Was Sie über die Wahl des Landtages wissen sollten
Themenübersicht
Wahlberechtigung
Zur Landtagswahl wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und
- nicht vom Wahlrecht nach den Paragrafen 5, 6, 7 Brandenburgisches Landeswahlgesetz (BbgLWahlG) ausgeschlossen sind.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Wahl zum Landtag Brandenburg sind