Sterbefall, beurkunden
Dienstleistung
Es werden alle Sterbefälle beurkundet, die sich im Zuständigkeitsbereich der Stadt Brandenburg an der Havel ereignen. Diese Beurkundung des Sterbefalls erfolgt im Standesamt bei der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel.
Dokumente
Es ist empfehlenswert, sich bei Eintritt eines Sterbefalls an einen Bestatter zu wenden, dem dann die Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalls übergeben werden (wie z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, evtl. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten). Der Bestatter zeigt den Sterbefall im zuständigen Standesamt an.
Gebühren
- Die Gebühr für die Sterbeurkunde beträgt 15,00 €. Die Gebühr für jede weitere Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang erstellt wird, beträgt 7,50 €.
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz
- Personenstandsverordnung