Tuberkulosefürsorge
Dienstleistung
- Beratung und Betreuung von Tuberkuloseerkrankten und Bürgern mit Zustand nach Tuberkulose in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten
- Durchführung von Umgebungsuntersuchungen nach Kontakt mit Tuberkuloseerkrankten, Aufklärung und Beratung der Kontaktpersonen
- Ausstellen von Bescheinigungen nach § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (Ausschluss einer ansteckenden Lungentuberkulose)
- Ausschluss einer Tuberkuloseinfektion mittels Bluttest/Röntgenuntersuchung bei geplantem Auslandsaufenthalt
Dokumente
Impfausweis
Kostenübernahmeerklärung bei der Untersuchung für einen Auslandsaufenthalt; bei Minderjährigen schrifltiche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Gebühren
Rechnungslegung in Anlehnung an die Gebührenordnung Ärzte
Rechtsgrundlagen
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
Infektionsschutzgesetz
Ansprechpartner
Marina Tullius
- Telefon:
- (03381) 58 53 03
- Fax:
- (03381) 58 53 04
Dr. Bianka Barm
- Telefon:
- (03381) 58-5317
- Fax:
- (03381) 58-5304