Baulasten

Dienstleistung

Die Baulast dient der Sicherung bzw. Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, insbesondere der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO). Sie setzt einen rechtlichen Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, bzw. einer Grundstücksteilung voraus. Sie ist eine durch den Eigentümer freiwillig übernommene, grundstücksbezogene Belastung seines Grundstücks, z. B. zur Übernahme einer Gebäude-Abstandsfläche von einem Nachbargrundstück. Sind mehrere Personen Grundstückseigentümer, so muss jede von ihnen die Baulast erklären.

Dem Grundstückseigentümer gleichgestellt sind Auflassungsvormerkungsberechtigte und Erbbauberechtigte. Bei diesen muss der Grundstückseigentümer der Baulast jedoch zustimmen.
Baulasten sind förmlich gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu erklären und werden bei ihr in einem Baulastenverzeichnis geführt.

Die Löschung einer Baulast bedarf der schriftlichen Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde.
Eintragungen, Änderungen und Löschungen von Baulasten sind ebenso gebührenpflichtig wie Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis.

Von Baulasten unberührt bleiben privat-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Grundstückseigentümern in Form von Grunddienstbarkeiten nach §§ 1018 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die im Grundbuch eingetragen werden.

Verfahren:
Das Erfordernis einer Baulast wird durch die Bauaufsichtsbehörde bestimmt, z. B. im Rahmen eines Bauantragsverfahrens zur Errichtung eines Wohnhauses. Dem Eigentümer des begünstigten Grundstücks obliegt es, von dem Eigentümer des belasteten Grundstücks (Nachbar) die Übernahme der Baulast zu erbitten. Das Verfahren zur Eintragung wird bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Sie lädt den Eigentümer des zu belastenden Grundstücks zur Unterzeichnung der Baulasterklärung ein. Dieser muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/ Reisepass ausweisen. Die Baulast wird erst mit ihrer Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam.

Dokumente

  1. Antrag auf Eintragung einer Baulast mit folgendem Inhalt (in einem Bauantragsverfahren ist der Antrag bereits Bestandteil des Verfahrens):

    - Name, Anschrift und Unterschrift des Antragstellers;
    - Inhalt der Baulast;
    - Angabe des von der Baulast begünstigten und des von ihr belasteten Nachbargrundstücks (jeweils Gemarkung, Flur, Flurstück);
    - Name und Anschrift des Eigentümers des belasteten Grundstücks
  2. Aktueller Lageplan mit Eintragung des Bauvorhabens auf dem begünstigten Grundstück sowie - unter zeichnerischer und vermasster Darstellung - der Baulastfläche in grüner Farbe auf dem zu belastenden Grundstück (der Lageplan muss - falls vorhanden - auch bereits bestehende Baulasten und beschränkt-persönliche Dienstbarkeiten auf den Grundstücken ausweisen).
  3. Aktueller Auszug des Handels- oder Vereinsregisters, sofern es sich bei dem Eigentümer des zu belastenden Grundstücks um eine juristische Person (Firma/ Verein) handelt.

  4. Notariell beglaubigte Vollmacht, sofern ein Vertreter des Eigentümers des zu belastenden Grundstücks die Baulasterklärung unterzeichnet.

Ansprechpartner

Carsten Säger C.
Baulasten; Gefahrenabwehr; Ordnungswidrigkeiten

Telefon:
(03381) 58 63 22
Fax:
(03381) 58 63 04

Florian Ast
Baulasten; Gefahrenabwehr; Ordnungswidrigkeiten

Telefon:
(03381) 58 63 72
Fax:
(03381) 58 63 04

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