Alleinige Wohnung, Hauptwohnung, Nebenwohnung, abmelden

Dienstleistung

Sie ziehen von der Stadt Brandenburg an der Havel in einen anderen Wohnort?

  • es besteht keine Abmeldepflicht bei der bisherigen Meldebehörde, sondern nur eine Anmeldepflicht bei Ihrer neuen zuständigen Meldebehörde
  • bei Verzug in das Ausland und die Aufgabe von Wohnungen im Inland, ohne Bezug einer neuen Wohnung, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Einwohnermeldebehörde abmelden
  • die Abmeldung einer Nebenwohnung muss innerhalb von 2 Wochen, bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen
  • ab 01.04.2022 kann die Abmeldung der Nebenwohnung online erfolgen

Besondere Hinweise

  • für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, aus dessen Wohnung die minderjährige Person auszieht
  • bei Familien, die aus einer gemeinsamen Wohnung ausziehen, kann die Abmeldung durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen
  • Pfleger und Betreuer, mit der Aufenthaltsbestimmungsbefugnis, haben für die Pflegeperson bzw. den Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen

Dokumente

  • Bei persönlicher Abmeldung sind der Personalausweis und/oder Reisepass sowie alle Dokumente (z. B. Kinderreisepass, Personalausweise und Reisepässe) mitziehender Familienangehöriger und Geburtsurkunden für Kinder, die kein Dokument besitzen, vorzulegen. 
  • Bei einer Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist die unterschriebene Vollmacht vorzulegen.

Rechtsgrundlagen

  • Bundesmeldegesetz

Formulare

Bei persönlich Vorsprache ist es nicht erforderlich, das Abmeldeformular ausgefüllt vorzulegen.


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