Fischereischein
Dienstleistung
Der Fischereischein ist die Berechtigung zum Angeln von Raubfischen. Dieser kann nur ausgestellt werden, wenn der Nachweis über einer bestandenen Anglerprüfung nach § 19 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg vorgelegt werden kann (Prüfungszeugnis).
Der Fischereischein wird nur auf Antrag und nur unter persönlicher Vorstellung ausgestellt.
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
- Prüfungsurkunde,
- Passfoto und
- Personalausweis.
Bitte wenden Sie sich bezüglich der Termine zur Abnahme einer Anglerprüfung an die nachfolgend aufgeführten Personen:
- Jan Borek
Tel. (03381) 4108155 (Internet: www.Fishing-Pro-Plaue.de) - Daniel Müller
Tel. (0174) 9396494 - Hans J. Pfeiffer
Tel. (03381) 403115
Die 60 Prüfungsfragen für die Anglerprüfung im Land Brandenburg finden Sie im Internet unter: www.anglerpruefung-brandenburg.de
Einen simulierten Online-Test zur Prüfungsvorbereitung finden Sie unter:
https://fischereischeintest.brandenburg.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 25,- Euro.
Es besteht keine Pflicht für den Besuch eines Vorbereitungslehrganges im Land Brandenburg.
Rechtsgrundlagen
Anglerprüfungen nach § 19 Fischereigesetz des Landes Brandenburg