Das Umweltamt informiert zum Stand des Verfahrens der städtischen Baumschutzverordnung

Pressearchiv - Meldung vom 15.11.2004

Pressemitteilung vom 15.11.2004

Für den Monat November wird zur stadteigenen Baumschutzverordnung keine Entscheidung von der Stadtverordnetenversammlung getroffen werden. Bis auf weiteres sind daher nach wie vor alle Bäume in 1,3 m Höhe ab 40 cm Stammumfang geschützt. Dies betrifft auch alle Hausgartengrundstücke.

Die Landesbaumschutzverordnung gilt auf dem Territorium der Stadt Brandenburg an der Havel nicht, da hier ein eigenes Verordnungsverfahren bereits im August 2003 eröffnet wurde. Zur Zeit wird der Verordnungsentwurf durch die Stadtverordneten in den zuständigen Ausschüssen intensiv beraten.

Ein mehrheitsfähiger Konsens besteht darin, künftig alle Bäume mit einem Stammumfang von 40 cm in 1,3 m Höhe zu schützen. Davon ausgenommen werden sollen Bäume auf Ein-, Zweifamilienhaus- und Wochenendhausgrundstücken. Dort sollen künftig nur sehr große Laubbäume bestimmter Arten ab 1,9 m Stammumfang in 1,3 m Höhe weiterhin geschützt werden. Folgende Arten zählen dazu: Eichen, Ulmen, Linden, Kastanien, Platanen und Rotbuchen.

Diskutiert wird von den Stadtverordneten zur Zeit noch, ob Pappeln und Baumweiden im Stadtgebiet generell, nur auf öffentlichen Grundstücken oder nicht geschützt werden sollen. Die Baumschutzverordnung bezieht sich in diesem Punkt nur auf die Siedlungsbereiche der Stadt außerhalb von Schutzgebieten. Pappeln und Baumweiden außerhalb der Siedlungsbereiche in den Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten genießen den strengeren Schutz der einzelnen Schutzgebietsverordnungen. Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht klar darüber sind, ob ihr Grundstück mit Pappeln oder Baumweiden im Schutzgebiet liegt, können dies im Amt für Umwelt- und Naturschutz (Telefon (03381) 58 31 01) erfahren. Hintergrund der lebhaften Diskussion ist der Aspekt der Ersatzpflanzungen für Pappeln und Baumweiden. Wird eine Pappel gefällt, so soll nach dem Wunsch des Amtes für Umwelt- und Naturschutz an dem ehemaligen Pappelstandort wieder ein neuer Baum einer anderen, weniger bruchanfälligen Laubbaumart gepflanzt werden können. Nimmt man die Pappeln und Baumweiden aus dem Baumschutz völlig heraus, so werden diese standorttreuen Nachpflanzungen nicht mehr realisiert und die Stadt verliert an vielen Stellen ihr baumreiches Ortsbild.

Ein weiterer Diskussionspunkt ist der vorgesehene Schutz von Feldgehölzen und Hecken in der freien Landschaft. Betroffen sind hier vor allem Grundstücke in der Feldflur außerhalb von Schutzgebieten. Bezweckt wird mit dem Schutz der Erhalt einer arten- und strukturreichen Feldflur am Rande von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Hintergrund der Schutzmaßnahme sind die Abrechnungsvorschriften des EU-Agrarsystems, die bewirken, dass Landwirte zum Erhalt der vollen Vergütung ihre Flurstücke vollständig bewirtschaften müssen, ohne auf vorkommende Feldgehölze Rücksicht nehmen zu können. Da die untere Naturschutzbehörde keinen Einfluss auf dieses Abrechnungssystem nehmen kann, will sie die Feldgehölze mit einem Schutz versehen.

Diskutiert wird ebenfalls der Schutz von Kletterpflanzen an Gebäuden ab einer bewachsenen Fläche von 50 m². Die Pflanzung von Kletterpflanzen wird durch die Stadt Brandenburg an der Havel in einem Fassadenbegrünungsprogramm gefördert. Es wäre nicht sinnvoll, die Pflanzen gleichzeitig nicht zu schützen. Ein Vorschlag dazu ist, nur die Fassadenbegrünungen zu schützen, die durch die Stadt gefördert wurden.

Die Diskussion über den Verordnungsentwurf wird in den nächsten Fachausschüssen im November fortgesetzt. Ziel ist die Erarbeitung einer Baumschutzverordnung für die Stadt Brandenburg an der Havel, die alle regionalen Gegebenheiten und Besonderheiten berücksichtigt, aber den Bürger auf seinem Privatgrundstück nicht über Gebühr belastet.

Interessantes