Jagdjahr/Termine/Jagdstatistik/Sonstige Formblätter

Dienstleistung

Eins vorangestellt: Das Jagdjahr weicht vom Kalenderjahr ab. Ein jedes Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03. Um diese Zeit herum entsteht auch die meiste „bürokratische Arbeit“ für den Jäger, die Jagdgenossenschaften und die Jagdausübungsberechtigten. Unterlagen müssen eingereicht werden, Statistiken gefertigt werden. Der Jagdschein läuft ab oder die Verträge enden. Zudem werden viele verschiedenen Informationen durch die Jagdbehörden gesammelt um, im jeweils kommenden Jagdjahr, Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.

Von der obersten Jagdbehörde beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) werden jährlich Daten über die Revierverhältnisse und das erlegte Wild, des Bestandes der Wildarten, Wildschäden sowie der Abschuss- und Fangergebnisse erhoben. Alle Jagdausübungsberechtigten sind verpflichtet, anhand festgelegter Formblätter rechtzeitig zu den festgelegten Terminen bei der unteren Jagdbehörde ihre Meldungen einzureichen.

Dokumente

jährlich spätestens bis zum 01.04.:

jährlich spätestens bis zum 15.04.:

und optional:

Rechtsgrundlagen

  • § 21 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
  • §§ 12 u. 29 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
  • Verordnung über die Erhebung jagdstatistischer Daten Festlegung der Obersten Jagdbehörde über die Formblätter vom 19.12.2019 (bisher noch nicht veröffentlicht)

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