Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen

Dienstleistung

Seit dem 26. März 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention - UN-BRK) in Deutschland in Kraft. Mit dieser Konvention stehen Bund, Länder und Kommunen in der Pflicht, die im Vertrag geregelten Rechte in die Praxis umzusetzen. Auch die Stadt Brandenburg an der Havel will dazu ihren Beitrag leisten.

Kommunalpolitisch zeigt die Praxis im Bereich der Behindertenpolitik, dass Überlegungen bezüglich eines Gesamtlösungskonzeptes im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention noch nicht ausreichend sind. Um diese Aufgabe gut zu lösen, sollen Menschen mit Behinderungen, Fachleute aus der Verwaltung und aus dem Beirat für Menschen mit Behinderungen, interessierte Stadtverordnete und interessierte Bürgerinnen und Bürger gemeinsam einen Teilhabeplan für die Stadt Brandenburg an der Havel erarbeiten, welcher den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht.

Weitere Informationen über Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen finden Sie hier

Für Fragen zur Teilhabeplanung wenden Sie sich bitte per E-Mail an teilhabestadt-brandenburg.de


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