Schuldner zur Begleichung ihrer offenen Kostenbescheide im Kfz-Zulassungsbereich zu veranlassen.

Derzeitig belaufen sich diese Kostenrückstände in der Stadt Brandenburg an der Havel auf etwa 600.000 Euro. In der Regel resultieren diese Kosten aus Verfahren der Zulassungsbehörde gegen Fahrzeughalter wegen fehlender Pflichtversicherung, unterlassener Kfz-Steuerentrichtung, Verstößen gegen die Meldepflichten sowie technischer Mängel am Fahrzeug. Zusätzlich sind erhebliche Kosten durch Vollzugsmaßnahmen vor Ort entstanden. Nach damaliger Rechtslage musste die Zulassungsstelle weitere Fahrzeuge trotz bestehender Gebühren- und Auslagenrückstände auf die betreffende Person zulassen. Dieser Erscheinung wird nun mit dem neuen Gesetz in der Stadt Brandenburg an der Havel im Interesse all derer, die ihrer Zahlungspflicht ordnungsgemäß nachkommen, mit einer effektiven verfahrenstechnischen Umsetzung durchgreifend entgegengewirkt.

Anhand von tagesaktuellen Daten der Stadtkasse prüft seit dem 18.07.2007 bei jedem Antragsteller und jeder Zulassung das Zulassungsprogramm ab, ob die Person des Antragstellers in dieser Schuldnerdatei erfasst ist.
Im Trefferfall wird der Bearbeiterin jede nichtbezahlte Einzelforderung der Stadt Brandenburg an der Havel mit Kassenzeichen, Fahrzeugkennzeichen und Zahlungsgrund sowie die Gesamtsumme der geschuldeten Beträge angezeigt. In einem solchen Fall werden weitere Zulassungsvorgänge so lange verweigert, bis der geschuldete Betrag in voller Höhe bei der Stadtkasse eingezahlt worden ist.

Erst nach Vorlage einer geeigneten Bescheinigung der Stadtkasse, dass der geschuldete Betrag in voller Höhe entrichtet wurde oder nach Löschung aus der Schuldnerdatei, steht der Zulassung weiterer Fahrzeuge nichts mehr entgegen.


Thema Alkohol: Werben um Fachlichkeit

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2007 stellt die SPD-Fraktion den Antrag 251/07 vom 20.07.2007 zur Abstimmung. Laut Begründung des Antrages soll der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit grundsätzlich erlaubt sein. An bestimmten Orten, an denen eine Beeinträchtigung der Allgemeinheit festgestellt wurde, sollen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Verbotsbereiche geschaffen werden.

Innerhalb der Verwaltung wurde eine Projektgruppe (PG) „Maßnahmen zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs in der Stadt Brandenburg an der Havel“ des Sicherheits- und Präventionsrates gebildet. Am 31.07.2007 fand die erste Beratung statt.

An dieser Sitzung der Projektgruppe des Sicherheits- und Präventionsrates haben Frau Cohnen (Leiterin des Amtes für Schule und Sport), Herr Dr. Peters (Leiter des Gesundheitsamtes), Herr Jumpertz (Geschäftsführer der Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel GmbH), Herr Panther (Schulrat, Staatliches Schulamt), Herr Kalusa (Leiter des Ordnungsamtes), Herr Krause (Geschäftsführer Humanistischer Regionalverband e.V.), Herr Laube (Polizeiwache Brandenburg), Herr Kilian (Vorsitzender Gewerbeverein Brandenburg an der Havel e.V.) und Frau Schöbe (Leiterin der Projektgruppe, Leiterin des Amtes für Jugend, Soziales und Wohnen) teilgenommen.

Weitere Mitglieder der Projektgruppe, die bei dieser Sitzung jedoch nicht anwesend waren, sind der Kinder- und Jugendbeauftragte der Stadt, ein Vertreter der Evangelischen Abhängigenhilfe e.V., ein Vertreter des Kinder- und Jugendparlamentes sowie die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses.

Folgende Fragen wurden unter anderem besprochen:

  1. Sind Verbotsbereiche ein geeignetes Instrument zur Bekämpfung exzessiven Alkoholmissbrauchs?
  2. Ist es fachlich geboten, im Umfeld von Schulen und Kindertagesstätten Verbotsbereiche einzurichten?
  3. Welche Verbotsbereiche werden fachlich als geeignet angesehen?
  4. Ist der Nicolaipark ein fachlich geeigneter Verbotsbereich?

Die Leiterin der Projektgruppe teilte am 02.08.2007 mit, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen zu Alkoholverbotszonen bislang nicht möglich ist und mit ersten Ergebnissen frühestens in der Ende September 2007 stattfindenden zweiten Sitzung der Projektgruppe gerechnet werden kann.

Der Beigeordnete Michael Brandt warb dafür, die Ergebnisse der Projektgruppe abzuwarten. Dabei werden zwei Ziele verfolgt. Erstens müssen Verbotszonen geeignet sein, ein Problem wirklich zu lösen. Zweitens müssen Verbotszonen im Falle einer gerichtlichen Überprüfung im Einzelfall auch Bestand haben. Fachlichkeit geht dabei vor Schnelligkeit.

Sachstands-Information zum Thema: Altlasten Packhof

Im Ergebnis der 2006 durchgeführten Detailuntersuchung der Teilfläche der ehemaligen Galvanik wurde festgestellt, dass das Grundwasser massiv durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW) geschädigt ist. Die Ursache dafür liegt im Umgang mit Lösemitteln während des Betriebs des ehemaligen VEB Elektrohaushaltgeräte.

Durch ergänzende Grundwasseruntersuchungen sollte zunächst das Ausmaß o. g. Grundwasserverschmutzung ermittelt werden. Dafür war ein Abstimmungsprozedere über den Umfang der weiteren Untersuchungsmaßnahmen im Rahmen des Arbeitskreises Ökologisches Großprojekt Stadt Brandenburg an der Havel (Mitglieder: Bund, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Umweltbundesamt, Landesumweltamt, Stadt Brandenburg an der Havel) erforderlich. Bund und Land haben im Ergebnis die finanziellen Mittel (90 % der Kosten) für das Jahr 2007 bereit gestellt.

In den letzten beiden Wochen wurden erste Sondierungen durchgeführt. In dieser Woche werden dazu ergänzend vier Grundwasser-Messstellen errichtet. Die Auswertung der Ergebnisse wird im Gutachten des Berliner Ingenieurbüros DMT erfolgen, das Ende September vorliegen soll. Damit kann auch das zukünftige B-Plan-Gebiet abgegrenzt werden.

Derzeit ist noch nicht abzusehen, ob weiterführende Altlastenmaßnahmen im Bereich des ehemaligen Modelllagers erforderlich werden.


Bürgerbeschwerden bezüglich Ratten in der Stadt Brandenburg an der Havel

Seit Januar 2007 erfolgt die Koordinierung der Rattenbekämpfung im Bereich öffentlicher Flächen (Parkanlagen, Gehwege, Containerplätze) durch das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Auf den Containerstellplätzen werden bei unbefestigten Plätzen seit Januar 2007 regelmäßig Köder unter den Containern ausgelegt, derzeit u.a. in der Vereinsstraße, Prignitzstraße, Dosseweg, Klinikallee. Die Vorgehensweise ist zwischen dem Gesundheitsamt-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, dem Schädlingsbekämpfer und dem Entsorgungsbetrieb abgestimmt.

Nach Abschluss der Maßnahmen erfolgt innerhalb der Verwaltung die Abstimmung zur nachfolgenden Befestigung der Containerplätze, um den Unterschlupf der Ratten zu unterbinden. Hier können auch die Bürger die Stadtverwaltung unterstützen. Abfälle, insbesondere „Plasteabfälle“ mit anhaftenden Speiseresten, sind in den Containern zu entsorgen und nicht daneben. Auch Garten- und Küchenabfälle gehören nicht auf die Stellplätze. Besonders betroffen sind Containerstellplätze in der Nähe von Gartenanlagen.

Derzeit finden Rattenbekämpfungsmaßnahmen (Köderauslegung durch Schädlingsbekämpfer ) im Bereich Bahnhofsvorplatz statt. Hier besteht Handlungsbedarf in Bezug auf eine regelmäßige Reinigung sowie Pflege der Grünanlagen des Bahnhofsvorplatzes einschließlich der Bereiche der Fahrradständer. Auch am Heinrich-Heine-Ufer sind die Rattenbekämpfungsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen. Ein Problem stellt hier die Fütterung der Wasservögel bzw. ein Zurücklassen von Fischköder dar.

Weiterhin erfolgt eine Rattenbekämpfung im Bereich der Steganlage (Wanderrastplatz) am Jungfernsteig. Wegen des nichtgepflegten Uferrandsteifens finden die Ratten nach wie vor genügend Unterschlupf.

Meldungen über Rattenbefall im öffentlichem Raum sind an Frau Michael, Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, unter der Telefonnummer (03381) 585313 zu richten.

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