Dienstleistungen der Stadtverwaltung
Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken
Beschreibung
Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
Antragsberechtigt sind bestimmte Behörden und Gerichte, aber auch jeder Grundstückseigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilberechtigte, deren Wert des Grundstücks von Bedeutung ist.
Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, ggf. einen Erbschein bei.
Zur Antragstellung laden Sie bitte folgenden Antrag herunter:
Antrag auf Gutachten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.