Lebensmittelverkehr, Nachweisheft

Dienstleistung

  • Ausstellen eines Nachweisheftes für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln
  • Belehrung nach Infektionsschutzgesetz zu Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten bei erstmaliger Aufnahme einer gewerbsmäßigen Tätigkeit in Betrieben, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen
  • Belehrungen jeweils Dienstag und Donnerstag, Dauer ca. 45 Minuten
  • Terminvereinbarung erforderlich, idealerweise über die Online-Terminbuchung

Dokumente

Personalausweis des Antragstellers

bei unter 18-Jährigen Kostenübernahmeerklärung der Erziehungsberechtigten

Gebühren

Gebührenlegung gemäß Gebührenordnung der obersten Landesbehörde
Erstbescheinigung 45,00 €
Zweitausstellung 30,00 €

Rechtsgrundlagen

Infektionsschutzgesetz §§ 42, 43

Formulare

Belehrungsmerkblatt § 43 Infektionsschutzgesetz

Anhang 1

Anhang 2

Ansprechpartner

Anne Lüdeking
Gesundheitsaufseherin

Telefon:
+493381585305
Fax:
03381585304
E-Mail:
infektionsschutzstadt-brandenburg.de

Stefanie Hüneburg
Gesundheitsaufseherin

Telefon:
+493381585309
Fax:
03381585304
E-Mail:
infektionsschutzstadt-brandenburg.de

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