Fischereischein

Dienstleistung

Der Fischereischein ist die Berechtigung zum Angeln von Raubfischen. Dieser kann nur ausgestellt werden, wenn der Nachweis über einer bestandenen Anglerprüfung nach § 19 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg vorgelegt werden kann (Prüfungszeugnis).

Der Fischereischein wird nur auf Antrag und nur unter persönlicher Vorstellung ausgestellt.
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • Prüfungsurkunde,
  • Passfoto und
  • Personalausweis.

Bitte wenden Sie sich bezüglich der Termine zur Abnahme einer Anglerprüfung an die nachfolgend aufgeführten Personen:

Die 60 Prüfungsfragen für die Anglerprüfung im Land Brandenburg finden Sie im Internet unter: www.anglerpruefung-brandenburg.de

Einen simulierten Online-Test zur Prüfungsvorbereitung finden Sie unter:
https://fischereischeintest.brandenburg.de

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

Gebühren

Die Prüfungsgebühr beträgt 25,- Euro.
Es besteht keine Pflicht für den Besuch eines Vorbereitungslehrganges im Land Brandenburg.

Rechtsgrundlagen

Anglerprüfungen nach § 19 Fischereigesetz des Landes Brandenburg


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