Tuberkulosefürsorge

Dienstleistung

  • Beratung und Betreuung von Tuberkuloseerkrankten und Bürgern mit Zustand nach Tuberkulose in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten
  • Durchführung von Umgebungsuntersuchungen nach Kontakt mit Tuberkuloseerkrankten, Aufklärung und Beratung der Kontaktpersonen
  • Ausstellen von Bescheinigungen nach § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (Ausschluss einer ansteckenden Lungentuberkulose)
  • Ausschluss einer Tuberkuloseinfektion mittels Bluttest/Röntgenuntersuchung bei geplantem Auslandsaufenthalt

Dokumente

Impfausweis

Kostenübernahmeerklärung bei der Untersuchung für einen Auslandsaufenthalt; bei Minderjährigen schrifltiche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Gebühren

Rechnungslegung in Anlehnung an die Gebührenordnung Ärzte

Rechtsgrundlagen

Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz

Infektionsschutzgesetz

Ansprechpartner

Marina Tullius

Telefon:
(03381) 58 53 03
Fax:
(03381) 58 53 04

Dr. Bianka Barm

Telefon:
(03381) 58-5317
Fax:
(03381) 58-5304

Zurück zur Übersicht

Interessantes