Grundsteuer
Dienstleistung
Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer für die im Gemeindegebiet liegenden bebauten und unbebauten Grundstücke. Steuerpflichtig ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswertes zugerechnet worden ist.
Die Feststellung des Einheitswertes obliegt dem Finanzamt. Das Finanzamt erteilt den Grundsteuermessbescheid als Grundlage der Steuerfestsetzung an die Gemeinde und an den Steuerpflichtigen.
An den Messbetrag ist die Gemeinde gebunden. Die Grundsteuer errechnet sich aus der Multiplikation mit dem beschlossenen Hebesatz und wird mit gesondertem Bescheid von der Gemeinde an die Steuerpflichtigen bekannt gegeben.
Sofern Grundstücke veräußert werden, ist der Kaufvertrag an das Finanzamt Brandenburg zu senden.
Einzug der Grundsteuer per Lastschrift
Sofern Sie beabsichtigen, die Grundsteuer per Lastschrift von Ihrem Konto einziehen zu lassen, ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates durch Sie erforderlich. Bitte füllen Sie dazu den entsprechenden Vordruck aus und übersenden diesen an die Stadtkasse der Stadt Brandenburg an der Havel.
Rechtsgrundlagen
- Grundsteuergesetz
- Hebesatzsatzung
- Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Formulare
Ansprechpartner
Yvonne Fricke
- Telefon:
- 03381/582029
- Fax:
- 03381/582044
Yvonne Kerschke
- Telefon:
- 03381/582027
- Fax:
- 03381/582044
Michael Schmidt
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- (03381) 58-2032
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- (03381) 58-2044
Julia Boerger
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- (03381) 58-2044
Michael Wirtz
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- (03381) 58-2033
- Fax:
- (03381) 58-2044