Nutzungsänderungen (Baurecht)
Dienstleistung
Für die von § 59 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) erfassten Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen ist bei der Bauaufsicht eine Baugenehmigung zu beantragen. Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn der baulichen Anlage eine neue Zweckbestimmung gegeben, ihre bisherige Nutzung also wesentlich geändert wird, z. B.
- Scheune wird Wohnhaus
- Landwirtschaftliches Gebäude wird Getränkegroßhandel
- Freie Grundstücksfläche wird Autohandel
- Remise wird Fitnessstudio, Solarium oder Wohnhaus
- Ladengeschäft wird Spielhalle
- Kellerraum wird Gaststätte oder Getränkeladen
- Verkaufsstätte wird Imbiss, Friseursalon oder Nagelstudio
- Wohnung wird Boutique, Kosmetikstudio oder Nagelstudio
- Garage wird Büro
- Schuppen wird Büro oder Ausstellungsraum
- Wochenendhaus / Wohnhaus in Ferienwohnung bzw. Ferienhaus
Keiner Baugenehmigung bedürfen Nutzungsänderungen, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten als für die bisherige Nutzung. Das sind im Einzelnen auch bauplanungsrechtliche Anforderungen (z.B. bei der Nutzung als Ferienhaus).
Dokumente
Es sind die Unterlagen entsprechend den Angaben unter der Dienstleistung „Antrag auf Baugenehmigung“ einzureichen.
Gebühren
Die Prüfung des Antrags ist gebührenpflichtig.
Ansprechpartner
Heike Sachs
Sonderbauten
- Telefon:
- 03381 58 63 27
- Fax:
- 03381 58 63 04
Beate Dick
Sonderbauten
- Telefon:
- 03381 58 63 21
- Fax:
- 03381 58 63 04
Petra Berger
Sonderbauten
- Telefon:
- 03381 58 63 11
- Fax:
- 03381 58 63 04
Susanne Stugk
Bauvorhaben „Umland“
- Telefon:
- 03381 58 63 19
- Fax:
- 03381 58 63 04
Katharina Baruth
Bauvorhaben „Innenstadt“
- Telefon:
- 03381 58 63 20
- Fax:
- 03381 58 63 04
Heike Luneburg
Bauvorhaben „Innenstadt“
- Telefon:
- 03381 58 63 26
- Fax:
- 03381 58 63 04
Birgit Hille
Bauvorhaben „Umland“
- Telefon:
- 03381 58 63 08
- Fax:
- 03381 58 63 04