Elternbrief der Landesregierung zur Aussetzung der Präsenzpflicht

Pressemitteilung vom 26.11.2021

Eltern ausgewählter Jahrgangsstufen können ab dem 29. November von der Aussetzung der Präsenzpflicht Gebrauch machen.
Eltern ausgewählter Jahrgangsstufen können ab dem 29. November von der Aussetzung der Präsenzpflicht Gebrauch machen.
Thema:
Corona

Wir veröffentlichen hier in Teilen den Elternbrief des Brandenburgischen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport:

Eltern von schulpflichtigen Kindern folgender Jahrgangsstufen können ab Montag, 29. November, von der Möglichkeit Gebrauch machen, Ihr/e Kind/er vom Präsenzunterricht freizustellen:

  • Schülerlinnen der Jahrgangsstufen 1 bis 5 der Primarstufe, der Jahrgangsstufen 7 und 8 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen einschließlich der Jahrgangsstufen 5 und 6 der Leistungs- und Begabungsklassen sowie der Förderschulen können aufgrund einer Erklärung der Eltern dem Präsenzunterricht fernbleiben.
  • Zur Teilnahme am Präsenzunterricht weiterhin verpflichtet bleiben die Schüler/innen aller Jahrgangsstufen, die für die weitere Bildungsbiografie von ganz besonderer Bedeutung sind, weil Übergänge und Abschlüsse betroffen sind. Das sind die Jahrgangsstufen 6 (Übergang 7), 9 (erster Abschluss und Übertrittsvoraussetzung in Jgst.10) und 10 (Prüfung am Ende Jgst.10), die Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe (11, 12 und 13) sowie alle Schüler/innen der Oberstufenzentren.

Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass seit dem 15. November 2021 die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts durch eine Erhöhung der Testfrequenz auf drei Tests pro Woche flankiert wird. Durch das verstärkte Testen wird das Schutzniveau für alle nochmals erhöht. Das Schulpersonal muss entweder einen Impf- bzw. Genesenennachweis führen oder täglich einen Nachweis über die Durchführung eines Tests mit negativem Ergebnis erbringen.

Beim Fernbleiben der Kind/er vom Präsenzunterricht, ist die Schulleiter/innen schriftlich zu informieren. Die Erklärung muss nicht begründet werden, sie ist aber mindestens für eine (Schul-)Woche abzugeben.

Dabei ist zu berücksichtigen:

  • Das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
  • Die Schulen sollen Ihr/e Kinder am Anfang der Woche mit Lemaufgaben versorgen.
  • Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
  •  Während des Fernbleibens vom Präsenzunterricht bearbeitete Aufgaben können von den Lehrkräften kommentiert werden, sie werden aber nicht bewertet.
  • Die Schulen sind gebeten worden, für die Zeit bis zu den Weihnachtsferien nach pädagogischen Kriterien darüber zu entscheiden, ob auf die Leistungsbewertung insbesondere in der Primar- und der Sekundarstufe 1 — bei den Lerngruppen verzichtet wird, bei denen Schüler/innen vom Präsenzunterricht fernbleiben. Notwendige Klausuren und Leistungsbewertungen in der SekundarstufeII werden aber durchgeführt, um die Bewertung des Kurshalbjahres sicherzustellen.
  • Die Schulen wurden des Weiteren gebeten, die Zeit bis zu den Weihnachtsferien vorwiegend zum Üben und Wiederholen sowie zum Aufholen von Lernrückständen und zur Festigung von Lernstoff zu nutzen. Die jetzige Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt bis 15. Dezember 2021. Sie werden Sie rechtzeitig über die für die Zeit danach geltende Regelung informiert.

Zudem wird der Beginn der Weihnachtsferien vorgezogen. Die Weihnachtsferien beginnen am Montag, den 20. Dezember 2021 und enden am Freitag, den 31. Dezember 2021. Der Unterrichtsbetrieb endet dementsprechend am Freitag, den 17. Dezember 2021, er setzt wieder ein am Montag, den 3. Januar 2022. Im MBJS wird an einer Lösung für notwendige Betreuung gearbeitet.

Der Elternbrief ist auch als PDF-Download verfügbar.

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