Lebensmittelverkehr, Nachweisheft
Dienstleistung
- Ausstellen eines Nachweisheftes für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln
- Belehrung nach Infektionsschutzgesetz zu Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten bei erstmaliger Aufnahme einer gewerbsmäßigen Tätigkeit in Betrieben, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen
- Belehrungen jeweils Dienstag und Donnerstag, Dauer ca. 45 Minuten
- Terminvereinbarung erforderlich, idealerweise über die Online-Terminbuchung
Dokumente
Personalausweis des Antragstellers
bei unter 18-Jährigen Kostenübernahmeerklärung der Erziehungsberechtigten
Gebühren
Gebührenlegung gemäß Gebührenordnung der obersten Landesbehörde
Erstbescheinigung 45,00 €
Zweitausstellung 30,00 €
Rechtsgrundlagen
Infektionsschutzgesetz §§ 42, 43
Formulare
Belehrungsmerkblatt § 43 Infektionsschutzgesetz
Ansprechpartner
Anne Lüdeking
Gesundheitsaufseherin
- Telefon:
- +493381585305
- Fax:
- 03381585304
- E-Mail:
- infektionsschutzstadt-brandenburg.de
Stefanie Hüneburg
Gesundheitsaufseherin
- Telefon:
- +493381585309
- Fax:
- 03381585304
- E-Mail:
- infektionsschutzstadt-brandenburg.de