Alleinige Wohnung, Hauptwohnung, Nebenwohnung, abmelden
Dienstleistung
Sie ziehen von der Stadt Brandenburg an der Havel in einen anderen Wohnort?
- es besteht keine Abmeldepflicht bei der bisherigen Meldebehörde, sondern nur eine Anmeldepflicht bei Ihrer neuen zuständigen Meldebehörde
- bei Verzug in das Ausland und die Aufgabe von Wohnungen im Inland, ohne Bezug einer neuen Wohnung, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Einwohnermeldebehörde abmelden
- die Abmeldung einer Nebenwohnung muss innerhalb von 2 Wochen, bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen
- ab 01.04.2022 kann die Abmeldung der Nebenwohnung online erfolgen
Besondere Hinweise
- für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, aus dessen Wohnung die minderjährige Person auszieht
- bei Familien, die aus einer gemeinsamen Wohnung ausziehen, kann die Abmeldung durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen
- Pfleger und Betreuer, mit der Aufenthaltsbestimmungsbefugnis, haben für die Pflegeperson bzw. den Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen
Dokumente
- Bei persönlicher Abmeldung sind der Personalausweis und/oder Reisepass sowie alle Dokumente (z. B. Kinderreisepass, Personalausweise und Reisepässe) mitziehender Familienangehöriger und Geburtsurkunden für Kinder, die kein Dokument besitzen, vorzulegen.
- Bei einer Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist die unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz
Formulare
- Abmeldung einer Nebenwohnung (online)
- Haupt- bzw. Nebenwohnung, Abmeldung einer Nebenwohnung
- Haupt- bzw. Nebenwohnung, Abmeldung bei Umzug ins Ausland
- Vollmacht zur Abmeldung
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug eines minderjährigen Kindes
Bei persönlich Vorsprache ist es nicht erforderlich, das Abmeldeformular ausgefüllt vorzulegen.