Kfz-Halter-/Wohnsitz-/Betriebssitzwechsel von außerhalb nach Brandenburg an der Havel

Dienstleistung

Seit 01.01.2015 können Fahrzeughalter, bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbereich das Kfz-Kennzeichen beibehalten. Voraussetzung hierfür ist, dass kein Wechsel in der Person des Halteres erfolgt so wie dass das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt ist.

Dokumente

  • Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II (bei einer Finanzierung fordern Sie bitte den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II von Ihrer Bank an)
  • Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat des Halters  
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vertretungsvollmacht und Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigter
  • Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenem Fahrzeug)

Umschreibung ohne Halterwechsel bei bundesweiter Kennzeichenmitnahme

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Sind Sie noch im Besitz alter Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein), so ist die Vorlage beider Dokumente erforderlich.
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung      

Gebühren

  • Die Gebühr für eine Umschreibung ohne Halterwechsel unter Beibehaltung des bisherigen Kennezichens beträgt 17,20 Euro zusätzlich 0,30 Euro je Klebesiegel, soll ein neues Kennzeichen zugeteilt werden beträgt die Gebühr 27,50 Euro zusätzlich 0,30 Euro je Klebesiegel. Bei Verwahrung und Versendung des Fahrzeugbriefes erhöht sich die Gebühr um 15,30 Euro.
  • Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fallen bei Änderungen in den technischen Originaldaten zusätzliche Gebühren in Höhe von 10,20 Euro an.
  • Für ein Wunschkennzeichen ist zusätzlich eine Gebühr von 10,20 Euro zu erheben.
  • Hierzu addieren sich die Kosten für die Prägung der Kennzeichenschilder. Schilderhersteller befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulassungsbehörde.
  • Die Gebühr für eine Umschreibung bei Halter- und Standortwechsel beträgt 30,20 Euro zusätzlich 0,30 Euro je Klebesiegel. Bei Verwahrung und Versendung des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II erhöht sich die Gebühr um 15,30 Euro. Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fallen bei Änderungen in den technischen Originaldaten zusätzliche Gebühren an.
  • Für ein Wunschkennzeichen ist zusätzlich eine Gebühr von 10,20 Euro zu erheben.
  • Hierzu addieren sich die Kosten für die Prägung der Kennzeichenschilder. Schilderhersteller befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulassungsbehörde.

Formulare


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